Anbieterwechseln!

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  • Blind_Brain
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  • Anbieterwechseln!

    Hi,

    da lange Zeit kein DSL bei uns Verfügbar war, bin ich auf einen kleinen lokalen Anbieter umgestiegen, welcher per Funk DSL 2000 angeboten hat.
    Zu einem Preis von 35,90€ pro Monat!
    Zudem war die Leistung sehr schlecht, da es öfters auch zu ausfällen kam.
    Doch wir haben den Vertrag leider für bis 2010 unterschrieben, da wir so die Anschlussgebühr für "nur" 90€ bekamen.
    Nun hat die Telekom es nach Jahren endlich geschafft hier DSL anzubieten, sogar 16.000 und natürlich viel billiger als der lokale Anbieter.
    Ich denke da würde sich ein Wechsel lohnen, doch leider ist da noch dieser Vertrag.....Habt ihr eine Idee wie ich den schon früher los werden kann?
    Ich habe da von einem Recht auf schnelle Verbidung gehört, wenn sie denn Verfügbar sei.

    Vielen Dank für eure Hilfe.:)

    Gruß
    B_B

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Blind_Brain ()

  • hallo blind_brain,

    um welchen lokalen anbieter handelt es sich denn?
    und warum läuft der vertrag bis 2010? wenn ihr jetzt einen vertrag abgeschlossen habt, dann sollte er max. 2 jahre laufen und nicht länger. danach verlängert sich dieser eher höchstens um 1 jahr bzw. 3 monate je nach anbieter.

    sonst ist es immer schwer aus einem vertrag herauszukommen. ein recht auf eine schnellere verbindung hast du nicht. du kannst höchstens dein vertrag bzw. deine bandbreite wechseln welche aber meistens mit einer bearbeitungsgebühr verbunden ist ... leider leider ...

    grüße
    otokonohito
  • Also von einer max. Vertragslaufzeit von 2 Jahren hab ich noch nichts gehört. Kann aber schon sein, dass es im Deutschengesetzeswucher soetwas gibt.

    Was man halt machen könnte, sich auf die Leistung der 2000 Leitung berufen. Falls diese Leistung eben nicht erbracht wird, kann man dem Anbieter eine Frist (meist von 2 Wochen) setzen, um das Problem zu lösen. Hält er diese Frist nicht ein, kann man weitere Schritte einleiten lassen. Entweder Entgeltkürzung oder eben Vertragaufhebung. Wie die Sachen im einzelnen aussehen und was noch alles passieren muss, kann ich leider auch nichts zu sagen. Aber man könnte ja mal die Verbraucherzentrale fragen. Die sollten sich damit auskennen.
  • Richtig. Wie der Vorredner schon sagte, die einzige Möglichkeit ist sich auf fehlende zugesicherte Eigenschaften zu berufen....aber auch da sind Fristen zu beachten....Du musst ihn erstmal schriftlich anmahnen, am besten per Einschreiben, und ne Frist zur Nachbesserung setzen....wenn es dann immer noch nicht läuft, evtl. nach noch ner 2. Aufforderung denke ich das Du Chance haben könntest rauszukommen