kostet eine anzeige geld?

  • Thema

  • darkbob1
  • 2703 Aufrufe 12 Antworten

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  • kostet eine anzeige geld?

    ? wenn ic hjrmand anzeige bei der polizei..kostet das geld?
  • ne die bullerei wird durch steuergelder finanziert und kostet nichts, wenn du sie in anspruch nimmst, sonst hätten verbrecher leichtes spiel
    Alles ist relativ - und die Sonne dreht sich um die Erdscheibe
    Aufgrund der Geschäftspolitik von Rapidshare verteile ich keine Uploads mehr. Bitte keine PM diesbezüglich
  • Wenn das noch Geld kosten würde, dann würde es ganz schlimm hier in D aussehen.

    Stellt Euch mal vor, Ihr werdet bis auf den letzten Cent ausgeraubt und sollt dann bei der Polizei noch 10,- € zahlen...^^. :löl:
  • sorry leutz, was ihr hier teils für einen Müll von Euch gibt, kann man sich ja nicht merh anschauen :rolleyes:

    1.) Wenn Dir jemanden einen Schaden zugefügt hat (ich weiß ja nicht, was Dir passiert ist) zum Beispiel jemand hat Dir etwas gestohlen, dann gehst Du zur Polizei und stellst ne Anzeige wegen Diebstahl
    - Das kostet Dich nichts!

    2.) Die Polizei prüft Deine Angaben und hört den Beschuldigten zur Sache an
    (er muss natürlich nicht aussagen, kann die Aussage verweigern oder RA einschalten und den vortragen lassen)

    3.) Danach folgt die Abgabe an die Staatsanwaltschaft - der Staatsanwalt prüft nun, ob die Sache ein öffentliches Interesse hat - die kleineren Sachen werden sowieso meistens mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Wenn dies der Fall ist, ist die Sache gegessen. Weder Kosten für Beschuldigten noch für Geschädigten!

    Wenn es sich um ne größere Sache handelt und öffentliches Interesse (z.B Gefährdung für andere Personen) besteht wird eine Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet und es kommt zur Hauptverhandlung, in welchem der vorsitzende Strafrichter dann urteilt. Ein Urteil kann beispielsweise zu einer Geldstrafe, zu Sozialstunden oder zu einer Gefängnisstrafe führen - hierzu sind natürlich auch immer die Umstände der Tat zu begutachten (Alter, soziales Umfeld pp.)....Wenn der Beschuldigte verurteilt wird, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wenn der Richter der Meinung ist, das Verfahren wird eingestellt werden die Kosten der Staatskasse auferlegt!

    Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.....;)
  • @darkbob
    ich würde hier keine Komlettzitate posten...

    zu Deiner Frage!
    ...so schnell schießen die Preussen nicht ;)

    Wie hoch war denn der Verkaufspreis?
    Hast Du denn Ebay schon eingeschaltet?
    Hast Du die Anschrift des Verkäufers oder Telefonnummer, wenn ja würde ich ihn anrufen oder anschreiben unter Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte!

    Bevor Du zur Polizei marschierst, musst Du allmögliche Sachen versucht haben, um die Sache zu klären und Deine Unternehmungen muss Du der Polizei auch nachweisen. Kann ja sein, dass der Verkäufer sagt, es war ein Versehen oder er habe aus irgendwelchen nachvollziehbaren Gründen Deine Emails nicht bekommen ...es sei denn, Du kannst nachweisen, dass er in betrügischer Absicht gehandelt hat und ggf. schon mehrere Käufer betrogen wurden.
  • Seh ich auch so wie Yimmi: Erstmal alle Fakten und Daten sammeln und den Verkäufer unter Festsetzung von Fristen anschreiben (bestenfalls per Post): Ab jetzt jeden Schriftwechsel sichern. Vor allem Ebay informieren, vielleicht gibt es bereits negative Fälle zu diesem Verkäufer. Durchsuche auch die Ebay-Foren.

    Eine Anzeige kostet wirklich nichts. Sollte es aber zu einer zivilrechtlichen Klage kommen und deine Beweislage ist schlampig und ungenügend, würde ein Prozess eingestellt werden. In diesem Falle mußt du, meiner Meinung nach, die Kosten tragen. Anders aber, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, es also um Interesse der Öffentlichkeit liegt.

    Aber ich bin kein Rechtsanwalt und selbst wenn ich einer wäre, dürfte ich Dir hier keinen Rat geben.

    Aber mal Grundsätzlich: Warum so scheu? Geh doch einfach zur Polizei und frage dort nach. Die wissen es doch wirklich besser. Dann kannst Du dich immer noch entscheiden. Keine Angst, sie werden dich nicht zwingen, eine Anzeige zu erstatten. :rolleyes:

    Edit: Yimmi korrigiert im nächsten Post etwas meine Ausführungen. Bitte beachten!!!
  • MojoB schrieb:


    Eine Anzeige kostet wirklich nichts. Sollte es aber zu einer zivilrechtlichen Klage kommen und deine Beweislage ist schlampig und ungenügend, würde ein Prozess eingestellt werden... I


    Eine Strafanzeige und ein zivilrechtlicher Prozeß sind zweierlei Dinge!

    Bei einer Strafanzeige wird nur der strafrechtliche Aspekt verfolgt, sprich es wird geprüft inwieweit hier ein Strafverbrechen vorliegt. Eine Strafanzeige bringt ihm aber nicht das Geld, das er für den falsch gelieferten Artikel bezahlt wieder.

    Wenn Dein Verkäufer ein "Schisser" ist, kann es natürlich sein, dass er danach schnell dafür sorgt, dass Du die richtige Ware oder das Geld wieder bekommst, ansonsten...

    müsste man das im Wege des zivilgerichtlichen Verfahrens machen und auch da gilt - Du musst alles mögliche bereits außergerichtlich versucht haben und die entsprechenden Unterlagen auch vorlegen können und auch belegen können, was Du vorträgst, sonnst kann es Dir hier ganz schnell passieren, dass Du die kompletten Kosten eines Verfahrens zu tragen hast...von daher würde ich auch vorher immmer abwägen inwieweit der Kaufpreis im Verhältnis zu einem Zivilverfahren steht.....;)
  • N0N+uLtR4 schrieb:

    ...wird durch steuergelder finanziert und kostet nichts, wenn du sie in anspruch nimmst, ...


    Polizeieinsätze können durchaus kostenpflichtig sein, aber eine Anzeige bei der Polizei ist immer kostenfrei! Außer, man würde die Polizei bewusst an der Nase herumführen!