folgende Situation:
Herr K. hat eine Unterwasserkamera bei ebay verkauft. Sie war NEU und es bestand noch eine restgarantie bis april 2008.
nach einigen wochen nach dem verkauf meldet sich der käufer Herr M. und meint die Kamera lässt sich nicht zurückspulen und bittet um Rücküberweisung des Geldes.
und es scheint so, als würde es den hersteller nicht mehr geben, um es als garantiefall anzusehen.
Der Zusatz: Da Privatkauf Umausch und Garantie ausgeschlossen" ím verkaufsangebot ist erfolgt.
wer ist im Recht?
Gruß ventur@86