Wann Unabkömmlichstellung beantragen? (Wehdienst)


  • ventur@86
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  • Wann Unabkömmlichstellung beantragen? (Werhdienst)

    hallo,

    ich befinde mich im job und war im märz zur musterung (T2) jedoch mit der Angabe Zivildienst machen zu wollen. Habe mich dann aber umentschieden und nun bekam ich einen Brief, dass ich am 18.12.07 zur Eignungsuntersuchung (EUF) muss.
    Mein Chef möchte mich jedoch 1 Jahr zurück stellen lassen und eine Unabkömmlichstellung beantragen. Wann sollte er diese stellen? ist es ausreichend WENN der Einberufungstermin kommt?

    Gruß Ventur@86
  • Soweit ich weiß darfst du den Unabkömlichkeitsantrag erst stellen wenn du den Einberufungsbescheid hast.
    Vom zuständigen KWEA wird dann bewertet ob du - wie vorgeschrieben - wirklich unersetzbar für deinen Chef bist und falls ja wie lange es dauert dich zu ersetzten.
    Ich sags dir aber gleich:
    Gute Chancen hast du dabei NIE!
    du kannst dich selbst auch noch ausfühlich auf kampagne.de informieren!
    Liebe Grüße
    Flo
  • Ausmusterung schützt vor der Einberufung.

    Setzt dich mal mit deinem Hausarzt in Verbindung, eventuell kann er ein paar beachtliche Allergien ausmachen. Sollte dieser unkooperativ sein, dann schreib mir eine PN, ich geb dir dann eine Adresse von einem Anwalt der dich für 280€ pauschal ausmustert!
  • @ ventur@86

    Ich hab einige Freunde die das leider ohne Erfolg probiert haben.
    Kannst im Internet auch nachlesen.
    Des weiteren wirst du - falls es ausnahmsweise gelingen sollte - maximal für ein Jahr freigestellt!
    Dannach musst du trotzdem zum Bund.
    Ich steh kurz vor der Musterung und hab in den letzten Wochen alles an Informationen über den Wehrdienst rausgesucht die man finden kann.
    Mein Hausarzt ist zum Glück auch sehr kooperativ und hat mir ein Athest über alle möglichen wehwehchen geschrieben.
    Selbst das stellt leider keine Garantie dar nicht als tauglich eingestuft zu werden.
    Du kannst dir wenn du nochmal zum Arzt gehst die ZDV ausdrucken.
    Das ist eine Verordnung nach der die Amtsärzte der Bundeswehr gehen wenn sie deinen Tauglichkeitsgrad feststellen. (Findest unter Kampagne.de)
    Ich rate dir zudem von irgendwelchen Seiten ab die Geld wollen und dir die Ausmusterung versprechen. Alles Betrüger!!!
    Informiere dich nochmal eingehend auf der Seite die ich dir oben genannt habe!
    Wenn du noch fragen in irgendeiner Form hast versuch ich dir auch gern zu helfen!

    @masterflok
    Ein Anwalt kann dich nicht ausmustern!!
    Das kann nur der Amtsarzt vom KWEA.
    Höchstens geht er mit dir vor Gericht und reicht eine Verfassungsbeschwerde ein, weil die aktuelle Einberufungspraxis nicht der im Grundgesetz stehenden Wehrgerechtigkeit entspricht.
    Auch hier bleibt abzuwarten was das Bundesverfassungsgericht in 2008 entscheidet!
    Kannst mir vielleicht veraten was du damit genau gemeint hast?

    Liebe Grüße
    Flo
  • wie wäre es, einfach mal mit den Leuten vom KWEA zu telefonieren und mit denen sprechen, aus guter Quelle weis ich dass die dafür bezahlt werden 1. solche Fragen zu beantworten und 2. sich um solche Dinge zu kümmern!

    und eine Verschiebung der Wehrzeit ist ja nichts dramatisches (für die Bearbeiter) da reicht es "eigentlich" wenn dein Chef was schreibt du das dorthin schickst und schon bist du zurück gestellt (eigentlich) aber ich würd einfach mal mit dem Bearbeiter dort telefonieren, geht am einfachsten und schaft Klarheit ;)

    PS: wie will dich den bitte ein Anwalt ausmustern?
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • @ Cybaerchen

    wie ich oben schon geschrieben habe ist es leider nicht so einfach wie du dir das vorstellst.
    Das wird vom Landratsamt und nicht vom KWEA entschieden!
    Dafür gibt es strenge Richtlinien an die sich die Sachbearbeiter halten müssen!
    Du musst eine schlüssige Begründung mit einreichen warum du zurückgestellt werden willst.
    Da stellen sich dann Fragen wie:
    Was für arbeiten machst du genau?
    Kann das jeder beliebige Mitarbeiter?
    Wie lange dauert es dich zu ersetzten?
    Kann deine Arbeit durch Mehrarbeit der übrigen Mitarbeiter aufgefangen werden?
    Besteht existentielle Not für den Betrieb wenn du nicht mehr da bist?

    Und das alles mit ausführlicher Begründung.
    Mal eben schnell was schreiben geht ned. (Also geht schon, bringt aber nichts) :D

    lg Flo
  • danke für eure antworten...ja also mit nem anwalt und den für 280 EUR bezahlen..sowas mache ich ganz sicher nicht...ich habe mir nun einen termin für meinen arzt geholt der mich nochmal durchchecken soll,ob ich nicht noch irgendwas habe...die ärzte beid er musterung damals sagten die wirbelsäule wäre an einer stelle etwas schief, aber nichts schlimmer..aber das kann man ja nochmal überprüfen lassen ;)
    ich habe mir solche unabkömmlichanträge schon angesehen..die wollen ja wirklich alles ganz genau wissen wie du das schon sagtest -F1o-

    Und ich habe damals auch sschon angerufen beim KWEA und nachgefragt aber die geben dir nicht so einfach Auskunft. weil das dann widerrum nicht rechtens ist..alles nicht so einfach

    Grüße, ventur@86
  • seit wann hat den ein Landratsamt damit was zu tun? die BW ist ein eigenständiger Aparat und hat absolut nichts mit dem LRA zu tun!

    am besten den KWEA-Bearbeiter anrufen und den Fragen, weil der spekuliert nicht nur der weis *sollte* ...

    und eine Verschiebung ist definitiv nicht mehr schwierig nur sollte dieser Antrag rechtzeitig eingereicht werden, weil hast du den Einberufungstermin ist es ein noch höherer Aufwand aber denoch auch möglich!

    *edit* ich frage morgen mal jemanden der das schon seit 20 Jahren macht, dann kann ich gezielt sagen wo man was wie einreichen muss um eine Verschiebung zu erreichen :)

    >>> hier <<< mal ein Link wo unter anderem auch steht wies geht (zwar nicht detailiert aber in Ansätzen) und da steht nichts von LRA!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • dieser unabkömmlichantrag muss beim zuständigen landkreis eingereicht werden, darüber habe ich mich schon informiert..dieser holt dann widerrum ein Gutachten bei der zuständigen industrie-und handelskammer oder beim arbeitsamt ein..nach der prüfung wird dem KWEA dann der antrag vorgelegt und die etnscheiden dann und der arbeitgeber erhält dann das ergebnis von der zuständigen behörde, also dem landkreis...
    aber wäre trotzdem nett wenn du morgen da nochmal jemanden dazu fragst...ich hatte es mir nun so gedacht dass mein chef die UK-stellung beantragt wenn der einberufungstermin kommt...um möglichst viel zeit zu verstreichen...

    Gruß
  • Der Zurückstellungsantrag wird beim zuständigen KWEA bzw., wenn ein Wehrpflichtiger bereits anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, beim BAZ gestellt.


    so nur nochmals zum Verständnis, wo steht da was vom LRA? :P
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • "Bei abhängig Beschäftigten ist der Antrag auf Unabkömmlichstellung (UK-Antrag) durch den Arbeitgeber bei der vorschlagsberechtigten Behörde (Gemeinde, Landesbehörde etc.) einzureichen. Bei dieser Stelle sind auch die Antragsformulare zu erhalten. Die Behörde holt eine gutachtliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer etc. ein. Die Entscheidung liegt abschließend beim KWEA oder beim BAZ."

    Findest du in meinem letzten Post im 1. Link.

    Natürlich wird alles letztendlich zum KWEA geschickt.
    Das Gutachten wird allerding von oben genannten Behörden erstellt, welches dann auch maßgebend für die Entscheidung ist.

    Das KWEA muss sich dann an das Gutachten halten und kann nicht einfach wilkürliche Entscheidungen treffen.
    die Verordnung findes du im 2. Link.

    greez ;)
  • also, wir haben aneinander vorbeigeredet ...

    du meinst UK (Unabkömmlichstellung) dies macht alleine die Firma / der Chef, über LRA - IHK - KWEA, UK ist dann so ne Art der Ausmusterung (wenn man sehr lange unabkömmlich ist bzw. man über das Alter von 25 hinauskommt)

    für ihn reicht aber eine Zurückstellung, und die reicht man beim KWEA ein! ein ZS ist sowas wie, verschieben des Einberufungstermins für paar Monate maximal bis zum 25ten Lebensjahr und ab dann UK ...

    klingt komisch, hört sich schwierig an, aber ist es nicht :P
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • nein das ist quatsch..für mich kommt nur die UK-stellung in frage, und wenn diese beantragt wurde, zählt auch diese grenze mit 23 Jahren nicht mehr..dann können Sie dich danach trotzdem noch ziehen...ich kann nur 1x zurückgestellt werden für 1 jahr.und ja das is richtig...die UK-stellung muss der chef beantragen..

    Zurückstellung:
    Bei diesem Verfahren muss es um die durch Einzug der betreffenden Person bedrohten Existenz des eigenen oder elterlichen Betriebs gehen. Hierbei stellt der Wehr-/Zivildienstpflichtige persönlich den Antrag beim Kreiswehrersatzamt bzw. beim Bundesamt für Zivildienst schriftlich und mit Begründung. Bei Wehrpflichtigen ist der Antrag frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde und spätestens nach Abschluss der Musterung zu stellen. Sollte der Grund für die Zurückstellung später eintreten, kann der Pflichtige innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe den Antrag noch stellen. Bei Zivildienstpflichtigen ist der Antrag nur zulässig, wenn er innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Zurückstellungsgrundes gestellt wird. Wie beim UK-Verfahren wird auch hier eine gutachterliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer eingeholt.
  • ...für mich kommt nur die UK-stellung in frage...


    Wenn du allerdings von vornherein sagst, das du deinen Wehrdienst ableisten willst, nur momentan dafür keine Zeit übrig hast, besteht die Möglichkeit, mit dem Einplaner zu sprechen und die Zeit des Antritts zum Wehrdienst auszuhandeln - dazu hast du die Möglichkeit die gleich deinen Wunschort auszusuchen und evtl. sogar deine zukünftige Verwendung (Achte dabei auf 1. und 2. Verwendung).

    Oder du kannst deinen Wehrdienst in 3x3 Monaten ableisten.

    Wenn du dich für so eine Lösung interessierst, sprich am besten frühestmöglich mit dem Einplaner (In deinem zuständigen KWEA einfach nach dem Einplaner fragen).
    Nachteil: Du weisst, das du auf alle Fälle gezogen wirst.
    Vorteil: Du kannst meistens bestimmen wann, wo und was.

    Habe meinen eigenen Wehrdienst um 3 Monate verschoben, da es mir auch nicht gepasst hatte, geht eigentlich ganz leicht. Sollte aber gemacht werden, bevor man den Einberufungsbescheid hat, dann ist fast alles zu spät.
  • ich möchte nicht unbedingt meinen wehrdienst ableisten...aber wenn ich nicht drumrumkomme muss ich halt dran glauben...mit dem satz: für mich kommt nur die uk-stellung in frage" meinte ich, dass eine direkte zurückstellung aus den oben folgenden gründen nicht möglich ist..


    mein arbeitsvertrag ist unbefristet..d.h. auch in 3 monaten wird es bei mir unpassend sein
  • Schade dass du meinene Ratschläge offensichtlich nicht richtig ernst genommen hast. Selbst mich als Leistungssportler konnte man Problemlos ausmustern.

    @F1o:
    Selbstverständlich kann der Anwalt einen nicht direkt ausmustern, aber er kennt sich mit den Musterungskriterien 100% aus. Dieser Anwalt übernimmt übrigens den vollständigen Schriftverkehr und sagt dir bis ins Detail was du zutun hast, ob es dir die 280€ wert ist musst du selbst entscheiden. Ich persönlich habe mich selber mit dem Thema tagelange auseinandergesetzt und konnte mich binnen 4 Wochen ausmustern lassen.
  • @ masterflok:

    ich war nochmal bei einem arzt und habe mich am wirbelsäulenbereich untersuchen lassen..er konnte nichts weiter feststellen und gab mir eine überweisung zum röntgen. da war ich dann heute und nun muss ich nochmal zu ihm zur auswertung.

    heute war ich dann zur EUF...nun heisst es abwarten.

    deine tipps sind schön und gut, aber ich bin nicht bereit für eine ausmusterung 300 EUR zu bezahlen, tut mir leid..

    gruß
  • Die Option mit dem Anwalt wäre halt der letzte bzw. angenehme Weg. Zudem solltest du es abwegen, sprich welche finanzielle Nachteile die Bundeswehrzeit dir bereitet ... dagegen sind 280€ nichts ;)

    Hast du mal über Allergien nachgedacht? Lass mal einen Rast-Test machen auf zB Bienen- bzw. Wespengift. Sollte dieser positiv sein führt das zu einer sofortigen Ausmusterung (wie bei mir ebenfalls).

    Wenn du dich ein wenig mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, dann kann ich dir das Forum von der ZentralstelleKDV empfehlen. Ließ dir ruhig alle Beiträge im Bereich "Musterung" durch, dann solltest du optimal für die Musterung "bewaffnet" sein :D
  • hallo nochmal,

    es gibt neuigkeiten..leider keine allzu guten:

    - ich wurde zum 01.04. einberufen als 5./Panzergrenadierbataillon 411, nun kann mir hoffentlich nur noch erstmal die 1 Jahr Unabkömmlichstellllung helfen

    - habe noch eine Frage dazu: Mein Arbeitsverhältnis bleibt in der Zeit ja bestehen. Bekomme ich beim Bund nur diesen Wehrsold oder wird mir auch noch etwas als "Ausfall in der Arbeitsstelle" gezahlt?

    nun heisst es erstmal weiter abwarten und tee trinken^^

    Gruß ventur@86
  • jo, natürlich bekommst du mindestens 60% von deinem jetzigen Verdienst weiter dazu ... :) :D ;)

    Sag mal tickst du noch richtig ??? Du bist ab 01.04. nicht mehr bei "wünsch dir was " sondern bei "So isses" ... wirst du schon noch lernen Private ... :) :D

    Also du bekommst:

    - Wehrsold (Höhe abhängig vom Dienstgrad)
    - Buschgeld ( zusätzlich ein paar eur wenn du auf Übung bist)
    - freie Heilfürsorge (wenn du mal krank bist)
    - Berechtigungskarte für freie Wochenendheimfahrt mit der Bahn
    - sonst nüscht

    Du kannst beantragen bei deinem zuständigen Versorgungsamt (auf der Gemeinde wo du wohnst nachfragen) einen Mietzuschuss für eine evtl. bestehende Wohnung, die dir gehört.
    Mietverhältnis muss aber schon eine bestimmte Zeit lang bestehen damit das Sinn macht (es gibt dafür auch für die Wintermonate die Möglichkeit eines zus. Heizkostenzuschusses einfach mal nachfragen)

    Unter Umständen können für laufende Ratenverpflichtungen oder Schulden Stundungen gewährt werden d.h. du bezahlst nur Zinsen ohne Rückzahlung des laufenden Kredites ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • Das geht schon... vielleicht mit ein wenig Glück

    Also ein Bekannter von mir hat das auch gemacht. Der hat von seinem Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitserklärung, direkt mit zur Musterung genommen. Da haben Sie ihm dann gesagt, dass er das noch nicht braucht. Dann wurde er einberufen und hat die ERklärung dann erneut eingereicht.
    Die Erklärung wurde anerkannt und er wurde zurückgestellt. Er hat auch dann nix mehr davon gehört und muß nun, da er über 25 ist gar nicht mehr zum Bund...
    Manche kommen halt auch so davon. Mein Freund ist nie zu einer Musterung gewesen und ist nun auch schon zu alt...

    Glück muß halt manchmal haben...