muesli schrieb:
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abgesehen davon, dass grundsätzlich sogar auch Auslieferungsabkommen existieren
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Hier irrst du leider. Deutschland liefert in kein Land der Welt deutsche Staatsbürger aus. Hat natürlich mit der Nazi-Vergangenheit zu tun und ist auch gut so. Das bedeutet aber, dass unter gewissen Umständen ein Verfahren gegen diesen Marco W. in Deutschland eröffnet und durchgeführt werden könnte. Beispiele gibt es durchaus, wie bei deutschen Kinderschändern in asiatischen Ländern, denen in DE der Prozess gemacht wurde!
Im Übrigen schließe ich mich deiner Meinung weitgehend an, bezüglich des Nonsens, der hier von so manchem Unwissenden gepostet wurde! Eine Sexualstraftat könnte auch vorliegen, ohne dass es zum Geschlechtsverkehr kam. Sicher erscheint es im Moment so, als hätten die Eltern des britischen Mädchens völlig überzogen reagiert, aber wir wissen weder, was die medizinischen Untersuchungen konkret ergeben haben, noch was in dieser Nacht vorging.