Mietsenkung?


  • TraveXaS
  • 652 Aufrufe 5 Antworten

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  • hi,

    ich bin seit nem 3/4 Jahr in meiner jetzigen Wohnung. Es ist auch alles in Ordnung, nur seit es draußen kälter ist is mir aufgefallen das mein Fenster nicht richtig schließt. Es zieht rein wie sau. Ich muss meine Heizung immer voll aufdrehn damit es einigermaßen warm wird.

    Ich hab die Vermieterin angerunfe, doch die sagte nur wenns mir zu teuer ist (die Heizkosten) soll ich ausziehen, sie finde sofort einen Nachmieter. Und sie würde da nichts machen diesbezüglich.

    Jetz hab ich die Lücke mit Schaumstoff abgedichtet,. es zieht aber wie Hechtsuppe und meine Heizung läuft 24h auf volldampf.

    Jetz meine Frage: Müsste ich nicht Mietminderung bekommen? Kann die mich wegen sowas rausschmeißen, wenn ich gerichtlich vorgehe? Kann ich verlangen das sie einen Teil der Heizkosten übernimmt?
  • Hi erstmal.

    Der verweigert die Reparatur!!!:rot:

    Wenn du mehr wissen willst dann schau mal:

    Angaben gefunden unter Minderungen
    • ZITAT:"Die Fenster sind infolge ihres schlechten Zustandes luftdurchlässig und nur schlecht zu schließen - 5 % Mietminderung im Sommer, 10% Mietminderung im Winter ~ AG Münster, WuM 82, 254; LG Berlin, MDR 82, 671; AG Potsdam, WuM 94, 376"
    • ZITAT:"Bei Undichtigkeit aller Fenster und damit verbundener ständiger Feuchtigkeit in der Wohnung - 50 % Mietminderung ~ AG Leverkusen, WuM 81, 9"
    • ZITAT:"Weigert sich der Vermieter, den Mangel abzustellen, kann der Mieter die Miete zurückbehalten ~ BGH NJW 82, 2242"


    Ich hoffe ich konnte dir damit helfen!!! :D

    Gruss BG J. O´Neill
  • ja und wie ist das, darf er mich aus der Wohnung schmeißen wenn ich nicht die Miete zahle? und er würde ja dann denk ich die kaution einbehalten...:(

    und wenn ich mir rechtlichen beistand hole muss ich auch wieder zahlen oder?
  • Du musst folgendermaßen vorgehen:

    1. Schriftlich per Einschreiben den Mangel anzeigen und ggf. darauf hinweisen, dass du dieses bereits mündlich am xx.yy.2007 gemacht hattest. Eine realistische First für die Beseitigung des Mangels setzen, z.B. 14 Tage. Gleichzeitig androhen, dass im Falle des Nichtabstellens des Mangels - also der undichten Fenster - nach Ablauf der Frist die Miete monatlich z.B. um 10 % (oder auch 20 %) gekürzt wird.

    2. Nach erfolglosem Fristablauf die Miete tatsächlich um den angekündigten Betrag kürzen - und zwar ohne weitere Frist. Wird der Mangel nicht abgestellt, kann die Miete dauerhaft um diesen Betrag gekürzt werden - im Winterhalbjahr z.B. um 20 %, im Sommerhalbjahr um 10%.

    3. Wird der Mangel nach Fristablauf seitens der Vermieterin irgendwann wirksam abgestellt, darf man ab dem Zeitpunkt natürlich nicht mehr kürzen.

    4. Eine angekündigte Mietminderung darf niemals zu einer Kündigung seitens der Vermieterin führen - dies ist praktisch in jedem Falle unrechtmäßig, selbst wenn die Minderung prozentual zu hoch war. In diesem Falle müsste man halt die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Minderung zurück erstatten.

    5. Die Drohung seitens der Vermieterin, dass sie nichts machen will und jederzeit einen Nachmieter finden würde, ist unbillig und wirkungslos. Ein Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache technisch in den Zustand zu versetzen, der einer vergleichbaren Wohnung angemessen wäre. Eventuell bei Nichtbeseitigung mit Klage drohen.


    Noch ein wichtiger HINWEIS:
    Werde Mitglied in deinem nächstgelegenen Mieterverein. Diese Vereine bieten Miet- und Rechtsberatung sowie Vertretung in Prozessen an. In größeren Städten gibt es fast immer so einen Verein, musst du halt mal schauen.

    Informationen erhältst du auch hier:
    DMB Deutscher Mieterbund e.V.

    oder hier (mein Verein, bei dem ich Mitglied bin):
    Mieterverein Stuttgart e.V.



    Schnelle Hilfe:
    Ab in den nächsten Baumarkt und tesa moll oder ähnliche Fensterdichtungen zum Aufkleben besorgen. Kostet wenig und hilft erst mal ziemlich viel.

    Hier ein Link zu tesa moll:
    tesa AG - Energiesparen mit tesa - Energiesparen mit tesa


    :)
  • ich hab schon versucht mit Schaumstoff abzudichten. Und das mit dem Einschreiben werde ich die nächsten Tage auch machen...vielen Dank erstmal...

    EDIT: uh sehe grad das die Mitgliedschaft 50€ kostet, das is ja nicht gerade wenig. Werde es erstmal ohne Versuchen...
  • TraveXaS schrieb:

    ...
    EDIT: uh sehe grad das die Mitgliedschaft 50€ kostet, ...
    Werde es erstmal ohne Versuchen...


    50 Euro sind NICHTS im Gegensatz zu der Unterstützung bei Prozessen und Streitigkeiten mit Vermietern. Überlege mal, was alleine eine Rechtsberatung bei einem normalen Anwalt kostet! Also wir selbst wurden bereits zwei mal vor Gericht vertreten vom Mieterverein-Anwalt und er hat an den aktuellen Vermieter bereits zwei Mal Schreiben versandt, was uns letztendlich auch Kosten bei geplanten Mieterhöhungen und Reparaturen erspart hat.

    Im Übrigen ist die anwaltliche Vertretung eines Vereinsanwalts bei bereits vorhandenen Fällen natürlich nicht kostenlos - logischerweise.