"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit. Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".
langsam gehts aufwärts :-))
Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
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