Noten ausgleichen (Niedersachsen)


  • EdFred
  • 1980 Aufrufe 4 Antworten

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  • Noten ausgleichen (Niedersachsen)

    Tach zusamm,
    unglaublich die Unbildung mancher Lehrer und ich denke mal das Sekreteriat wird mir dabei auch keine große Hilfe sein also dann mal hier Probieren. Meine Situation ist in etwa so auf einer Gesamtschule:

    Hauptfach 1 (B Kurs): 2
    Hauptfach 2 (A Kurs): 3
    Hauptfach 3 (A Kurs): 3
    Hauptfach 4 (A Kurs): 2
    Französisch: 5
    Nebenfächer alle 3 und in einem eine 2

    Klar ist, die 5 in Französisch ist das einzigste was da nicht so recht passt.
    1. Muss ich in Niedersachsen eine 5 ausgleichen?
    2. Muss Französisch mit einem Hauptfach ausgeglichen werden oder reicht ein Nebenfach mit 4 Stunden?
    3. Muss ich die 5 ausgleichen das dort eine 4 oder eine 3 bei raus kommt? würde eine 4 reichen müsste ich ja nur mit einem 2er Fach ausgleichen.
    4. Kann ich das alles mit einer anderen Methode umgehen da es ja nur diese eine kleine Note ist die mich ein Jahr zurück werfen würde?
    5. Kann ich Rechtlich vorgehen wenn ich aufgrund falscher Informationen durch die Lehrer sitzen bleibe?
    6. Kann ich durch erneuten Unterricht einer zweiten Fremdsprache in der Oberstufe die versetzung retten?
    7. Kann ich Lehrer um "private/externe" Tests/Aufgaben bitten mit denen ich meine Noten aufwerten kann?
    8. Lohnt sich eine Anzeige gegen Lehrer wenn man der Meinung ist diese bewerten nicht gerecht?
    9. Evtl Tipps von euch :)

    Ich glaube mal das müsste alles sein, wichtig ist mir nur EINE KOREKTE Antwort zu bekommen, sonst würde mir hier so geolfen werden wie in der Schule. Am besten wäre noch ein Link (bzw. Zitate) einer aktuellen Schulverfassung oder ähnlichem damit das auch alles nachgewiesen werden kann.

    Danke schonmal im vorraus, das ist mir echt Wichtig denn ein verschenktes Jahr ist das dümmste was es gibt
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  • Also...vorerst, ich komme aus Hamburg

    Egal um welchen Abschluss es sich handelt, die kannst nur maximal A 2 Noten ausgleichen ( dann noch unter bestimmten vorraussetzungen: höchstens in einem hauptfach darfst du eine A Note haben.
    6/5 darfst du nur 1x haben. 6 kannst du nur mit einer B2 in einem Hauptfach ausgleichen, 5 mit B3

    Grundsätzliche Regel halt: Alles B Noten (wie ich :P)


    Abgesehen davon, dieses ganze "rechtliche vorgehen" wird dir rein garnichts nützen!
    1. wird er dich dann ziemlich hassen und grundsätzlich mehr keine guten Noten geben, außer du zeigst es ihm schriftlich mit geilen B-Noten. Aber letztendlich ist das nur ein Nachteil
  • Hallo Mongo,

    ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Niedersachsens Schulgesetz, werde also auch gar nicht versuchen dir dahingehend Ratschläge zu geben. Aber vielleicht solltest du erst nochmal erzählen in welcher Stufe du überhaupt bist.

    Nun mal zu einigen deiner Fragen:
    5.) Ich glaube diese Frage ist eigentlich total überflüssig. DU hast die Pflicht dich zu informieren und du wirst wohl kaum sitzen bleiben, weil ein Lehrer irgendetwas gesagt, hat, sondern eher, weil du schlicht keine Ahnung von Französisch hast. Offensichtlich.

    6.) Wenn du mit deiner 5 sitzen bleiben würdest, dann wird dich auch Unterricht in einer anderen Fremdsprache jetzt nicht mehr retten.

    7.) Bitten kannst du den Lehrer, aber es ist seine Sache, ob er sie gewährt und wie er sie anrechnet.

    8.) Ich glaube etwa 99% der Prozesse, die wegen angeblich "ungerechter Bewertungen" geführt werden, enden zu ungunsten des Schülers. Und eines garantiere ich dir: Wenn du Anzeige gegen einen Lehrer der Schule erstattest, dann kannst du dir schonmal eine andere suchen, an der du deinen Abschluss machen willst. Bei soetwas steht das Kollegium eigentlich immer zusammen. Außerdem liegt die Bewertung ziemlich frei beim Lehrer, keine Chance.


    Nun nochmal einen allgemeinen Tip: Halte dich mit jeglicher Art von Klagen, Anzeigen usw. zurück. Es bringt meistens nichts, denn sonst würde ja jeder Idiot wegen einer 5 in Französisch (oder Mathe, oder Physik, ...) herumklagen. Mal ganz abgesehen davon ist das eigentlich eine ziemlich traurige Methode, ich persönlich würde mich nicht gut fühlen, wenn ich wüsste: Hey, ich sitze nur hier in der Oberstufe, weil ich mich hier hereingeklagt habe.

    Deshalb mein Tip: Ahnung vom Fach haben rettet dich vor so gut wie jeder Willkür des Lehrers.

    Palad
  • Sind halt nicht alle so sprachbegabt... Ich kann 10 Stunden am Tag den stoff durchgehen und weiß letzendlich nicht mehr, schon alles versucht... Geht mir ja auch nicht darum den Franz Lehrer Anzuzeigen sondern eventuell andere (die übrigens auch andere Schüler zu unrecht benoten und teilweise auch im Unterricht beleidigen) was das Kollegium danach von mir denk ist mir schnuppe weil ich danach eh auf eine andere Schule gehe....
    Also hätt noch wer villeicht eine Seite mit Informationen? Cheffe scheint ja Ahnung zu haben, aber irgendwie find ich da keinen richtigen Sinn drin, also nochmal Allgemein: Krieg ich mit den Noten oben meinen E-Abschluss?

    EDIT: Der Sinn einer Anzeige ist es ja nicht gleich abgewiesen zu werden. Das wär ja so als wenn die Lehrer benoten können wie es ihnen gefällt. Da stimmt ja was nicht. Vergleiche kann sich da ja jeder selber denken.
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  • Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat musst du eine(!) 5 gar nicht ausgleichen, sondern musst das nur machen wenn du eine zweite 5 hast

    Falls Französisch ein WPK ist kann man das (glaube ich, bin mir aber sehr sicher) mit einem Nebenfach ausgleichen
    Hatte damals nämlich auch so meine Konflikte mit dieser Sprache

    Wenn du 100% richtige Info haben willst geh ins Sekretariat oder zur Schulleiterin und nicht in ein Forum
    Letzte Instanz wäre das Kultusministerium