Dann habe ich mich letztes Jahr im April wieder von dem Auto getrennt und habe im Kaufvertrag vermerkt das das Auto einen Unfallschaden auf der Fahrerseite hat. Habe also gesagt das er einen Unfall hatte aber ich kann ja auch nur so weiter geben wie es mir der Vorbesitzer gesagt hat.
Jetzt will sich der Käufer von dem Wagen trennen aber es hat sich rausgestellt das der Wagen mal einen ziemlich schweren Unfall hatte der mir auch verschwiegen wurde. Im Kaufvertrag habe ich vermerkt das der Wagen gekauft wie gesehen verkauft wird.
Der Käufer will mir jetzt einen Strick daraus drehen das ich den Wagen mit Streifschäden gekauft habe und ihn mit Unfallschaden vorne weiterverkauft habe. Also nicht detailiert angegeben habe was mit dem Auto nicht i.o. ist.
Nun meine Frage wie ist die Rechtslage in dem Fall? Der Käufer will mich jetzt belangen und wegen Betruges anzeigen.
Für brauchbare Antworten wäre ich dankbar.
Der Commanderr