Privatverkauf - Käufer sagt Gerät defekt

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  • Rhinoceros4
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  • Privatverkauf - Käufer sagt Gerät defekt

    Also ich habe jemanden über Internet einen Beamer verkauft. Ist alles reibungslos verlaufen, wir haben unsere Adressen ausgetauscht und die Telefonnr, Geld wurde überwiesen und und dann habe ich den Beamer abgeschickt.
    Dieser kam heute an bei dem Käufer und der hat mir die Nachricht geschrieben mit dem erschreckendem Inhalt: Der Beamer qualmt...
    Ich bin mir 100% sicher, dass der Beamer bei mir ging. Habe noch Projektionsbilder gemacht, um sie im Verkaufsforum zu zeigen, danach habe ich den Beamer eingepackt und nicht mehr benutzt. Verschickt habe ich den Beamer als DHL Paket, natürlich versichert. Der Beamer liegt in einer robusten Schaumstoff-Tasche und das ganze wurde zusätzlich mit Zeitung gepolstert.

    Jetzt fasse ich mal den gesamten Emailverkehr zusammen:
    Er hat mir geschrieben, dass er das Gerät bekommen hat, angesteckt hat und dann kam Qualm, aber auch ein Bild. Er hat den beamer daraufhin wieder ausgemacht, aber später wieder angemacht, in der Hoffnung, dass es wieder geht. Nun kamen schon kleine Flämchen. Danach wieder ausgemacht und später nocheinmal angemacht, weil er Bilder machen wollte. Nun kam gar kein Bild mehr und nur die Lüfter drehen sich.
    An die Post möchte er sich nicht wenden, seiner Meinung nach hat das kein Sinn, die Versicherung bezahlt da nichts. Verpackung sei ihm auch zu schlecht gewesen.
    Er möchte das mit mir privat klären (also Geld haben...).

    Ich weiß nicht genau, wie man sich nun verhält, hatte sowas bis jetzt noch nicht. Ich habe ihm gesagt, er soll mir mal Bilder schicken vom Fehler, das hat er aber bis jetzt nicht getan. Wenn er es nicht tut, dann werde ich nichts machen, doch was ist, wenn jetzt echt das Gerät total durchgeschmorrt ist usw? Wie soll man sich in so einer Situation verhalten?

    Vielen Dank für die Antworten
  • An die Post möchte er sich nicht wenden, seiner Meinung nach hat das kein Sinn,


    Das muss er aber.
    Hatte einen ähnlichen Fall aber von der Schweiz nach Germany.
    Seit damals werden Pakete immer speziell versichert,also nicht nur standard für 500 Euro sondern die nächsthöhere Stufe,2500 Euro.

    Irgendwo habe ich mal gelesen dass die Ware so verpackt werden muss,dass ein "runterfallen" des Paketes ab LKW Ladekante von 1.1 Meter Höhe,schadlos überstehen muss.

    Wäre das Paket äusserlich beschädigt gewesen,dann wäre es seine Pflicht gewesen das unverzüglich und sofort dem Zusteller zu zeigen und natürlich auch photographisch zu dokumentieren.

    Wie soll man sich in so einer Situation verhalten?


    Immer freundlich bleiben und abwarten.......der Ball liegt nun beim Käufer [Beweisfotos]

    Wobei sich noch die Frage stellt......wie schnell nach Erhalt der Ware hat der Käufer sich gemeldet....oder hat er etwa selber was verbockt.
  • Der Verkäuder hat sich das erste mal um 17:39 gemeldet, Paket kam per DHL, also vielleicht so 13-14 Uhr. Ich denke mal, das ist noch ok, von sowas kann man schlecht ausgehen.
  • So ich habe jetzt Bilder gesehen.
    Das Problem scheint nicht groß zu sein, entweder nur die Lampe ist hinüber, oder es ist nur eine Sicherung durchgebrannt. Anscheinend ist die Lampe beim Transport etwas verrutscht, ich kann mir das nicht erklären. Auf alle Fälle versuchen wir jetzt erst, die Post einzuschalten.
  • Wie kommt man(n) auf die Idee , wenn schon bei ersten einschalten Qualm rauskommt , das Teil nochmal einzuschalten?!?Das ist wohl mehr als "Grobe Fahrlässigkeit"(Fahrlässigkeit) – Wikipedia
    Zitat:"Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der daraus folgenden Resultate. Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein".Also , das Teil NICHT ein zweites und ein drittes mal einschalten!!!
    Bist Du sicher das es nach seiner "Aktion" immer noch Deine sache ist was mit dem Gerät jetzt ist?Wer will jetzt sagen (die reparatur kostet jetzt 175€) das es nicht für 5,50€ (kabel-ersatz) hätte repariert werden können?!?!?
  • So meine Überlegung:
    Ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, müsste also theoretisch mich um den Schaden kümmern. Doch nachdem der Käufer den Beamer das erste mal angeschaltet hat, ging er ja, nur er hat bisschen gekokelt. Danach hat er ihn ja ausgemacht. Jedoch hat er den Beamer nicht so gelassen, wie er ist und zb erstmal mich kontaktiert, sondern direkt nochmal ausprobiert, obwohl es schon ordentlich geraucht hat und vermutlich ordentlich gestunken hat. Dies hat er ja solange gemacht, bis der beamer keinen Mucks mehr gemacht hat.
    Fällt dies denn nicht, wie nino2603 gesagt hat, unter grobe Fahrlässigkeit, sodass ich also nur den Schaden bezahlen müsste, der beim ersten Anschalten verursacht wurde und für den weiteren Schaden nicht mehr zuständig bin?
  • moin,

    erst einmal - bei deiner paketaufgabe geht das risiko auf den käufer über,
    außer, du hast das explizit ausgeschlossen!


    heißt: der käufer muß sich mit der post auseinandersetzen!!
    (nicht du)

    vielleicht müßte sich der käufer, von dir, für die postreklamation,
    eine eidesstattliche aussage, für die post, einholen, als beweiskraft!

    was heißt: ich habe die gewährleistung nicht ausgeschlossen?
    betreffend der funktion, transport, oder was??
    wie weitreichend hast du ihm und in welcher form, gewährleistung
    geboten??

    wenn du seine aussagen schriftlich hast, dann fällt das x-mal einschalten,
    bis nichts mehr ging, ohne dich vorher zu kontaktieren, unter grobe
    fahrlässigkeit!

    meiner meinung nach, wird das ohne anwälte nicht zu bereinigen sein,
    da er wohl das gerät loswerden möchte, egal aus welchem grund
    und du ja wohl kein defektes gerät zurücknehmen möchtest,
    verständlich.

    du solltest ihm klarmachen, erst einmal die reklamation, bei der post,
    durchzuziehen, danach dann weiteres vorgehen.

    tip: protokolliere sämtlichen schriftverkehr, mache gesprächsnotizen
    (telefon), wann du mit ihm, über was, mit welchem resultat,
    gesprochen hast (datum-uhrzeit-gesprächsdauer etc..).


    ACHTUNG: kein schuldeingeständnis, oder versprechungen machen, die zu
    deinem nachteil, oder gegen dich verwertbar wären!


    mfg

    Nachtrag: auch wenn du ihm auf die funktion des gerätes gewährleistung

    gegeben haben solltest - hat das nichts mit dem transportschaden zu tun.

    ist so zu verstehen, er hat das gerät, es funktionierte, nach ein paar tagen/

    wochen gibt das gerät seinen geist auf, was du ihm eben an gewähleistung

    gegeben hast, tritt dann in kraft!
    ich bin, ich weiß nicht wer, ich komme, ich weiß
    nicht woher, ich gehe, ich weiß nicht wohin,
    mich wundert, daß ich so fröhlich bin.
  • So gibt Neuigkeiten. Der Beamer geht wieder. Es war nur der Kontakt durchgeschmorrt. Das kam durch ein unglückliches verrutschen der Lampe beim Transport, die war anscheinend nicht richtig fest, davon wusste ich aber nichts.
    Naja nachdem der Kontakt wieder richtig gereinigt wurde und wiederhergestellt wurde ging alles. Problem hat sich also erledigt.
    Ich habe aber einiges aus diesem Vorfall gelernt und werde das bei meinen nächsten Verkäufen nicht so außer Acht lassen!