Eingetragenen Markennamen als Firmennamen nutzen


  • Bastardo
  • 980 Aufrufe 9 Antworten

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  • Eingetragenen Markennamen als Firmennamen nutzen

    Keine Ahnung wo ich das hätte reinschreiben sollen, daher ist es hier im Off gelandet.

    Also folgendes: Möchte meine IT-Dienstleistungsfirma "Athlon" Nennen.

    Aber wie ihr ja sicher alle wisst, heißt ein Prozessor von AMD so :P

    Jetzt ist die Frage, ob ich das nun darf oder nicht?

    Immerhin gibt es ein Hotel in Berlin, das auch "Athlon" heißt! :D

    Darf ich oder nicht?

    Danke für eure Antworten.
  • §§17 HGB ff.
    Lies nach :bä: (müsste der richtige Praragraph sein^^)

    Aber vorab schließe ich mich meinen Vorpostern an ;)
    Denk dir lieber einen akzeptablen Namen aus der noch nicht vertreten ist...

    MfG
    [FONT="Comic Sans MS"]
    [B]H[COLOR="DarkRed"]e[/color]u[COLOR="DarkRed"]t[/color]e T[COLOR="DarkGreen"]ri[/color][COLOR="YellowGreen"]n[/color][COLOR="DarkGreen"]ke[/color]n W[COLOR="DarkOrchid"]i[/color]r R[COLOR="RoyalBlue"]ic[/color][COLOR="DeepSkyBlue"]h[/color][COLOR="RoyalBlue"]ti[/color]g !!!

    User [COLOR="DarkRed"]helfen[/color] Usern: die FSB-Tutoren!(Zum Chat) mit den Tutoren[/font]
    [/B]
  • Hab mal dein § rausgesucht, sicher dass es der ist? :D

    § 17

    (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

    (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.


    Aber dürfen wirst du es nicht, egal ob der § nun stimmt oder nicht ;)

    mfg
  • Also das Hotel in Berlin heißt Adlon, nicht Athlon!

    Dann wirst du mit Sicherheit Schwierigkeiten mit AMD bekommen, da du dich in einem ähnlichen Segment bewegst, wie AMD mit ihren ATHLON-Prozessoren.

    Hier kannst du mal schauen:
    dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
    da gibst du in dem Feld

    Zeichen-/Markentext

    den Begriff Athlon ein.

    AMD hat seit 1999 bzw. 2000 den Begriff als Marke schützen lassen:

    DPINFO schrieb:


    1. AMD Athlon PROCESSOR
    Klasse 09: Computer Hardware; Halbleiterelemente; Mikroprozessor-Module; Computeruntersysteme; Computer Software für die vorgenannten Waren
    Waren/Dienstleistungen (mit Zeitrang): Waren/Dienstleistungen mit Zeitrang vom 23.06.1999:
    Computer Hardware; Halbleiterelemente; Mikroprozessor-Module; Computeruntersysteme; Computer Software für die vorgenannten Waren
    Tag der Eintragung: 05.10.1999

    2. AMD ATHLON
    Klasse 09: Computer-Hardware; Halbleiterelemente; Mikroprozessor-Module; Computeruntersysteme, insbesondere Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten, Zentraleinheiten; Computer Software für die vorgenannten Waren
    Waren/Dienstleistungen (mit Zeitrang): Waren/Dienstleistungen mit Zeitrang vom 20.05.1999:
    Computer-Hardware; Halbleiterelemente; Mikroprozessor-Module; Computeruntersysteme, insbesondere Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten, Zentraleinheiten; Computer Software für die vorgenannten Waren
    Tag der Eintragung: 11.01.2000



    An deiner Stelle würde ich mir lieber einen anderen Namen überlegen, da dir AMD jederzeit die Nutzung der Marke für ein IT-Unternehmen rechtsgültig und kostenpflichtig untersagen kann.


    // EDIT:

    Man kann durchaus dieselbe Marke für völlig unterschiedliche Nutzungsbereiche für zwei verschiedene Inhaber registrieren lassen, allerdings dürfen sich die Marken-Klassen, also Bereiche für die die Marke gilt, nicht überschneiden.
  • Danke für das Edit Mustermann.

    Der entscheidende Punkt dürfte sein, dass AMD die Rechte für den technischen Bereich (wie auch immer der sich nennt ...) hat.

    Wenn du nun Gummibärchen mit diesem Namen auf den Markt bringen würdest, solltest du den Namen wahrscheinlich noch registrieren können ;) .

    Aber IT-Dienstleistungen ist zu nahe an AMD.

    Gruß
    yuhu
  • @ yuhu:
    Es gibt sogenannte Markenklassen, für die man seine Marke bzw. Wort-Bild-Marke schützen lassen kann.

    Wenn nun ein bekannter Hersteller eine Marke schützen lässt und viel Geld in Werbung etc. investiert, wird er es kaum zulassen, dass eine andere Firma den gut eingeführten Namen zu ihren Gunsten nutzt. Üblicherweise verzichtet ein Markeninhaber i.d.R. auf einen Widerspruch, wenn die Markenklassen inhaltlich sehr weit auseinander liegen, eine Verwechslung nahezu auszuschließen und ein Wettbewerbsvorteil des nachrangigen Antragsstellers nicht vorhanden ist.

    Beispiel-1: PC-Prozessor und Gummibärchen - kaum Verwechslungsgefahr

    Beispiel-2: Prozessorhersteller (AMD) und Inhaber einer IT-Firma:
    Die Waren- und Dienstleistungsklassen überlappen sich ganz oder teilweise.
    Der erstrangige Markeninhaber legt Widerspruch gegen den Eintrag des nachrangigen Antragstellers ein. Normalerweise wird so einem Widerspruch von Amts wegen statt gegeben. Allerdings kann ein Widerspruchsverfahren u.U. auch Jahre dauern.
  • Wenn ihr eine Firma aufmachen wollt, geht am besten gleich zum Anwalt und laßt den Firmenamen und anderes erst einmal prüfen. Ansonsten ist die Gefahr groß, daß ihr euch umgehend Ärger einhandelt.


    Übrigens, der Thread ist schon 1 Jahr alt schnitzel ;).


    ~~~closed~~~


    Linda