Frage - Nachbarschaftsparty -> vandalismus

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  • reas0r
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  • Frage - Nachbarschaftsparty -> vandalismus

    Hallo,

    habe mal ne frage und zwar war vor kurzem in unserer nachbarschaft eine geburtstagsparty mit ca 50 jugendlichen... da die musik zu laut war, hat da einer 2 mal die polizei gerufen... am nächsten morgen war sein zaun beschädigt, was kann er tun? kann man den veranstalter dafür anzeigen?

    Liebe Grüße
  • So einfach nach Vermutung Anzeigen geht nicht,höchstens Anzeige gegen unbekannt.
    Da die Polizei an dem Abend 2x da war,könnte es sein,das sie bei den Nachbarn anklingeln,aber ich denke das es kein erfolg haben wird,wenn keine Zeugen da waren.
  • Mal bei der Versicherung nachfragen, ob sie wegen Vandalismus einspringt.

    Bei mir haben mal zur Volksfestzeit Betrunkene einen Stein gegen das Fenster geworfen. :bier1:
    Da in meiner Versicherung Vandalismus mit abgesichert ist, haben die die Reparatur bezahlt.


    mfg Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • "kann man den veranstalter dafür anzeigen?"

    Anzeigen sicherlich, aber mehr wohl auch nicht. Die Sachbeschädigung dürfte ja aller Voraussicht nach im Zusammenhang mit der Party stehen, aber eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die andere Leute (Gäste!!) anrichten, ist so gut wie ausgeschlossen.

    Und selbst wenn das geschehen sollte: Der Täter ist kaum zu ermitteln, der Veranstalter hat kein direktes Verschulden. Daraus kann man strafrechtlich kaum etwas drehen, zivilrechtlich (Schadensersatz für den Zaun) würde ja auch einen konkreten Beschädiger erfordern, der hier aber offensichtlich nicht erkennbar ist.

    Anders sähe es z. B. aus, wenn der Gastgeber/Veranstalter die Gäste zum Beschädigen des Zauns aufgerufen hat oder selbst daran beteiligt war. Dann würde sich die Sache allerdings an der Beweisfrage aufhängen.