Was haltet Ihr von Kindsabtreibung ?


  • Offenbach
  • 5833 Aufrufe 112 Antworten

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  • 1) Den einzigen Unterschied zwischen Mensch und Tier hat MusterMann schon geliefert. Ein Mensch ist sich seiner Existenz bewusst, ein Tier nicht. Damit hat sichs.

    2) Ein Embryo oder Fötus oder was auch immer ist sich seiner Existenz nicht bewusst. Das gilt auch noch für ein Neugeborenes oder Kleinkind. Oder kann sich jemand an irgend eine Gegebenheit aus den ersten 2-3 Lebensjahren erinnern?


    @Carmen
    Ein Fötus ist nach 12 Monaten nichts mehr als ein Zellhaufen, das ganz zufällig die Form eines Kindes annimmt. Das "Ding" denkt nicht, das "Ding" fühlt nicht. Es ist einfach. Demnach ist es vom Entwicklungsstand her weit tiefer als jedes Insekt einzuordnen. Insekten sind immerhin überlebensfähig, was man von einem Fötus nicht gerade behaupten kann.
    Du sagst, die Abtreibung (oder von mir aus auch Mord, wenn dir das besser gefällt) sei nur dann legitim, wenn die Mutter gefährdet oder das Kind schwer geschädigt ist. Nun meine Frage: Welches "Individuum" hat das grössere Recht auf ein Leben: 1) ein ungewolltes, ungeliebtes, unbetreutes, nicht erzogenes und alleingelassenes Kind, welches höchstwahrscheinlich niemals einen durchschnittlichen Lebensstandart erreichen wird...oder 2) ein schwer behindertes Kind, welches sein Leben lang Pflege und Aufmerksamkeit braucht.

    Du beschreibst zwar die Abtreibung als Mord und als moralisch total verwerflich, willst es aber in Ausnahmen billigen? Für mich klingt das stark unlogisch. Denn schlussendlich bringen oben genannte Beispiele 1) und 2) genau die gleichen Probleme mit sich: schwer geschädigte Kinder und leidende Eltern.

    Dass eine Abtreibung für die Mutter schwere psychologische (und auch körperliche) Schäden hinterlassen kann ist bekannt. Aber genau desshalb ist es nötig, für die Abtreibung einen möglichst sicheren Rahmen mit guten Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, damit man solche Schäden möglichst verhindern oder im äussersten Fall postoperationell behandeln kann. Und dies lässt sich nur mit einer "Legalisierung" erreichen.

    gruss
  • Ich bin gegen Abtreibung...
    Ja es kann sein das viele Verhüten und mal ein Kondom platzt, aber Abtreibung ist imo nicht richtig. Worfür gibts denn diese Babyklappen? Um Hähnchen reinzustellen oder was? -.-
    Und wenn die Leute nicht verhüten können/wollen wegen Allergie oder so, sollen sie nicht rumvögeln, dann passiert auch nichts.
    MfG
    Judenverfolgung, Inquisitionen, Kreuzigungen,
    Hexenverbrennung, wir wissen wie man feiert
    - Ihre Kirche †
    Blacklist
  • tittli schrieb:

    1)

    2) Ein Embryo oder Fötus oder was auch immer ist sich seiner Existenz nicht bewusst. Das gilt auch noch für ein Neugeborenes oder Kleinkind. Oder kann sich jemand an irgend eine Gegebenheit aus den ersten 2-3 Lebensjahren erinnern?


    @Carmen
    Ein Fötus ist nach 12 Monaten nichts mehr als ein Zellhaufen, das ganz zufällig die Form eines Kindes annimmt. Das "Ding" denkt nicht, das "Ding" fühlt nicht. Es ist einfach. Demnach ist es vom Entwicklungsstand her weit tiefer als jedes Insekt einzuordnen. Insekten sind immerhin überlebensfähig, was man von einem Fötus nicht gerade behaupten kann.
    gruss


    Hallo!
    Ich kann mich an mehrere Ereignisse aus meinem 3. Lebensjahr erinnern.

    Deine Zellhaufentheorie ist in allen Behauptungen wissenschaftlich widerlegt. Da kannst Du Dich aber selber informieren, weil dies den Rahmen eines Forums sprengt.
    Wann die Tötung beginnt ist faktisch meßbar. Deshalb auch nicht eine Frage von Ehtik. Ob man es darf ist eine Frage der Gesetze, Ehtik und der Kultur, entweder man hat sie oder eben nicht.
    In Hypnose konnten Menschen wiedergeben was Sie wahrnahmen im Bauch Ihrer Mutter. Seit wann können Zellhaufen sowas?

    Liebe Grüße
    Carmen
  • Carmen schrieb:

    Hallo!
    Ich kann mich an mehrere Ereignisse aus meinem 3. Lebensjahr erinnern.


    Das aber auch nur, weil es dir jemand erzählt hat oder weil du es auf Fotos gesehen hast.


    Carmen schrieb:

    Deine Zellhaufentheorie ist in allen Behauptungen wissenschaftlich widerlegt. Da kannst Du Dich aber selber informieren, weil dies den Rahmen eines Forums sprengt.


    Da bin ich aber anders informiert;-) Gib mir bitte eine Quelle dazu!

    Carmen schrieb:

    Wann die Tötung beginnt ist faktisch meßbar. Deshalb auch nicht eine Frage von Ehtik. Ob man es darf ist eine Frage der Gesetze, Ehtik und der Kultur, entweder man hat sie oder eben nicht.


    Meines Wissens ist die Tötung bis zur 12. Woche erlaubt. Wie gross ist das Ding bis dahin? Da kannst du mir nicht kommen mit "Bewusstsein".

    Carmen schrieb:


    In Hypnose konnten Menschen wiedergeben was Sie wahrnahmen im Bauch Ihrer Mutter. Seit wann können Zellhaufen sowas?


    In Hypnose ist noch vieles Möglich...;)

    So, das wars von meiner Seite...hab eine harte Prüfungswoche vor mir. Machts gut!

    gruss
  • tittli schrieb:

    1)


    @Carmen

    Du sagst, die Abtreibung (oder von mir aus auch Mord, wenn dir das besser gefällt) sei nur dann legitim, wenn die Mutter gefährdet oder das Kind schwer geschädigt ist. Nun meine Frage: Welches "Individuum" hat das grössere Recht auf ein Leben: 1) ein ungewolltes, ungeliebtes, unbetreutes, nicht erzogenes und alleingelassenes Kind, welches höchstwahrscheinlich niemals einen durchschnittlichen Lebensstandart erreichen wird...oder 2) ein schwer behindertes Kind, welches sein Leben lang Pflege und Aufmerksamkeit braucht.
    Du beschreibst zwar die Abtreibung als Mord und als moralisch total verwerflich, willst es aber in Ausnahmen billigen? Für mich klingt das stark unlogisch. Denn schlussendlich bringen oben genannte Beispiele 1) und 2) genau die gleichen Probleme mit sich: schwer geschädigte Kinder und leidende Eltern.
    Dass eine Abtreibung für die Mutter schwere psychologische (und auch körperliche) Schäden hinterlassen kann ist bekannt. Aber genau desshalb ist es nötig, für die Abtreibung einen möglichst sicheren Rahmen mit guten Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, damit man solche Schäden möglichst verhindern oder im äussersten Fall postoperationell behandeln kann. Und dies lässt sich nur mit einer "Legalisierung" erreichen.
    gruss


    Hallo!

    Ich sprach von MIR! Ich hätte meine Mutter getötet, wenn Sie es von mir verlangt hätte. Sie tat es nicht, Sie ist kurz vor dem Verhungern, verdursten ganz langsam erstickt. Ein Tumor sperrte Ihr zuerst die Speiseröhre, der Magen war nicht mehr funktionstüchtig, dann vergiftete Sie Ihre Leber nur da Herz sorgte dafür das Sie bei vollem Bewußtsein einen ganzen Tag um Luft kämpfen konnte bevor auch dies nicht mehr ging! Ja, deshalb hätte ich Sie getötet und danach mich.
    Meinem Kind hätte ich auch geholfen wenn es so gekommen wäre.
    Eine Frau die schwanger ist darf entscheiden ob Sie weiter Leben darf oder stirbt wenn Sie Ihr Kind nicht abtreibt. Ersatzweise der Ehemann.

    Das ist was ich richtig finde. Das kann nicht automatisch für Dich gelten.

    Jeder der sagt ich bin gegen Abtreibung hat Respekt verdient, weil er Achtung hat vor dem Leben.

    Liebe Grüße von der Kohlestoff / Wasser Einheit
    Carmen
  • tittli schrieb:

    Das aber auch nur, weil es dir jemand erzählt hat oder weil du es auf Fotos gesehen hast.




    Da bin ich aber anders informiert;-) Gib mir bitte eine Quelle dazu!



    Meines Wissens ist die Tötung bis zur 12. Woche erlaubt. Wie gross ist das Ding bis dahin? Da kannst du mir nicht kommen mit "Bewusstsein".



    In Hypnose ist noch vieles Möglich...;)

    So, das wars von meiner Seite...hab eine harte Prüfungswoche vor mir. Machts gut!

    gruss


    Hallo!
    zu Deiner Zellhaufentheorie Zitat von Dir:
    "Ein Fötus ist nach 12 Monaten nichts mehr als ein Zellhaufen, das ganz zufällig die Form eines Kindes annimmt."

    Wirklich?
    Zufällig die Form eines Kindes annimmt?
    Gab es auch schon Fälle wo es die Form eines Balles oder Schafes oder was weiß ich was annahm?
    Du sagst also, dass zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmt ist was daraus wird? Die Zellanhäufung geschieht nicht zu einem bestimmten Zweck?

    Der Zellhaufen entwickelt sich auch außerhalb des menschlichen Körpers weiter? Quasi in einem Brutkasten? Bedenk mal die Möglichkeiten!

    Wenn es nur Zellaktivitäten wären könnte die Petrieschale zum selben Ergebnis führen wie bis zur 12. Woche im Mutterleib.

    Liebe Grüße
    Carmen
  • Falves schrieb:

    Das tut sie, das tut sie.


    Hallo!
    Aha! Wenn man Sie dann wieder einsetzt, wird es ganz normal ein Kind!
    Der Bericht würde mich wirklich interessieren! Da sag ich dann nichts mehr gegen die Abtreibung bis zur 12. Woche.

    Liebe Grüße
    Carmen
  • @Carmen das tut sie wirklich, einfach wieder einsetzen ist vllt etwas problematisch da man dann ja erstmal die Nabelschnur dranfrickeln müsste und so, aber es ist tatsächlich zu 100% möglich ein Baby künstlich zu befruchten und dann aufzizehen ohne dass es jemals einen Menschen von innen gesehen hat.
  • ganz klar: total dagegen. ich finds ober sch...... total, wenn man kein kind will soll man richtig verhüten, kondom oda pille und alle möglichkeiten wos gibt. und wenn halt dann doch was schief lauft muss man halt damit klarkommen. man muss auch damit klarkommen wenn jemand in der familie stirbt. kann man auch net sagen: ach komm ich wiederbeleb den wieder dann lebt er. nur dass das andere das gegenteil ist. man wills net und einfach weg damit!:mad: :mad:
  • fu_mo schrieb:


    @DonCorleone: wie ist es mit deiner Altersangabe? Hast du dich juenger gemacht? ;)


    Keine Altersangabe ergo kein "jünger machen".

    fu_mo schrieb:

    Zum Thema Biologie (was ist Bilogie?):


    und daran merke ich, dass du keine Argumente mehr hast :)

    fu_mo schrieb:

    meinst du, dass es bedeutende Zeitpunkte bei der Entwicklung im Mutterleib gibt? /SIZE]


    Ja, so kann man das sagen, aber nicht Herzschlag etc.
    ▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒
  • Was ist eine Abtreibung ?
    Meiner Meinung nach die Tötung von Leben !


    Dennoch bin ich ebenfalls der Meinung, daß eine Frau entscheiden können
    sollte, ob sie ein Kind austrägt oder nicht. Insofern finde ich die Regelung
    bei uns richtig. Beratung bei Pro Familia o.ä., damit nicht einfach leichtfertig
    damit umgegangen wird. Jede Frau muß es mit ihrem Gewissen ausmachen,
    daß sie ihr Kind getötet hat. Das ist definitiv nicht leicht und es begleitet
    dich dein ganzes Leben lang.

    Was ich absolut verwerflich finde ist die Tatsache, daß es Menschen gibt
    die eine Frau/Mädchen dazu zwingen abzutreiben (wie Anfangs des Themas
    beschrieben). So etwas ist unverantwortlich.

    Gegen Abtreibung zu sein ist einfach wenn man in sozialer Sicherheit lebt
    und/oder ein Mann ist. Eine junge Frau, die nicht weiß wie es weitergehen
    soll, sollte die Möglichkeit haben sich für oder gegen das Kind zu entscheiden.
    Wobei ich auch finde, daß die Möglichkeit der Adoption und der Babyklappe
    öfter als bisher genutzt werden sollte.

    Auch eine mögliche schwere Behinderung sollte ein Grund für eine Wahl sein.
    Was nutzt es, wenn das Kind schwerstbehindert geboren und dann in ein Heim
    abgeschoben wird ?

    Eine vergewaltigte Frau sollte nicht gezwungen werden ein Kind auszutragen.
    Und ja, es gibt Frauen, die merken erst nach vier Wochen oder später, daß
    sie schwanger wurden und konnten auch vorher keine Maßnahmen treffen, da
    sie aus Scham niemand von dieser Vergewaltigung erzählt haben. Denn leider
    ist es auch Heute noch so, daß Frauen die Mitschuld an einer Vergewaltigung
    bekommen. Es nannte mal jemand ganz wohlwollend: Vergewohltätigung
    Wen wundert es, daß einer Frau der Mut fehlt zu sagen, daß sie gegen ihren
    Willen Sex hatte. Schließlich wollen nach Meinung, eines Teils der Männer, die
    Frauen ja den Sex bei einer Vergewaltigung. Sonst hätten sie sich ja gewehrt.
    Eine solche Frau soll dann gezwungen werden ein Leben in sich heranwachsen
    zu lassen, das sie absolut verabscheut ? Die Frauen, die sowas sagen, sollten
    vielleicht selber in diese Situation kommen. Mal sehen wie viele ihre Meinung
    beibehalten. Männer haben, nach meiner Meinung, in einem solchen Fall kein
    Recht ein Urteil abzugeben, da sie die Situation nicht nachvollziehen können.
    Nichts für Ungut, ist aber so.

    Dann gibt es doch tatsächlich, völlig unverständlicherweise, Frauen, die sich
    mal gerade zum Abtreiben begeben, wie zu einer Maniküre. Für mich nicht
    nachvollziehbar, aber besser ein Kind kommt nicht zu so einer Mutter.
    Mal ganz ehrlich:
    ist es nicht besser ein Kind abzutreiben, als es verhungern zu lassen, tot
    zu schlagen oder aus dem Fenster zu schmeißen ?


    Ich bin dafür, daß Frauen abtreiben dürfen.
    Nochmals: Die Regelung, wie sie hierzulande ist, finde ich OK. Eine normale
    Frau mit einem Gewissen wird sich eine solche Entscheidung nicht leicht
    machen und ihr Leben lang damit zu kämpfen haben. Die anderen würden
    ohnehin einen anderen Weg finden, die ungewollte Schwangerschaft zu
    beenden.



    P.S.
    Bitte jetzt nicht mit der Definition von Fötus und Kind kommen.
    Mir ist vollkommen klar, daß es sich bei einer Schwangerschaft bis zur
    12. Woche um einen Fötus handelt. Dennoch bezeichne ich es für mich
    als ungeborenes Kind.


    P.P.S.
    Die polemischen Beschimpfungen als Mörder sind unsachlich. Man sollte erst
    mal wissen warum eine Frau das getan hat, bevor man sie beschimpft. Aber
    meistens sind es ja Männer oder sozial gut abgesicherte Frauen, die solche
    Phrasen in den Raum werfen. Da diese ja auch in der Regel Bibelfest sind,
    sage ich euch eines: 'wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein'


    Ich wünsche euch allen, egal ob Pro oder Contra Abtreibung, daß ihr niemals
    in die Situation kommt eine solche Entscheidung treffen zu müssen.

    Aimee
    Weil ich ein Mädchen bin ...
  • Ich hab mir ehrich gesagt über das Thema noch nicht viele Gedanken bisher gemacht. (Labert mich jetzt bloß nich voll, ich solle das machen.)

    Das Thema ist schwer. Aber trotzdem sollte man nichts pauschalisieren alá "Ich werde das NIE machen!".

    Wo ich mit manchen von Euch total übereinstimme ist, dass es bei einer Vergewaltigung ok ist.

    Für mich ist dieser "Zellhaufen" trotzdem ein Lebewesen. Jedoch kann ich mir vorstellen, wie das ist, plötzlich zukünftige Mutter zu sein. Das macht es so schwer.

    Ich finde es jedoch nicht gut, auch wenn das jetzt männlich subjektiv ist, wenn man ein Kind sehr spät abtreibt, so dass es wirklich schon eher ein Mensch ist, als ein "Zellhaufen".

    Die Abtreibung als alternatives "Verhütungsmittel" anzusehen o.ä., ist aber total falsch.

    Ein Kind ist ein Tier? Wie kommt ihr auf sowas?

    Weil ein Menschen Tiere sind. Und Kinder sind Menschen. Oder meinst Du wir sind eine andere Lebensart geworden, obwohl wie von Tieren abstammen, schließlich sind Affen Tiere. Natürlich unterscheidet sich die Rasse der Menschen von anderen Tierrassen. Und zwar zum größten Teil, weil wir sehr weit entwickelt sind.

    Der Mensch ist sich, zumindest weitgehend als einziges Lebewesen, seiner eigenen Existenz bewusst. Ein ganz klarer Unterschied zur Tierwelt.


    Echt? Gibts dazu einen Artikel? Nicht falsch verstehen, das Thema, wie (andere) Tiere denken, interessiert mich.
  • NeWsOfTzzz schrieb:

    @Carmen das tut sie wirklich, einfach wieder einsetzen ist vllt etwas problematisch da man dann ja erstmal die Nabelschnur dranfrickeln müsste und so, aber es ist tatsächlich zu 100% möglich ein Baby künstlich zu befruchten und dann aufzizehen ohne dass es jemals einen Menschen von innen gesehen hat.


    Hallo!

    Ich bin seither auf der Suche nach entsprechenden Informationen. Hab aber nichts gefunden, welches bestätigt.
    Es gibt Berichte über Zellteilungen von 5 Tagen und Eizellen usw., aber eine identische Entwicklung wie im Mutterleib fand ich noch nicht. Kann jemand helfen?
    Mein bisheriger Kenntnisstand ist, das Forscher davon ausgehen, das die Mutter (Ihr Unterbewußtsein) den ganzen Vorgang steuert. Das erstmal genügend Zellen gebildet worden sein müßen um was zum steuern zu haben, ist klar.
    Aber es gab hier schon einige Behauptungen die einfach schrecklich sind. So das ich schon fundiertes als Grundlage haben will.

    Liebe Grüße
    Carmen
  • Ich stehe da hinter meiner Frau, wenn sie sich dafür entscheiden würde, dann stehe ich dazu, wenn sie das Kind abtreiben lassen wollte, würde ich ihr auch dabei zur Seite stehen. Ich finde grundsätzlich nichts moralisch verwerflich daran.
  • tittli schrieb:

    ....@Carmen
    Ein Fötus ist nach 12 Monaten nichts mehr als ein Zellhaufen, das ganz zufällig die Form eines Kindes annimmt. Das "Ding" denkt nicht, das "Ding" fühlt nicht. Es ist einfach. Demnach ist es vom Entwicklungsstand her weit tiefer als jedes Insekt einzuordnen. Insekten sind immerhin überlebensfähig, was man von einem Fötus nicht gerade behaupten kann......


    Das ist das was du als "Ding" bezeichnest

    * MIT 22 TAGEN beginnt das Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter durch Ausbleiben derRegelblutung, daß sie schwanger ist. Das Kind hat nach seiner Wanderungdurch den Eileiter die Gebärmutter erreicht und sich darin eingenistet (Nidation).

    * MIT 28 TAGEN ist der winzige Mensch 4,2 mm groß: Alle Organsysteme sind angelegt.

    quelle:abtreibung.de


    MIT 6 WOCHEN nimmt das Kind bereits erste Informationen aus seiner kleinen Umgebung auf: die Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper, die Temperaturunterschiede. Das Kind, in seiner Hockstellung gemessen, ist 12mm groß

    quelle:abtreibung.de

    # MIT 7 WOCHEN sind alle Organe vorhanden. Es entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm groß. Es braucht nur noch Nahrung und Zeit, um zu wachsen und zu reifen.

    quelle:abtreibung.de

    * MIT 8 WOCHEN hat das Kind seine eigenen unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes Leben behalten wird. Von diesem Alter an nennt man einen ungeborenen Menschen Fötus oder Kleinstkind.

    * MIT 9 WOCHEN ist das Kleinstkind körperlich voll ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn seine Handfläche berührt wird. Um Störungen zu vermeiden, kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt. Bei Berührung der Wangen und Lippen zuckt das Kind, als wolle es lächeln.

    Quelle:abtreibung.de


    Wer bereit ist ein Kind vor der Geburt zu töten,ist auch fähig zu Morden.

    Viele meinen das die Abtreibung eine Entscheidung der Mutter sorry "der Frau" ist und welches Recht nimmt sich eine "Frau" über ein anderes Leben zu entscheiden?
    Ein winzig kleiner Mensch ist kein tierähnliches Wesen, kein Zellklumpen, kein Schwangerschaftsgewebe
    quelle:abtreibung.de
  • Ich seh das anders resnu.

    Ich sehe Leben als Leben an, wenn es mehr oder weniger selbstständig in der Lage ist zu Leben. und das beginnt für mich mit der geburt (SEHR PERSÖNLICHE MEINUNG).

    Ich finde keinen Mord an einer Abtreibung.

    Wer Leben gibt sollte acuh "Leben" nehmen dürfen.
    WEnn du nämlich ein Aquarium und Urzeitkrebse hast (die leben ja auch)
    und die dann wegschüttest wäre das auch mord deiner meinung nach
    (ja ich weiss blöder vergleich)


    EDIT:

    was machste denn wenn das Kind nach der geburt aufgrund von krankheiten oder was auch immer keine Lebenschancen hat?
    Willstes gebären und warten bisses dahin gesiecht is?
  • Ich persönlich bin ebenfalls für die Abtreibung:
    Ich denke, wie schon viele meiner Vorredner es erläutert haben ist es stets von Relevanz, den subjektiven eigenen Hintergrund mit in die Überlegung einzubeziehen und sich nicht pauschal für oder gegen solch eine solche ANtwort zu entscheiden.
    Ich denke unser Gesetzgeber hat im StGB eine ethisch vertretbare Stellung bezogen und setzt den tatsächlichen Moment, in dem das EMbryo zum Menschen wird meiner Meinung nach richtig an:
    Der Schutz des Lebens gemäß dem StGB (nicht BGB;) ) setzt mit Öffnung des Uterus beziehungwweise mit den Eröffnungswehen ein. Somit gelang das "Kind" erst durch diesen Prozess in das Stadium eines Lebenden Individuums.
    Sämtliche EIngriffe, welche spät in der Schwangerschaft vorkommen, fallen somit nicht "direkt" unter Verbrechen gegen das menschliche Leben, sondern lediglich gegen das ungeborene Leben.
    Was jedoch nicht heißen soll, dass ein Schwangerschaftsabbruch im 5.-8. Monat nicht eine äüßerst verwerfliche Tat ist (Ich spreche bewusst nicht vom Mord ;) )

    --> kleiner Exkurs;)

    Lange Rede kurzer SInn:
    Ich bin der Meinung, dass unser Rechtssystem uns schon recht deutlich zeigt, was ethisch vertretbar sein kann und auch sollte.
    So wie es ist kann es auch bleiben.
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt:

    "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
    "Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen."

    Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993 fest:

    Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen, menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
    Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
  • @resnu: Was ist mit der Regel 26 ('Es ist nur ein Bild pro Beitrag erlaubt!'), ich denke, die gilt auch für dich. Gerade weil diese Bilder recht suggestiv sind, finde ich es den anderen Usern gegenüber, die ausschließlich verbal emotionalisieren, unfair. Vom fragwürdigen Nutzen für dieses Thema einmal völlig abgesehen. So etwas hilft uns hier nicht weiter.

    lg Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • MikeB:Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt:
    "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."


    man kann sich auch die fakten legen, wie sie gerade passen.... der artikel geht nämlich noch weiter:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden


    "Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen."


    wo du DAS her hast weiss ich nicht.... aus dem GG jedenfalls nicht

    Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993 fest:

    Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen, menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
    Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.


    auch hier: wenn recherche... dann bitte auch allumfassend

    Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Er ist jedoch nach § 218a StGB in einer Reihe von Ausnahmefällen zulässig. Diese sind:

    Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) zulässig.
    Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist (die so genannte kriminogene Indikation). Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen zulässig.
    Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch eine Abtreibung abgewendet werden kann (die so genannte medizinische Indikation). Dieser Fall ist nicht an eine zeitliche Frist gebunden.
    In jedem Fall darf der Abbruch nur mit Einwilligung der Schwangeren und nur von einem Arzt ausgeführt werden.

    In den Ausnahmefällen 2 und 3 ist der Abbruch ausdrücklich nicht rechtswidrig. In der Fassung des § 218a StGB vom Juli 1992 war auch im Fall 1 der Abbruch nicht rechtswidrig; dies wurde jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, dass in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt. Damit ist der beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar. Die Frage der Rechtswidrigkeit wollte der Gesetzgeber mit diesem Wortlaut hingegen offen lassen; inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, ist umstritten. Die vordringende Auffassung stellt den Tatbestandsausschluss de facto einem Rechtfertigungsgrund gleich.


    durch so eine verbreitung von halbwissen wird diese diskussion sicherlich nicht bereichert ...

    lg.... nehe


    Quellen: Schwangerschaftsabbruch/Rechtslage in Deutschland
    ↑ BGBl. 1992 I S. 1402
    ↑ BVerfGE 88, 203
    ↑ BGBl. 1995 I S. 1055
    ↑ Albin Eser in: Adolf Schönke, Horst Schröder: Strafgesetzbuch, 27. Auflage, § 218a Rn. 12. Verlag C. H. Beck, München 2006.
    ↑ BT-Drs. 13/285
    ↑ Albin Eser, a. a. O., Rn. 12–18
    ↑ Albin Eser, a. a. O., Rn. 17a
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Das kann man nicht grob deffinieren.

    Wenn eine Frau vergewaltigt wird, fände ich abtreiben richtig.
    Wenn ungewollt aus verhütungsproblemen ein Kind entsteht, fände ichs auch besser, es abzutreiben, wenn man weiß, dass man es eigentlich garnicht will. Lieber schon als Eizelle abtreiben, als es später vom Balkon werfen oder was auch immer.

    Es gibt wiederum andere Fälle, bei denen die Frauen ihr Kind nicht wollen, da es ein Mädchen werden soll, aber sie einen Jungen wollten..


    Abtreiung finde ich keinesfalls als Mord. Ein Embryo hat bestimmt nicht schon so weit gebildete Nerven etc. dass es schon mit 12 Wochen den Schmerz spürt.