Unterbodenbeleuchtugn am Roller? Und noch paar fragen!

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  • Unterbodenbeleuchtugn am Roller? Und noch paar fragen!

    MoiN!

    Und zwar wollte Ich in den Ferien ein Ferienjob machen und mir noch ein paar Styling sachen für den Roller hohlen, nur Ich bin mir da ein bisschen Unsicher ob man das darf!

    Und zwar habe Ich vor mir Unterbodenbeleuchtugn einzubauen, eigentlich darf man das doch, nur während der fahrt nicht anhaben nur wenn man steht oder?
    Und was ist dieser Inverter, ist das mit An und Aus Schalter?

    Unterbodenbeleuchtugn:

    [url=http://www.tunescootshop.de/cgi-bin/iboshop.cgi?showd539674!30,49065075914647,4755]tunescoot.de - Kathodenkit 300mm inkl. Inverter von Kaltlicht Kathoden sind der Renner überhaupt.Erheblich mehr Lichtkraft und eine erheblich längere Lebensdauer, die bis zu 20 Jahren betragen kann.In dem Kreidler Florett 50 Stylingparts[/url]

    So dann die andere Sache:

    Darf Ich mir z.b. so ein Gebläsekasten ranhauen oder ist das auch illegal?

    [url=http://www.tunescootshop.de/cgi-bin/iboshop.cgi?showd539674!0,49065075914647,4842]tunescoot.de - Gebläsekasten TNT Minarelli liegend von Besonders ins Auge fällt dieser Gebläsekasten aus dem Hause TNT.Sollte an keinem luftgekühltem Scooter fehlen! Kreidler Florett 50 Stylingparts[/url]

    Und so eine Rücklichtbirne, wenn die passt?

    [url=http://www.tunescootshop.de/cgi-bin/iboshop.cgi?showd539684!0,49065075914647,3561]tunescoot.de - Rücklichtbirne LED BAY15D (5LEDs) Rot von Eine gute Alternative zu den normalen Rücklichtbirnen!Wem die rot gefärbte Rücklichtbirne nicht gefällt, oder sie als zu schwach emp Kreidler Florett 50 Blinker und R&#[/url]


    JOa das wars erst mal Danke für die Hilfe!

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  • - Während des Fahrens darf in Deutschland keine Unterbodenbeleuchtung an sein. Auch nicht bei einem TÜV-freien Roller oder Moped.

    - Der Gebläsekasten ist ja nur ein passives Teil im Austausch gegen den originalen. Da sollte es keinerlei Probleme geben.

    - Bei der LED-Birne bin ich mir etwas unsicher. Da müsstest du den Lieferanten mal fragen. Die Birne muss vielleicht ne E-Nummer angegeben haben (bin nicht sicher).
  • Zu deiner Frage was der Inverter macht, das ist einfach nur ein Spannungsumwandler ^^ Hat nix mit ein und ausschlater zu tun, normalerweise hast du an diesen Röhren noch einen normalen Kippschalter verbaut..

    Musst net unbediengt eine im Rollershop kaufen, kannst dir auch eine bei Ebay für den PC hohlen ist das gleiche ding, auch mit Inverter , Kippschalter etc..Nur was günstiger..

    Hier kriegst du für da sgleiche Geld 4 Kathoden...

    Ebay: 4ER SET KALTLICHKATHODE SUNBEAM BLAU 4 x 30cm 4in1 TOP bei eBay.de: Leuchtmittel (endet 22.06.08 21:22:15 MESZ)
  • Also Unterbodenbeleuchtung ist bei uns grundsätzlich verboten, da kannst du auch nich kommen mit "während der Fahrt hab ichs nicht an" oder so.
    Aber wenn man das richtig anstellt sieht den Schalter bzw die Kathode niemand, ausser du hast es eingeschaltet und fährst an der Rennleitung vorbei :D

    Die Lüfterradabdeckung ist erlaubt. Ist ja auch nur ein Verkleidungsteil, ändert nichts an der Leistung oder der Sicherheit des Rollers.

    Die Birne dürfte dir auch keine Probleme machen, solange sie vernünftigt rot leuchtet ist das eig egal was für eine da jetzt genau drinnen ist.

    mfg
  • LED Rückleuchte ist nicht für den Strassenverkehr zugelassen, es sei den, es ist eine E Nummer eingestanzt...
    Und, man kann sehr wohl unterscheiden, ob eine LED oder normale Birne leuchtet....
    Solange der Gebläsekasten keine zusätzliche Leistung bringt, darf man den anbauen, und so wie es aussieht, bringt er keine Mehrleistung.
    Unterbodenbeleuchtung ist in Deutschland verboten.
    Gruss GeneSimmons
  • Im Grunde ist es ganz einfach: Alles was ne ABE hat, darfst du dranbauen. Bei allem anderen erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.
    Die Allgemeine Betriebs Erlaubnis (ABE) liegt dem Teil entweder als Schiftstück bei, oder ist als "E-[Nummer]" ins Teil eingestanzt.

    Ausführlich nachzulesen: hier


    MFG
    b0aH
  • Du kannst Rücklichter ja komplett mit ABE für 30 in diversen Rollershops kaufen!

    Mit der Lüfterabdeckung gibts keine Probleme, du solltest nur aufpassen, dass du du Kühlung damit nicht negativ beeinflusst, aber wenn das Ding die gleiche Form hat wie das orginal und nur ne andere farbe hat, dann geht das und ist auch erlaubt!

    Und mit der Unterbodenbeleuchtung iss das so ne Sache...
    Also beim Fahren iss das Ding auf jeden Fall nicht erlaubt! Wenn dus nur im Stehn anhast wird wahrscheinlich keiner was sagen!
    Ich mein dass es erlaubt iss musst du das Teil sogar irgendwie mit der Zündung anschließen damits nur bei ausgeschalteter Zündung tut. Da bin ich mir allerdings nicht ganz sicher...
    mfg DaManu
  • andreas1505 schrieb:

    Das mit der ABE stimmt alles soweit.
    Aber mal so gesehen, es gibt auch Weiße Rücklichtgläser mit E-Nummer dazu eine rote Birne alles kein Problem. Ausserdem hab ich noch nie Birnen mit ABE gesehen :D

    Mal erhlich solangs Rot leuchtet? Aber muss jeder selber wissen ;)

    mfg



    Mh..
    is dir klar, dass du mit einem zu starken Rücklicht den Vordermann extrem blenden kannst?? Genau so is es natürlich vorne.
    Ausserdem widersprichst du dir in deinem Post irgendwie selbst^^

    MFG
    b0aH
  • Also zur Unterbodenbeleuchtung, solang du das Mopped nicht mit eingeschalteter Beleuchtung im Straßenverkehr benutzt ist das kein problem. Zum benutzen zählt meines wissens schon den Motor zu starten...

    Also als ich meine anhatte und das Mopped stand (motor aus) hat der Polizist nur gesagt, das ich drann denken soll es auszumachen wenn ich losfahre..

    Wie das ganze beim TÜV aussieht, kann ich dir nicht sagen :P
  • Also mit dem Unterbodenlicht, das darfst du anbauen aber es darf nicht während der Fahrt in Betrieb sein, also quasi nur im stehen wenn der Motor aus ist?!

    Und die LED's, ist glaub ich auch vollkommen egal, mich haben die grünen auch schon angehalten und ich hatte blaues tacholicht und blinker mit weißen kappe..da haben sie nur gefragt ob die auch gehen;)

    mfg
    keks
  • - Unterbodenbeleuchtung muss so angebracht sein dass sie wärend der Fahrt nicht ohne weiteres einzuschalten ist

    - Der Gebläsekasten ist in Ordnung

    - Ist im Strassenverkehr nicht zulässig
  • andreas1505 schrieb:


    Aber wie N1GHT-R1D3R jetzt ja sagte, gibts wohl doch so Birnen mit einer E-Nummer...

    bitte genau lesen, von einer ABE war nie die Rede...
    auf meiner Birne (legal) stand e12 drauf, was dem Link von oben nach Österreich entspräche. Auf meiner 90/100-Watt Birne (nicht legal) stand sowas nicht drauf.


    Dopelkeks schrieb:

    Und die LED's, ist glaub ich auch vollkommen egal, mich haben die grünen auch schon angehalten und ich hatte blaues tacholicht und blinker mit weißen kappe..da haben sie nur gefragt ob die auch gehen;)


    Da haben die dir ordentlich was durchgehen lassen, bitte unterlass es hier Empfehlungen zu machen, die in einem Desaster enden!
    Fahren ohne Betriebserlaubnis und andere Scherze kämen auf den Threadersteller zu, wenn er den Blödsinn anbaut und von Polizisten aufgehalten wird, die sich etwas genauer auskennen (wollen).
    Die Folgen davon brauche ich wohl nicht besonders zu erwähnen, bedeutet halt den Verlust des Führerscheins für einen gewissen Zeitraum und ne saftige Geldstrafe.

    ich kann dem Threadersteller nur raten zugelassene Teile zu verbauen, wir wohnen leider im falschen Land... anders in England oder den Niederlanden, dort weiß oft der TÜV nicht, wie man TÜV schreibt (um meine Idee nach England zu ziehen, dort zu arbeiten / studieren und ein entsprechend modifiziertes Auto zu fahren, aufzugreifen) ;)

    gruß
    n8
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • N1GHT-R1D3R schrieb:

    Da haben die dir ordentlich was durchgehen lassen, bitte unterlass es hier Empfehlungen zu machen, die in einem Desaster enden!
    Fahren ohne Betriebserlaubnis und andere Scherze kämen auf den Threadersteller zu, wenn er den Blödsinn anbaut und von Polizisten aufgehalten wird, die sich etwas genauer auskennen (wollen).
    Die Folgen davon brauche ich wohl nicht besonders zu erwähnen, bedeutet halt den Verlust des Führerscheins für einen gewissen Zeitraum und ne saftige Geldstrafe.
    Das ist aber kein Grund maßlos zu übertreiben. Im schlimmsten Fall wird man ihn auffordern das Fahrzeug stehen zu lassen, die Rücklichtbirne gegen eine zugelassene zu tauschen und dieses entweder bei der Polizei vorzuzeigen oder sich von einer vertrauenswürdigen Person den Einbau bestätigen zu lassen.
  • N1GHT-R1D3R schrieb:

    bitte genau lesen, von einer ABE war nie die Rede...


    Ok sorry da waren die Hände mal wieder schneller als das Gehirn :D
    E-Nummer findet man natürlich nicht auf Birnen (sonder z.B. auf einem Auspuff).

    Hab mal just 4 fun an meinem Roller nachgeschaut. Also auf meiner LED Rücklicht Birne ist keine Nummer oder ähnliches drauf, jedoch auf meinen Blinkern schon. Dort steht e12 drauf.

    mfg
  • andreas1505 schrieb:


    E-Nummer findet man natürlich nicht auf Birnen (sonder z.B. auf einem Auspuff).
    Falsch, auch auf den Leuchtmitteln muss eine e-Nummer vorhanden sein. Andernfalls ist sie im Strassenverkehr nicht zulässig. Für Auspuffanlagen gilt selbstverständlich das selbe!
  • Da hab ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt, hab auch erhlich gesagt keine ahnung wie dese nummern genau heißen... :D
    Also auf meinem Auspuff steht eine "richtige E-Nummer" (in etwa: "e9 123 456 789"). Auf den Birnen ist nur so ein "e12" logo ohne längere Nummer.

    So ist es zumindest bei mir ;)

    Man kann aber sagen ohne so ein e12 logo darfst du die Birne nicht legal im Rahmen der stvzo benutzen.

    mfg
  • Richtig, die Zahl hinter dem e steht für das EU-Land in dem die Zulassung abgesegnet wurde. Die weitere Nummer auf dem Auspuff bezieht sich auf eine schriftliche ABE, in welcher hervorgeht dass sie speziell für dieses Fahrzeug gültig ist.