Zahlt ihr GEZ?

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  • Fraggle schrieb:

    ....und? Stand der Dinge? :confused:


    Zwischenzeitlich habe ich ein weiteres Schreiben von der GEZ bekommen. Offenbar ein 08/15-Standardschreiben:

    '...Bitte zahlen Sie den Betrag von 269.70 EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet...'

    Vorbereiten kann man viel, denn Papier ist ja bekanntlich geduldig.

    Daraufhin verwies ich auf mein vorheriges Schreiben, welches ich in Kopie beifügte. Ich stellte fest, daß die Voraussetzungen für das Einziehen dieser Gebühren bei mir nicht gegeben seien, wofür ich mehrere Zeugen benennen könnte, welche diesen Umstand gegebenenfalls auch vor Gericht bestätigen würden.

    'Insofern würde ich ein erneutes Beharren auf die Forderung in Höhe von 269.70 EUR als Nötigung ansehen und im Wiederholungsfall zur Anzeige bringen müssen.

    Da ich kein Kunde von Ihnen bin möchte ich auch nicht, daß Sie meiner Person eine Kundennummer oder etwas ähnliches zuordnen und bereits bestehende Nummern umgehend löschen.

    Um weiteren Aufwand auch Ihrerseits zu vermeiden bitte ich um eine schriftliche Bestätigung, daß sie dieses Schreiben zur Kenntnis genommen und alle mir zugeordneten Nummern gelöscht haben. Eine Frist von 14 Tagen wäre dafür meines Erachtens ausreichend.'


    Bisher seit geraumer Zeit noch keine Reaktion. Ich werde da wohl noch einmal nachhaken müssen (nicht wegen der Forderung, sondern wegen der Löschung meiner Daten).
  • Fraggle schrieb:

    ...aber jetzt wird nach den Daten der Einwohnermeldeämter jede Wohnung zwangsangemeldet.

    Genau das aber halte ich für rechtswidrig. Maßgeblich ist, ob die gemeldete Wohnung auch tatsächlich eine Wohnung im Sinne des Rundfunksbeitragsstaatsvertrages ist (denn nur dann sind auch tatsächlich Gebühren fällig), und über genau diese Information verfügen die Einwohnermeldeämter nicht.

    Ich will ja nicht von den Rundfunkgebühren (aus welchen Gründen auch immer) befreit werden, sondern diese stehen der GEZ mangels Wohnung im Sinne des Rundfunksbeitragsstaatsvertrages meinerseits erst garnicht zu. Das ist etwas völlig anderes.

    Möchte sich die GEZ an den Gebühren schadlos halten, dann hat sie gefälligst (von mir aus auch nach Abgleich mit den Einwohnermeldedaten) auch zu eruieren, ob diese Wohnungen auch tatsächlich Wohnungen im Sinne des Rundfunksbeitragsstaatsvertrages sind und nur in diesem Fall hat eine Mitgliedernummer angelegt zu werden.

    Ganz einfach, keine Wohnung, keine Nummer. Ich möchte ja auch keine Mitgliedsnummer einer politischen Partei, der ich nicht angehöre (und alles andere wäre wahrscheinlich sogar rufschädigend).

    Es ist schon eine Schweinerei, daß Hartz IV-Empfänger, nicht pauschal von den GEZ-Beiträgen befreit sind (ein Datenabgleich wäre eine Kleinigkeit), sondern eine Bescheinigung bekommen, welche für die Gebührenbefreiung allein nicht ausreicht. Dies halte ich für eine unangemessene benachteiligung. Aber mit dieser Zielgruppe kann man es offenbar machen.

    Aber zurück zu meinem Fall. Es wird also unzulässigerweise pauschal angenommen, ich sei gebührenpflichtig. Sorry, aber wer von anderen etwas fordert, der muss auch gegebenenfalls nachweisen können, daß die Forderung zu Recht besteht und davon kann in meinem Fall keine Rede sein. Denn meine Wohnung ist hat keinen eigenen Eingang und ist nur ausschliesslich über eine andere Wohnung betretbar, ist also keine Wohnung nach der Definition des Rundfunkgebührenstaatsvertrages - und dafür sind eben auch keine Gebühren fällig.

    Ebensowenig bin ich übrigens damit einverstanden, daß mir vom ARD ZDF Deutschlandradio Betragsservice eine Gläubiger-Identifikationsnummer zugeordnet ist. Ich wehre mich dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden, denn ich bin kein potentieller Gläubiger, sondern jemand, der schlicht und mangels dazu nötiger Voraussetzungen einfach keine Geschäftsbeziehungen mit diesen Leuten unterhält.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Konradin ()

  • Mahlzeit1974 schrieb:

    Meine Frau zahlt wegen Ihres Autos,ich selbst muss ja auch nicht.

    Das kann nicht sein, denn die Gebühren werden pro Wohnung erhoben und nicht mehr pro potentiell zum Empfang bereitgehaltenem Gerät. Und selbst wenn das Auto ausschliesslich Wohnzwecken dienen sollte, selbst dann wäre es ganz sicher keine Wohnung im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

    Früher waren auch Autoradios relevant, aber das ist längst Schnee von gestern.
  • Sind nicht Forderungen auf dritte zu belasten strafbar, oder täusch ich mich ?

    Wenn die Rundfunkanstallt ein Vertrag mit dem Staat hat, ist es doch nicht meine Sache, ein Vertrag ist doch kein Gesetz.

    Ich zahle kein Gebühr, warum auch, ich habe noch was angemeldet, noch gucke ich Propaganda Sendungen.
    Und zu was zwingen lass ich mich bestimmt nicht.
  • sinema schrieb:

    Sind nicht Forderungen auf dritte zu belasten strafbar, oder täusch ich mich ?

    Du täuscht dich. Wenn der Staat gewissen Institutionen (u.a. auch der GEMA, der VG Bild Kunst etc.) Rechte einräumt, dann sind diese bindend.

    sinema schrieb:

    Wenn die Rundfunkanstallt ein Vertrag mit dem Staat hat, ist es doch nicht meine Sache, ein Vertrag ist doch kein Gesetz.

    Doch, es ist deine Sache, denn es ist Gesetz.

    sinema schrieb:

    Ich zahle kein Gebühr, warum auch, ich habe noch was angemeldet, noch gucke ich Propaganda Sendungen.
    Und zu was zwingen lass ich mich bestimmt nicht.

    Es ist nicht maßgeblich, was du angemeldet hast und was für Sendungen du dir anschaust. Maßgeblich ist, ob du eine Wohnung im Sinne des Rundfungbeitragsstaatsvertrages hast oder nicht.

    Hast du eine Wohnung im Sinne dieses Vertrages, dann musst du nicht zahlen, wenn für diese Wohnung schon jemand anders bezahlt oder wenn du dich wegen niedrigem Einkommen von den Gebühren befreien lässt (Hartz IV oder weniger).
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • Du meinst wohl die finanzieren sich und ihre 40 Jahre jüngere Frauen als wie den Staat selbst. :D

    Meine Frage steht trotzallem noch offen

    In welchem Gesetzbuch steht es geschrieben, dass die öffentlichen zwangsgebühren eintreiben dürfen ?
  • Hallo,

    wie ich sehe ist hier die kritische Betrachtungsweise bzgl. GEZ schon voll im Gange..., find ich gut!

    Nunja, ich selbst zahle auch. Habe mich diesbzgl. aber seit mehreren Jahren nichtmehr drum gekümmert, sprich: Wohnung ist noch von XY-Jahren bei denen gemelet, mehrmals umgezogen..., und ja, um die 200€/a steck ich denen in den Hals...

    Aktuell zahl ich..., aber finde extrem! viel...

    Gibts da keine Möglichkeit in irgendeiner Art und Weise "Wohngeld" zu beantragen und dann entfällt diese Gebühr?

    Ich kenn beispielsweise viele Studies, die sich den *rsch aufreißen, damit diese im Monat über die Runden kommen und müssen ADDiTIV! GEZ zahlen...

    & andererseits

    Gibts Studies, die Bafög in den Hintern gesteckt bekommen, müssen KEINE GEZ-Gebühr zahlen und grinsen wenn sie hören, dass Leute während dem Studium zum Arbeiten gehen...

    Grüße
    Der Mensch glaubt, weil er zum Wissen zu blöd ist!
    Dieter Nuhr
  • Du wegst dich mit solchen Unterstellungen auf sehr dünnem Eis.

    So...so... und warum? Sind jetzt Meinungsäußerungen auch mittlerweile verboten ?
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] (Artikel 5)

    Quelle : Menschenrechte

    Und das was du netterweise verlinkt hast ist immer noch ein Vertrag zwischen der öffentlichen und den Ländern, die wiederum ihre Vereinbarung auf den dritten ( sprich = Volk ) abwälzen und somit auch die Bürgerrechte überrollen, somit ist der abGEZockte wieder einmal der dumme Bürger ;)

    Erst war für jeden Rundfunk Empfänger, jetzt für jede Wohnung, was kommt noch, vielleicht für jeden neugeborenen ?
  • sinema schrieb:

    So...so... und warum? Sind jetzt Meinungsäußerungen auch mittlerweile verboten ?

    Quelle : Menschenrechte

    Und das was du netterweise verlinkt hast ist immer noch ein Vertrag zwischen der öffentlichen und den Ländern, die wiederum ihre Vereinbarung auf den dritten ( sprich = Volk ) abwälzen und somit auch die Bürgerrechte überrollen, somit ist der abGEZockte wieder einmal der dumme Bürger ;)

    Erst war für jeden Rundfunk Empfänger, jetzt für jede Wohnung, was kommt noch, vielleicht für jeden neugeborenen ?

    Weisst du, sinema, auf dieser Ebene beende ich das Gespräch mit dir mal, denn boshafte Unterstellungen ohne jeden sachlichen Beleg sind für mich keine ausreichende Diskussionsgrundlage. Und die Meschenrechte für boshafte Verleumdungen als Rechtfertigung heranzuziehen ist schon ausgesprochen geschmacklos und dummdreist. Damit du aber nicht dumm sterben musst, hier noch einmal die Fakten:

    Du wolltest wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die agieren und ich habe dir die Quelle genannt. Wenn du dies nicht akzeptieren willst, dein Problem, das entbindet dich aber nicht von den Folgen dieser Gesetze. Als erwieserer Mörder wirst du schliesslich auch verurteilt und bestraft, wenn du das Strafrechnt nicht anerkennst. Die brauchen deine Zustimmung nicht, um geltende Gesetze anzuwenden.

    Jammer mir bitte nicht die Ohren voll, ich bin selbst ein scharfer Kritiker dieser Zustände. Aber im Gegensatz zu dir bin ich kein Nörgler und Motzer und ebensowenig ein Traumtänzer, sondern ein Kämpfer, der seine Rechte vertritt, dabei aber die Realität nicht aus den Augen verliert. Und ich bin es gewohnt, dabei Erfolge zu haben, denn sonst reiche ich die Klage er garnicht ein.

    Nein, wir sitzen nicht im gleichen Boot, denn Leute wie du schaden der gemeinsamen Sache eher, als daß sie ihr nützen könnten. Ich gehe gegen diese Burschen ganz konkret mit juristischen Schritten vor. Du aber jammerst nur und motzt unqualifiziert herum. Dir passt etwas nicht, aber was tutst du konkret dafür, es zu ändern?

    Wenn man tatsächlich etwas ändern will, dann ist man gut damit beraten, den Status Quo erst einmal als gegeben anzunehmen. Traumtänzer hingegen brauchen dies nicht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Konradin ()

  • Ochh warum wirst du persönlich, ich habe dich nicht gebeten mit mir zu diskutieren, scheinbar stimmt der spruch über die Ratte .
    "Wenn man die Ratte in die Ecke drängt, springt sie einem an den Hals"

    Sorry das ich dich mit meiner Frage überfordert haben sollte, obwohl ich ja auch nicht von dir konkretes erwartet hatte.

    Das du juristische Erfolge haben solltest, liegt mir fern, aber nachdem was du hier offengelegt bezweifele ich das, dass du Erfolg haben wirst, ich weiß in diesem Fall nicht, wer der Traumtänzer bleiben wird.

    Und noch was zum Schluss, wenn du doch Gesetze und regeln beachtest, dann solltest du auch wissen, dass vollzitate hier nicht erlaubt sind ;)

    Schlaf gut :)
  • Ok, sinema, du willst es nicht anders. Offenbar habe ich dich falsch eingeschätzt, als ich dich für ahnungslos hielt. Ich bin keineswegs persönlich geworden, sondern ich habe mich lediglich auf deine Art der Argumentation bezogen und dazu stehe ich nach wie vor.

    Über die Sache diskutiere ich nicht weiter mit dir, ich habe dir deine Fragen faktengemäss beantwortet und wenn dir diese Fakten nicht gefallen, dann ist es eben so. Ich habe es weder nötig noch Lust dazu, Pseudofakten zu erfinden, um dich damit zufriedenzustellen. Deine Frage nach der rechtlichen Grundlage ist hinreichend und eindeutig (selbstverständlich überprüfbar) beantwortet und jeder haöbwegs kompetente seriöre Gesprächspartner wird dir in dieser Hinsicht nichts anderes sagen können. Auch wenn du angeblich nichts konkretes erwartet hast (warum stellst du die Frage dann?) war meine Atwort ausgesprochen konkret.

    Aber offenbar bist du überhaupt nicht an verifizierbaren Fakten interessiert. Was treibt dich hierher, möchtest du einfach nur provozieren?

    Machst du jetzt hier einen auf Regelwächter oder wie soll man deinen letzten Post sonst verstehen? Jedenfalls passt es überhaupt nicht zu deinen vorherigen Beiträgen in diesem Thread. Denn jemand, der so agiert, wie du in deinem letzten Post, der fragt nicht arglos nach juristischen Quellen und ignoriert diese dann einfach (und auch dein Eingangszitat spricht Bände).

    Ich unterstelle dir, daß du ein ganz bewusster Provokateur bist, dem an einer Diskussion über die GEZ (oder wie immer sie jetzt auch heissen) überhaupt nicht interessiert bist. Das ist meine ganz persönliche Meinung und alle Indizien, die ich erkennen kann, sprechen dafür.
  • Sieht ja total nach Stress aus hier, nur wegen ein paar lumpigen Gebühren. :D

    Natürlich zahle ich die GEZ, jetzt neu ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, warum auch nicht? Im Laden kann ich doch auch nicht den Einkaufswagen voll machen und an der Kasse vorbei rauschen. Gut, was da bei den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten gesendet wird darüber lässt sich streiten, anständiges Fernsehen / Radio zu machen ist nun mal sehr teuer geworden.