Frage zu Versicherungsfall

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  • lalala22
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  • Frage zu Versicherungsfall

    Mir haben am Montag die Nachbarskinder mit nem Stein die Heckscheibe komplett ruiniert. Wurde von der Familie direkt der Versicherung gemeldet, soweit alles in Ordnung.
    Ich hab dann selber mit der Versicherung von denen telefoniert und eigentlich sollten Mitarbeiter von Carglass vorbei kommen und das vor Ort richten. Dauert aber zu lange, bis die mal kommen können und deshalb ham die mir von der Versicherung gesagt, dass ich zum nächsten Fiathändler (ist ein Fiat) gehen soll. Der hat die Scheibe auch bestellt und baut sie dann ein (Kosten übernimmt Versicherung).
    Daraufhin habe ich wieder die Versicherung angerufen und nach einem Leihwagen gefragt, da ich mit einer kaputten Scheibe nicht fahren kann. Einen Leihwagen bekomm ich allerdings nur in der Zeit, in der das Auto in der Werkstatt steht (von Montag-Dienstag). Ausserdem ist die Werkstatt gut 15km weg. Deshalb hab ich auch gleich gefragt, ob ich aus Sicherheitsgründen das Auto abgeschleppt bekommen könnte. Der Versicherungsmann wurde dann gleich pampig daraufhin und meint, dass ich Schadensminderungspflicht habe und gefälligst selber fahren solle.
    Das ist bisher Ende der Situation, da ich morgens aus dem Haus musste.

    Meine Fragen dazu sind jetzt:
    Muss ich das Auto in diesem Zustand wirklich selber dorthin fahren? (s. Bild unten) Die Scheibe kommt auf jeden Fall runter, wenn mal Erschütterungen da sind.
    Hab ich ein Recht auf eine Art Schadensersatz? Ich kann voraussichtlich eine Woche nicht das Auto benutzen und muss irgendwie zur Arbeit kommen und sonstige Sachen wie Einkaufen, etc machen.

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    Danke fürs Lesen, auch wenn der Text länger ist.

    Würde mir helfen, wenn jemand mir etwas genaueres sagen könnte. Lust habe ich eigentlich keine mehr bei der Versicherung anzurufen, nachdem wie ich heute morgen angeschnauzt wurde. Der erzählt mir wieder sonst was.

    mfg lalala22
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  • panzertape bringt net viel

    musst von innen und aussen mit folie versehen und dann mit tape, sonst krümmelt das alles rein.

    oder du erkundigst dich mal ob du die scheibe selber entfernen kannst.
    wenn ja trett sie raus und mach mit glarsichtfolie zu und gut.

    das dir die scheibe beim nächsten schlagloch rein fällt dürfte jedem klar sein
  • Ich würde damit nicht fahren. Denn es kann sein, dass durch die Splitter, die zwangsläufig abfallen werden, weitere Schäden entstehen. Entweder an deiner Hutablage/Sitzploster oder aber, wenn Splitter auf die Straße fallen, an anderen Autos/Motorrädern usw.
    Sollte dich davon abgesehen die Polizei anhalten, werden sie warscheinlich aus o.g. Gründen was zu meckern haben.
    Gruß
  • da die andere Versicherung ja Geld geben muss werden die dir wohl nicht sagen was du "eigentlich" alles darfst bzw. was dir zusteht, deswegen würde ich mal deine Versicherung (sofern dies nicht die selbe ist) anrufen und da mal nachfragen, also was dir in dem Fall so zusteht, die sollten es dir genaustens sagen können :)

    olah bei dem Bild kannst du ja froh sein dass die Kiddys "nur" die Scheibe demoliert haben und nicht dein ganzes Auto!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Dem Kommentar von N1GHT-R1D3R kann ich micht nur anschließen.

    Verhalte Dich am besten so, als wäre kein Drittschädiger da, der für den
    Schaden aufkommen muß. Was würdest Du dann machen? Dir auch einen
    Leihwagen nehmen und selbst bezahlen? Das Auto auf Deine Kosten
    abschleppen lassen oder doch versuchen irgendwie damit zur Werkstatt zu kommen?

    Wenn Du Dich so verhältst, bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite
    (Stichwort: Schadenminderungspflicht).
  • Er hat den Schaden aber nicht selbst verursacht. Die Versicherung muss ihn so stellen, als wäre der Schaden nicht passiert. Dazu gehört nicht, ein verkehrstüchtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

    Ich würde dem pampigen Versicherungsheini erklären, dass ich kein kaputtes Auto im STVO Raum bewegen werde.
    Desweiteren hätte ich da noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die ich gerne mal nutzen würde. Wenn die Versicherung neben den Abschleppkosten auch noch Anwaltsgebühren begleichen möchte, dann kann er gerne die Weigerung der Übernahme des Nutzungsausfalls und der Abschleppkosten schriftlich mitteilen!

    Wenn ihm auf dieser Fahrt ein Insekt oder Steinchen an den Kopf oder ins Auge fliegt, kommt noch ein Personenschaden mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall hinzu.
  • bei meinem Vorschlag habe ich nicht bedacht, dass der Fahrer aus Watte ist ;)
    da hilft nur noch in dicke Watte einpacken und nicht bewegen!
    Mal im Ernst: ein halbwegs intelligenter Führerscheinbesitzer wird das wohl noch zu Stande kriegen...
    Und zu den Gedankengängen über dem jetzigen Post sag ich jetzt lieber nichts

    gruß
    n8
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  • Pffff.... wenn ich mir überlege wie ich bei meinem Auto (zwei Jahre alt und gut gepflegt) reagieren würde:
    Ich würde nen Teufel tun und die Scheibe "raustreten" oder sonstwas. Auf solche Ideen würd ich vielleicht bei nem 20 Jahre alten Polo oder dergleichen kommen.
    Wenn ich nur einen ver.... Kratzer durch die Scherben auf Kofferraumdeckel oder Kotflügel hätte, würde ich das ALLES als Schaden geltend machen. Und von wegen Schadensminderungspflicht: Einige scheinen sich hier nicht im Klaren drüber zu sein, was dies eigentlich beinhaltet. Ist in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch alles genau definiert.
    Schadensmiderungspflicht heißt nichts anderes, als das ich als Geschädigter die Pflicht habe, den durch Dritte entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet jedoch NICHT, unverhätnismäßige Aktionen, wie irgendein "raustreten" von potentiell scharfen Splittern oder sonstwas durchzuführen.
    Die Versicherungen haben sich ganz gern mal, was Schäden angeht. Mit diesem Auto auch nur einen Meter zu fahren, kann durch die nicht auszuschließende Schädingung anderer allerdings niemand von dir verlangen. Fertig.
    Gruß
  • Im Umgag mit Versicherungen kann man nicht übertreiben. Eigentlich müsste man sich jedes mal einen Anwalt nehmen.
    Denn auf der anderen Seite sitzen Vollprofis die sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, etwas zahlen zu müssen. Die wissen ganz genau wozu sie gesetzlich verpflichtet wären. Das erzählen sie einem aber nicht. Im Gegenteil, da werden Gründe an den Haaren herbei gezogen, um ja nicht in Leistung treten zu müssen.
    Du als Laie bist da voll benachteiligt. Deine Unkenntnis wird gnadenlos ausgenutzt.

    Darum übergebe ich soetwas immer meinen Anwalt. Da können zwei Profis auf Augenhöhe miteinander verhandeln.
  • Absolut meine Meinung. Versicherungen erhalten sich einen nicht unerheblichen Teil ihres Kapitals mit derlei, naja, sagen wir mal fragwürdigen Machenschaften. Eine Rechtschutzversicherung, die auf die eigene Versicherung angewendet wird,hat auch ihre Gültigkeit. Von daher....
    Gruß
  • Hehe, da hast du allerdings (leider) absolut Recht. Im Übrigen kommt dann auch noch der Richter dazu. Mein Anwalt sagte mir mal: "In Deutschland wird selten Recht gesprochen, es werden vielmehr Urteile gefällt". Ich finde, das trifft den Nagel auf den Kopf. Dennoch wünsche ich lalala22 viel Erfolg, damit der Schaden KOMPLETT ersetzt wird.
    Gruß
  • Über die Scheibe muss nicht mehr diskutiert werden. Die ist jetzt von alleine in den Kofferaum gefallen, ohne weiteres Zutun. War mit einer Folie abgedeckt, die durch den Wind dagegen gedrückt hat.

    Jetzt gehts mir nur noch um den Schadensersatz wegen mind. eine Woche ohne Auto. Rein gefühlsmäßig müsste ich schon was bekommen.
    Nach Kratzern schaue ich auch mal ;) Bin voll in der Stimmung jeden Cent von dem pampigen Versicherungsvertretter rauszudrücken.

    Werde nachher noch mal mit jemandem Reden, der einige Jahre bei einer Versicherung gearbeitet hat. Mal sehen, was der noch so zu sagen hat. Werde euch auf dem laufenden halten.
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  • Gut, gelle....
    Montag passiert. Dienstag hat Versicherung angerufen. Da ich erst später nach Hause komme konnte ich die Scheibe nicht mehr bestellen (Versicherung hat das auch schön auf mich abgewälzt). Mittwoch dann bestellt und die kommt erst 2 Tage später, also am Freitag bei denen an und Termin ging frühstens dann am Montag.
    Carglass, was eigentlich am Anfang von der Versicherung aus ging, hätten frühstens am Dienstag vorbei kommen können und wir hätten das Auto beim Nachbarn in Garage stellen müssen, weil die was überdachtes brauchen.

    Die Versicherung versteht auch irgendwie nicht, dass man vielleicht über den Tag nicht zu Hause ist. Kam mir jedenfalls so vor, als ich gesagt habe, dass Carglass erst so spät kommen kann. Waren fast entsetzt darüber, dass ich nicht zu Huse bin.

    lg
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  • Dir steht zu:
    1. die Kosten zur Reparatur,
    2. ein Leihwagen für die Zeit in der dein Wagen in der Werkstatt ist, dürften bei dir 4 Tage sein (nicht übertreiben)
    3. wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst steht dir "Nutzungsausfall" zu
    4. Kostenpauschale für Anrufe ect.

    Den Wagen zur Werkstatt schleppen lassen scheint mir in deinem Fall für überzogen.

    Rat von mir, nimm dir einen Anwalt, den muss die Versicherung auch bezahlen, sonnst bekommst du mit Ach und Krach die neue Scheibe abzüglich "Alt für Neu" bezahlt.

    Bin ganz und gar kein Prozesshansel, aber solche Dinge gehen heute leider nicht mehr ohne Rechtsbeistand, die Versicherungen halten sich im Schadenfall sehr zurückhaltend. Vor 20 Jahren war das noch was anderes.

    Also, nimm dir die Zeit und gehe zum Anwalt.
  • MikeB hat recht. Die Kostenpauschale die du erhalten kannst beträgt 30Euro ohne Nachweis.
    Wichtig ist eine Schadensnummer von der Gegnerischen Versicherung. Bedeutet gleich Schuldeingeständnis.
    Meistens genügt die Benennung eines Anwalts, mit dem du den Fall besprochen hast. Das heißt die Versicherung muß mit deinem Anwalt kommunizieren und nicht mit dir, wenn es zu unerwarteten Problemen kommen sollte.
    Leider versuchen die Versicherungen heute erst einmal nicht zu zahlen. Rechtsbeistände haben sie unter Vertrag. Es ist Ihnen egal ob sie recht haben oder nicht.
    Es gibt immer Leute die sich nicht wehren. Damit verdienen die Versicherungen richtig Geld.
    [FONT="Comic Sans MS"][COLOR="SeaGreen"]Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat.[/color][/FONT]
  • Ja, genau so ist es heute. Früher haben sich die Versicherungem einen guten Namen mit schneller und unkomplizierter Abwicklung gemacht, und heute wird nur auf den Gewinn geachtet.
    Die hoffen darauf das die Leutezufrieden sind und sich nicht wehren, leider.....
  • Hallo,

    leider muß ich dir sagen das du froh sein kannst das du den Schaden bezahlt bekommst, hätte auch passieren können das die Versicherung sagt diese Kinder sind nicht haftpflichtig.
    Kommt immer auf das Alter an und ob die Kinder das falsche Verhalten auch begreifen konnten,
    wenn mein Großer (5) diesen Schaden verursacht hätte hättest du leider nichts bekommen da nicht haftbar zu machen, es sei den ich hätte die Aufsichtspflicht vernachlässigt.

    zur Schadenbgleichung hat mike B schon recht bis auf den PUnkt des Abschleppens es steht dir zu da du genau das tust was die Schadensminderungspflicht aussagt.
    Falls noch fragen offen sind melde dich kurz.
    arbeite zufällig in der branche