Bekomme Ich meiN Führerscheon trotzdem?

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  • Bekomme Ich meiN Führerscheon trotzdem?

    MoiN!

    Und zwar habe Ich am 14.04.08 meine Prüfung der Klasse B Fahren mt 17 bestanden und wollte eigentlich noch BE machen, habe auch beide Klassen angemeldet, aber BE will Ich nich mehr machen, habe dazu keine Lust mehr! Mein Fahrlehrer meint, das man nach der Anmeldung ein jahr Zeit hat die ganzen Sachen zumachen und so, also nach 1 Jahr und 1 Tag meint er verfällt alles wieder und man muss alles neu anmelden und bezahlen! B un BE habe Ich zusammen angemeldet und beides schon bezahlt!

    Wie ist denn das jetzt, habe ja keine Lust mehr auf BE bekomme ich mein Führerschein trotzdem, obwolh Ich BE nicht gemacht habe auch wenn es angemeldet ist?

    Habe Führerschein mit 17 gemacht (Begleitetes Fahren)

    MfG

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  • ich hab auch B und BE angemeldet,aber hatte dann auch BE keine lust mehr--

    so weit ich weiß, ist das eigentlich kein thema, wars bei mir ja auch nicht.

    wenn du dich jetzt für BE nochmal anmelden würdest dann müsstest du halt die gebüren beim kreis nochmal bezahlen, also diese komischen bearbeitungsgebüren.

    wieso hast du BE denn schon bezahlt O.o also ich mein du weißt ja gar nich wieviele fahrstunden du brauchst für den anhänger"!?
  • Hi,

    wenn du die Prüfung für Kl. B bereits bestanden hast, bekommst du dafür natürlich auch den Führerschein - egal, ob du jetzt noch BE machst oder nicht.

    D.h. du hast BF17 gemacht - richtig? Hast du die Prüfbescheinigung für B noch nicht bekommen (Scheckkartenführerschein gibt´s erst mit 18)?
    Wenn nicht, dann geh zum zuständigen Amt auf die Führerscheinstelle und teile denen mit, dass du BE doch nicht machst und gerne deine Prüfbescheinigung hättest.

    Und habe ich dich richtig verstanden, dass du bereits die komplette Ausbildung für B und BE bezahlt hast?
    Es ist halt so: du hast nach der bestandenen B-Prüfung 1 Jahr Zeit für die BE-Prüfung. Wenn du diese in der Zeit nicht ablegst, verfällt der Prüfauftrag für BE. D.h. wenn du irgendwann doch noch BE machen willst, musst du wieder einen neuen Führerscheinantrag beim Amt stellen, dich wieder in einer Fahrschule anmelden und wieder eine Anmeldungs/Grundgebühr bezahlen.

    Billiger wäre es ganz klar, wenn du BE jetzt doch noch machst - das sind doch lediglich 5 Sonderfahrten plus ein paar Übungsstunden, und halt die praktische Prüfung.
    Aber wenn du nicht willst, das Geld aber bereits dafür in der Fahrschule bezahlt hast, muss sie es dir normalerweise zurückzahlen. Schau dir mal genau die AGB's an, die in deinem Ausbildungsvertrag stehen.

    mfg Earthling