wann darf man sich über StVo hinwegsetzten?

  • Auto & Recht

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  • Keiner darf sich über die StVo hinwegsetzten, das dürfen nicht einmal Fahrzeuge mit Sondersignal.

    Grüße
  • Typisch deutsch...............
    Was für bescheuerte Regelungen diese Vorschrift so parat hält sieht man an der konfusen Blinkerei auf unseren Straßen. Wieso muß mich z.B. auf einer gekennzeichneten Abbiegespur mein Vordermann minutenlang mit seiner unsinnigen Blinkerei nachts um 3 blenden? Wer wird denn so blöde sein und sich auf den Linksabbiegepfeil stellen und dann rechts fahren? Da sollte man lieber das rückwärts orientieren im Spiegel zur Pflicht erheben. Fahrt mal auf der Autobahn. Blinker raus und Spurwechsel, das ist eins. Da wird der Blinkzwang zum Alibi für Rücksichtslosigkeit! Aber der obrigkeitshörige Deutsche wird sich wohl weder gegen sinnlose Vorschriften zur Wehr setzen, noch wird ein deutscher Beamter menschliches Verständnis entwickeln - woher soll er das wohl nehmen? Also in diesem Sinne - immer schön gehorsam bleiben !
  • Mein Erachtens darf man als "normaler" Bürger nicht über StVo hinwegsetzten, auch wenn die Fruchtblase platzt, denn das ist ja nicht gleich ein Weltuntergang.
    Ich habe mir auch von dem Frauenarzt meiner Freundin sagen lassen, das ich sie nicht mal selbst ins KKH fahren darf und bei Ernstfall (Fruchtwasser) einen Taxi rufen müsse,wegen dem Versicherungsfall etc.

    Naja,sie ist ja nicht schwanger,aber meine frage war ja wenn sie ist..:rolleyes:



    Gruß
    Resnu

    Konradin schrieb:

    ...Wenn eine Ampel mit einer Induktionsschleife versehen ist, die nicht auf mein Motorrad anspricht, dann muß ich nicht die halbe Nacht davor warten....


    Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden,wie meinst du das,bin selbst ein Motorrad Fahrer,aber von so einer Ampel wie du es meinst habe ich nicht gehört.
  • Das ist eigentlich ganz einfach, resnu. Manche Ampeln haben eine Induktionsschleife vor der Haltelinie und wenn man darüberfährt, wird das registriert und die Ampel schaltet irgendwann auf grün. Es gibt noch einige alte Induktionsschleifen, die auf die Metallmasse eines Motorrads nicht ansprechen und die Ampel bleibt ewig rot. Neuere Induktionsschleifen sind empfindlicher, aber es ist noch nicht überall nachgerüstet worden. Solche Ampelanlagen sind übrigens meist außerorts.

    Gruß Konradin
  • Hmm.. jetzt habe ich das verstanden, du meinst die Induktionsschleifen im Form von streifen (Quadratisch) vor den Ampeln ,wusste jetzt nicht, das man sie so nennt,ok da hast du recht.

    Man lernt nie aus.. thx für Info..


    Gruß
    Resnu
  • Wie schon mehrfach in den Beiträgen erwähnt und selbst des Öfteren erlebt:

    Um Einsatzfahrzeugen Platz zu schaffen, ist eine Übertretung der StVo "natürlich" erlaubt. Vorsichtig über die rote Ampel, auf den Bürgersteig, durchgezogene Linien überfahren, etc.! Hier wird es ja sogar vorgeschrieben, entsprechenden Einsatzfahrzeugen im möglichen Rahmen unbedingt Platz zu schaffen, notfalls auch entgegen der StVo (ein Notfall halt). Ich persönlich würde eine Strafanzeige aus o.g. Anlass auch bis zum obersten Gerichtshof austragen lassen.

    Des Weiteren werden bei Taxen eher Ausnahmen gebilligt, als bei reinen Privatfahrzeugen. Aus meiner Studentenzeit in den 1980er Jahren kann ich mehrere Beispiele nennen:

    Sobald ein Taxi als Krankenfahrzeug genutzt wird, können auch ohne vorherige Erlaubnis im Nachhinein bestimmte Ausnahmen eingeräumt werden. Z.B. das schnellere Fahren in akuten Notfällen (Blutkonserven, kranke Menschen, Schwangere, Babys/Kinder, ...). Hier wird im Regelfall eine Bescheinigung der entsprechenden Klinik ausgestellt und das ggf. erhobene Verfahren eingestellt.

    Wir haben mit dem Taxi tägl. mehrmals speziell behandelte Blutkonserven für krebskranke Kinder aus Münster geholt (ca.50km). I.d.R. lag eine Zeitvorgabe von 2-3 Std. vor. Hat es hier eine Verzögerung gegeben (Stau, Unfall...) oder die Lieferung wurde eiliger, so durfte man auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten (natürlich alles im Rahnmen und mit Vorsicht). Ich wurde selbst mit 83km/h in einer geschl. Ortschaft angehalten (50km/h) und mit meinem Hinweis auf die Blutkonserve von einem netten Polizisten sofort wieder entlassen. Die Sache wurde zwar aufgenommen, aber durch die eingereichte Bescheinigung war der Fall erledigt.

    BAB 1/43, vor dem Kreuz Wuppertal Stau über Kilometer. Auf der Rücksitzbank eine Krankenschwester nebst krankem Säugling, auf dem Weg aus der Uniklinik Bonn zur KK Gelsenkirchen. Dem Kind ging es schlechter, ich bin auf dem Seitenstreifen (LKW-Spur) am Stau vorbeigefahren. Kurz vor dem Kreuz stand natürlich eine BAB-Streife. Nach kurzer Erklärung der Krankenschwester wurden wir auch von diesen netten Polizisten sogar noch mit vorausfahrendem Blaulicht 10km begleitet.

    Es gibt also schon Ausnahmen, in denen es sinnvoll ist, die StVo übergehen zu können. Aus Jux und Dollerei sollte dies jedoch stets geahndet werden.
  • zitiert von kiwi86

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.........

    :sdw:
    da zu kommt natürlich der §38

    und das mit dem schneller fahren ist sehr relativ zu sehen. hier kommt es auch auf die angepasste geschwindigkeit an. wer z.b. in einer 30er zone mit weit über 100 sachen geblitzt wird, muss sich auch mit blaulicht evtl. rechtfertigen.
    und der § 1 gilt immer!!!
    am besten wenn man hilfe braucht, dann imer die 112 anrufen, die dürfen dann ein wenig schneller kommen.....;)
    :sdw:

    :guck:Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
  • Ich habe mir auch von dem Frauenarzt meiner Freundin sagen lassen, das ich sie nicht mal selbst ins KKH fahren darf und bei Ernstfall (Fruchtwasser) einen Taxi rufen müsse,wegen dem Versicherungsfall etc.

    Naja,sie ist ja nicht schwanger,aber meine frage war ja wenn sie ist..

    Hallo resnu,

    in einem Notfall würde ich auf jeden Fall einen Krankenwagen rufen und evtl. den Notarzt.
    Ein Taxifahrer wird sich bedanken, wenn sein Fahrzeug mit Fruchtwasser verschmutzt wird und da kann auch nicht jeder Geburtshilfe leisten. :eek:


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • cheffi schrieb:

    Ich bin dann, trotz "Rot", aber um dem Notarzt Platz zu machen ganz langsam in die Kreuzung eingefahren.
    So eine Rotblitzerampel fotografiert auch immer zwei mal. Der erste Blitz kommt, wenn die Induktionsschleife ausgelöst wurde. Der Kontrollblitz kurz danach. Wenn Du beim zweiten Blitz immernoch auf dem Foto zu sehen bist, ist ersichtlich, dass Du nicht in den Kreuzungsbereich eingefahren bist. Deswegen ist da nichts gekommen.
    Wenn Du auf dem zweiten Foto nicht mehr drauf gewesen wärst, dann.......
  • ach wenn ich jetzt Spaßverderber bin, aber über die StVO hinwegsetzen darf sich KEINER und egal was au immer ist.
    Du kannst zwar in diesen "Sonderfällen" davon ausgehen, dass du keinen großen Ärger bekommst, aber hinwegsetzen darft du nicht!
    i bin selber bei der Feuerwehr und auf dem Weg zum Gerätehaus dürfen wir auch nichts machen gar nichts.. (eigentlich ********...)
    mfg
    lol
  • danky112 schrieb:


    i bin selber bei der Feuerwehr und auf dem Weg zum Gerätehaus dürfen wir auch nichts machen gar nichts.. (eigentlich ********...)
    mfg


    Dann hast Du ein sch*** Ordnungsamt, ich bekomme ein Schreiben vom Wachenleiter, Feuer/ Notfall dort und dort und das gebe ich im Ordnungsamt ab. Dann war bis jetzt immer Ruhe im Karton.
  • Natürlich darf man sich in Notlagen über die StVO und auch andere Gesetze hinwegsetzen. Jedoch muss dies auch angemessen passieren, sprich ich darf wenn ich mir irgendwas verstaucht habe nicht wie ein Irrer durch die Stadt rasen.
    Ich finde gerade leider den entsprechenden Pragraphen nicht. Ein Kumpel von mir hat irgendeinen Judo Trainerschein gemacht und da waren ein paar Paragraphen, die er auswendig lernen musste. Unter anderem war da auch folgendes Beispiel: Zwei Leute (der eine mit, der andere ohne Führerschein) sind beim Grillen. Der eine (mit Führerschein) verletzt sich lebensgefährlich durch das Feuer und da beide kein Handy haben können sie keine Hilfe rufen. In diesem Fall darf der ohne Führerschein den Verletzten ins Krankenhaus fahren.

    Phunny
  • Sowas lernt man bei Judo- Trainerschein?
    Es ist in dem Fall zwar menschlich nachvollziehbar, wenn er ihn fährt, trotzdem bekommt er Ärger, wenn er erwischt wird, oder Gott bewahre, wenn etwas auf dieser Fahrt passiert!

    Die Geschädigten rennen ewig ihrem Geld hinterher, weil der Unfallverursacher unrechtmäßig das KFZ geführt hat. Wenn sie dann doch endlich Geld von der Versicherung sehen, holt die sich das vom Verursacher zurück. Das sind dann oftmals Summen, die einen Menschen schnell man in die private Verbraucherinsolvenz treiben können.
  • Naja, wenn man mal an rote Ampeln denkt:

    Ich habe mal gehört (nachdem ich es gesehen habe und fragte, ob die alle bekloppt sind), dass man in ner Kolonne (ist ja gerne mal bei Hochzeiten der Fall) über Rot fahren darf, also nicht alle, nur die letzten die nicht mehr rüber kamen.

    Ob das stimmt, weiss ich allerdings nicht, aber die Person, die ich fragte, war sich da sehr sicher. Übernehme aber keine Garantie dafür.
  • Shana schrieb:


    Ich habe mal gehört (nachdem ich es gesehen habe und fragte, ob die alle bekloppt sind), dass man in ner Kolonne (ist ja gerne mal bei Hochzeiten der Fall) über Rot fahren darf, also nicht alle, nur die letzten die nicht mehr rüber kamen.
    .


    In einer Kolonne darf nur dann bei Rot weiter gefahren werden, wenn es sich um einen geschlossenen Verband handelt. Hierbei sind das 1. und letzte Fahrzeug mit blauem Blinklicht erkenntlich zu machen. Alle anderen fahrzeuge sind mit Fahnen zu kennzeichnen, Blaulicht wenn vorhanden.
    Weiterhin muss das 1. fahrzeug bei Grün in die Kreuzung eingefahren sein. Zumindest war das damals bei meiner BW- Fahrschule so.
  • Hi,

    diese Regelung für einen Verband gibt es aber nur für Streitkräfte, Polizei etc.
    Nicht dass irgendeiner auf die Idee kommt, wenn er mit ein paar Kumpels in der Gruppe unterwegs ist, dass er bei Rot über die Ampel fahren darf. :löl:

    Außerdem muss der gesamte Verband durch Kennzeichnung und Einheitlichkeit eindeutig als Verband zu erkennen sein. Weiterhin müssen alle Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit, Abstand, etc. fahren.

    Ansonsten darf / muss man sich sogar über die STVO hinwegsetzen, wenn es einen entsprechenden Grund dafür gibt.
    Rote Ampeln die nicht grün werden, darf man nach der dritten Grün-Phase des Gegenverkehrs unter besonderer Vorsicht überfahren.
    Fahrzeugen mit Sonderzeichen muss man den Weg frei machen, und dabei darf man natürlich auch rote Ampeln überfahren.

    Ansonsten ist halt alles immer Ermessensache des Richters.
    Wenn ich einen Beifahrer habe, der im Sterben liegt, wird kein Richter der Welt mir ne Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparken vor dem Krankenhaus aufdrücken.
    Wenn ich aber innerorts mit 100 über ne rote Ampel knalle, dann gefährde ich damit Leben, was durch nichts zu rechtfertigen ist.
    Man sollte also immer mit Verstand an die Sache gehen.

    Feuerwehrleute die mit Ihrem Privat-PKW zur Zentrale fahren haben keinerlei Sonderrechte. Klar sind da einige Ordnungsämter kulant, aber kommt es zu einem Unfall, gibt es Null Ausnahmen. Im Gegenteil, es gab schon Feuerwehrleute, die sich mit Sonderrechten herausreden wollten. Wurde dann wegen Vorsatz noch härter bestraft.
    Gruß tom
  • tom82 schrieb:

    Hi,

    Feuerwehrleute die mit Ihrem Privat-PKW zur Zentrale fahren haben keinerlei Sonderrechte. Klar sind da einige Ordnungsämter kulant, aber kommt es zu einem Unfall, gibt es Null Ausnahmen. .


    Ich blase ja nicht mit 200 durch das Wohngebiet. Es hängt halt von den Umständen ab. Bei uns hier wird ausserorts schon ab 10 kmh geblitzt innerorts 7 kmh. Dabei gibt es aber Unterschiede städtische Blitzer nehmen die oberen Werte und die Polizei folgende 15/ 10.
    Ausserdem ist es kein Jagdschein für "Rote Ampeln" oder ähnliches. Die Strafe darf nicht punktewürdig sein, also max. 20 kmh ausserhalb und innerhalb der Stadt 15kmh.
  • Also das mit der Fruchtblase geht nicht:
    [url=http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,573800,00.html]Verkehrsrowdy: Gerald Asamoah muss wieder vor Gericht - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten[/url]
    :rot:
  • ...wenn z.b. die Gesundheit eines Menschen aufen Spiel steh
    Einsatz hast (mit deinem eigenen pkw hinfährst) Feuerwehr,Polizist....



    Ohne Sondersignal wird Dich keiner für voll nehmen.
    Ich kenn jemanden der ist bei der Freiwilligen Feuerwehr und hat sich mit seinem Privatfahrzeug genau so an die Regeln zu halten wie jeder andere normale Fahrzeugführer passiert dabei was sagen wir mal du nimmst jemanden die Vorfahrt oder übersiehst in der eile ein Kind dann wird das teuer.

    mfg Neomadra