Wann kommt mein Gewerbeschein?


  • yannikst
  • 2009 Aufrufe 9 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Wann kommt mein Gewerbeschein?

    Hallo Leute!

    Ich hatte vor ca. 3 Monaten ein Gewerbe angemeldet - nebenberuflich!

    War auf dem Gewerbeamt, Gebühr bezahlt und Quittung und Anmeldung erhalten. Sachen von der IHK und Finanzamt sind bereits gekommen, ausgefüllt und schon seit Ewigkeiten weg...

    Bekam auch schon diverse Anrufe, wegen Versicherungen usw... das heißt mein Gewerbe ist "bekannt"..

    Jetzt frage ich mich allerding: Wo bleibt mein Gewerbeschein? O_o

    Bevor ich da Stress mache, wollte ich mich hier mal vergewissern, was da los sein könnte!?

    Habe auch schon sonst im Internet geschaut und bin auf einen Beitrag gestößen, in dem geschrieben wurde, dass bereits der "Wisch", den man auf dem Gewerbeamt bekommt (Anmeldung) der Gewerbeschein ist!?
  • yannikst schrieb:

    Oh! :eek: Aber da steht nicht Gewerbeschein drauf!?


    Das ist richtig. Da in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, musst du dein Gewerbe im engen Sinne auch nicht genehmigen lassen, sondern lediglich den Behörden gegenüber anzeigen, dass du dein Gewerbe eröffnet hast. Du bist hierzu nach § 14 GewO verpflichtet. Der Gewerbeschein ist die behördliche Empfangsbestätigung nach § 15 GewO, die - sofern keine Sonderbedingungen greifen - nach spätestens 3 Tagen von der Behörde ausgestellt werden muss. Dies ist der Gewerbeschein, der keinen weiteren Regelungsinhalt hat.
    Anderes gilt, wenn du ein besonderes Gewerbe anmelden willst, das einer besonderen Überwachung seitens der Behörden unterliegt, wie z. B. eine Gaststätte.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Die beglaubigte Gewerbe-Anmeldung vom Amt ist der Gewerbeschein.
    Der Begriff: "Gewerbeschein" ist nur umgangssprachlich zu verstehen.
    Der amtliche Begriff lautet w.a. Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO und ist ein weißes A4 Blatt vom Ordnungsamt.

    Grüße
  • Bei mir war es auch so,allerdings HAUPTBERUFLICH,evtl. gibt es hier nen Unterschied,weil es NEBENBERUFLICH ist ?!?!

    Aber ansonsten bekommst du den Gewerbeschein sofort,bei Anmeldung zumindest war es bei mir so,wurde gleich ausgedruckt Stempel drauf fertig.

    @SNOOXER
    Bei mir steht übrigens auch drauf GEWERBE"SCHEIN" ;)
  • Hi!
    bei ein gewerbeschein braucht man doch keine bedenklichkeitserklärung vom finazamt oder p.zeugnis die benötigt man bei einer konzession für ne kneipe oder so wenn du aber ihk und co durch hast ist das doch nicht für nebenberuflich sonder haubtberuflich oder das ordnungsamt denkt dieses vieleicht. bei ner kneipe kostet die konzession die helfte der miete.

    Mfg
    GoreMod

    P.s die geier sind schneller da als der kardaver
  • KingstonTown schrieb:

    Bei mir war es auch so,allerdings HAUPTBERUFLICH,evtl. gibt es hier nen Unterschied,weil es NEBENBERUFLICH ist ?!?!

    Aber ansonsten bekommst du den Gewerbeschein sofort,bei Anmeldung zumindest war es bei mir so,wurde gleich ausgedruckt Stempel drauf fertig.

    @SNOOXER
    Bei mir steht übrigens auch drauf GEWERBE"SCHEIN" ;)


    Dann kann ich nur vermuten, daß es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

    Hier kenne ich keinen Gewerbetreibenden, der auf seiner Anmeldung "Gewerbeschein" stehen hat. (SA)

    Grüße
  • kein Interesse vom Themenstarter

    ==> closed

    lg... nehe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
    Rechteübersicht * Forenregeln * F.A.Q. * Lexikon
    Suchfunktion * Chat * User helfen User
    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)