PKW Verkauf, Motor auf Heimfahrt kaput gegangen


  • Chef
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  • PKW Verkauf, Motor auf Heimfahrt kaput gegangen

    Hallo,
    ich habe meinen VW T3 TD Privat verkauft. Ich habe beim Verkauf alle mir bekannten Mängel angegeben (bin selber aber auch nur Laie), mit ADAC Kaufvertrag. Auf der Heimfahrt des Käufers leuchtete auf einmal die Ölleuchte auf, darauf hin hat er das Fahrzeug von einem ihm Bekannten (der sich Auskennt) anschauen lassen, der meinte der Turbolader sei defekt und das angeblich schon länger. Kostenvoranschlag einer Werkstatt ca. 850 Euro.

    Was kann ich tun? Bin ich zu irgendwas verpflichtet?? Bin jetzt schon verunsichert, habe ihm am telefon gesagt ich muss mich da jetzt erst schlau machen und melde mich nochmal bei ihm.

    Danke schon mal:confused:
  • steht im kaufvertrag folgende 2 sätze ? :

    Alle angaben wurden mit gutem gewissen gemacht.

    und

    Fahrzeug wird verkauft wie gesehen?

    dann hast du nix zu befürchten, wobei der käufer damit argumentieren könnte dass er kein mechaniker sei und dies nicht wissen könne, als er das auto gesehen hat.
    am besten fragst du mal den anwalt deines vertrauens
  • hier ein Auszug aus dem ADAC Kaufvertrag:

    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Bei Ziffer 1 wurden folgende Punkte angekreuzt: Der Verkäufer garantiert dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden und keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) erlitten hat.


    Zählt diese formulierung auch?
  • So wie Du das schilderst bist Du zu nichts verpflichtet. Wenn der Turbolader tatsächlich schon länger kaputt war, hätte das der Käufer merken können / müssen. Jetzt im Nachhinein muß er Dir beweisen, dass Du ihm etwas unterjubeln wolltest. Kannst Dich also beruhigt zurücklehnen.
  • Zunächst mal: Falsches Forum!

    Was ein Bekannter des Käufers aussagt, ist ohne jeden Belang. Nur ein anerkannter Sachverständiger im KFZ-Gewerbe kann hier eine verbindliche Aussage bezüglich eines Vorschadens treffen und ob dieser Schaden schon länger vorhanden war. Bspw. TÜV, DEKRA oder GTÜ könnten solche Untersuchungen machen oder vereidigte KFZ-Sachverständige (Branchenbuch).

    Wenn der Schaden vorher für dich nicht erkenn- und fühl-/hörbar beim Fahren war und ein Sachverständiger dies nicht widerlegen kann, hat der Käufer ziemlich schlechte Karten. Klar würde mich so ein Kauf auch ärgern, denn mit so etwas hat man beim Kauf nicht gerechnet. Obwohl die VW-Diesel-Turbos gerne mal kaputt gehen. Kann man allerdings auch günstiger reparieren lassen. Der Turbo ohne Montage kostet ~ 300 - 350 Euro.

    Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Käufer und Verkäufer sich die Kosten hälftig teilen und jeder mit einem guten Gefühl aus der Sache geht. Die Reparatur sollte aber im Einvernehmen nach vorherigen Angebotseinholungen vorgenommen werden. Freie Werkstätten können das genau so gut für weniger Geld und via myhammer.de geht es oft noch günstiger.


    // EDIT:
    Wie alt ist das Fahrzeug? Ein T3 ist doch wohl ein paar Jährchen alt, oder?
  • Hi, ja das Fahrzeug ist schon 22 Jahre alt. Der Schaden war wahrscheinlich wirklich schon länger, aber nen kaputten Turbolader merkt man nicht gleich. Habe mit dem Käufer jetzt ausgemacht das wir einen gebrauchten Turbolader von einem Bekannten von mir durch einen Kumpel von mir selbst einbauen. Was passiert aber wenn dieser wieder nach einer Woche oder so den Geist aufgiebt, weil angeblich laut Käufer gebrauchte Turbolader schnell den Geist aufgeben??
  • wenn du selbst nicht weisst ob der Turbolader einen schaden hatte und der käufer bei der heimfahrt stehenbleibt dann würde ich sagen....pech gehabt.

    denn einen turboladerscahden wegen ölmangel hätte eigentlich bei einem kurzen Zug am Ölmesstab oder einem kurzen blick unter den motor / Probefahrt gesichtet werden können.

    Ich tippe mal zu wenig öl im kreislauf / system ==> Lagerschaden Turbolader (Ferndiagnose)

    Und wegen dem dilemma wegn den Kosten....wie die vorredner schon teilweise sagten:

    Erstmal den beweis bringen das es schon länger war ,der schaden.
  • @Misterx
    der Satz "Fahrzeug wird verkauft wie gesehen"
    zählt schon seit Jahren nicht mehr.

    @Chef
    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (hast du eine Garantie übernommen?).

    Du mußt als Privat Verkäufer den Satz drin stehen haben
    "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft!"
    Dann musst du gar nichts dazu bezahlen.
    Es seih denn man kann dir arglistige Täuschung vorwerfen, das würde sein, wenn man dir nachweisen kann, das du von dem defekten Teil gewusst hast.
    LG Katzenmama
  • So stehts im Kaufvertrag:

    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Bei Ziffer 1 wurden folgende Punkte angekreuzt: Der Verkäufer garantiert dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden und keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden), lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden erlitten hat: Rost an Nähten und verliert Kühlwasser.
  • PKW Verkauf, Motor auf Heimfahrt kaput gegangen

    Hallo,
    du hast nichts zu befürchten, weil Du den ADAC Kaufvertrag genommen hast.
    Dort wird ausdrücklich darauf hingewießen, das Du keine Sachmängelhaftung
    weil Du Privatperson bist übernommen hast. Sprich das heißt für Dich das Auto hätte auch sofort vor Deiner Haustür verrecken können, und Du wärst aus dem
    Schneider.
    Gruss
    green01
  • NICHT VON DEINER SEITE AUS NACHBESSERN!
    Du hast rechtlich rein gar nichts zu befürchten: Du hast als Privatperson gehandelt und die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen!

    Sicherlich ist das eine ärgerliche Situation, aber mit der Abwicklung des Kaufvertrags bist Du aus der Sache raus...

    Für's Gefühl ist es mit Sicherheit besser, sich den Schaden ggf zu teilen (oder gar Du den Schaden übernehmen), ABER DAS SOLLTEST DU NICHT TUN! Damit würdest Du eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits eingestehen und dann stehst Du plötzlich auf gaaaanz dünnem Eis! Also einfach die Sache so lassen wie sie ist. Der neue Eigentümer muss sich um den Schaden kümmern und nicht Du!
    [FONT="Arial Black"]verbringe die zeit nicht mit der suche nach hindernissen; vielleicht ist keines da.
    [SIZE="1"]franz kafka[/SIZE][/FONT]
  • Chef schrieb:

    hier ein Auszug aus dem ADAC Kaufvertrag:

    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Bei Ziffer 1 wurden folgende Punkte angekreuzt: Der Verkäufer garantiert dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden und keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) erlitten hat.


    Zählt diese formulierung auch?


    Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du zum Beispiel den tacho Manipuliert hast oder die Bremse notdürftig zusammengeschweist hast oder sonstige vorsätzliche Sachen. Dann bist Du haftbar sonst nicht.
    Sollte der Wagen allerdings wärend er in deinem Besiz war mal bei VW gewesen sein und die haben einen Laderschaden festgestelt. halten die das auch in ihrer Datenbank fest. Wäre denn auch Vorsatz.

    Wenn das alles nicht ist, kann Dir der Käufer auch nichts

    Das mit der Ziffer 1 ist eher für die Karosse gedacht.

    Bis denne

    Basti
  • Ich bin der selben meinung. Da du eben diese Kaufvertrag genommen hast, und darauf eindeutig geklärt ist das du keine gewährleistung übernimmst bist du rechtlich eigentlihc fein raus. Allerdigns sind wir alle was dieses Thema angeht nur laien, so solltest du dich vll nochmal kurz ans telfon setzen und mit nem Anwalt telefonieren. kost dich ja nichts.

    Die mängel die dir bekannt sind hast du genannt und ob ein Turboschaden bevorsteht kannst du ohne fachkenntnisse gar nicht sagen, da das eben kein schaden ist den man mit blossem auge sieht. Somit hast du das auto mit angegebenen mängeln und gutem gewissen verkauft. Ich würde mir da eigentlihc keine platte machen.
  • Sowas ähnliches hatte ich auch schon mal , allerdings als Käufer und da konnte ich garnix machen , es wurde zwar angegeben das der Wagen kein Rost hat (Alles vor dem neulacken entfernt wurden) Aber dem war absolut nicht so , der Typ hat einfach nur drüberlackiert und daher konnte ich das beim Kauf nicht sofort sehn.

    Es stand im Kaufvertrag aber "Gekauft wie gesehn" Verkäufer gibt keinerlei Garantie.

    Naja ..

    Da musste ich den ganzen kram in der Ws machen lassen und das war dann nicht so günstig ;X
  • Hallo,ich bekam ja fast einen Herzkasper...Gebrauchten Turbolader von Bekannten einbauen lassen ???
    Lies den Beitrag von phang...auf keinen Fall irgend eine Action in dieser Richtung.Du würdest damit eine Art von Schuldeingeständniss abgeben.
    Riecht auch ein wenig nach Anwalt...vieleicht steht der Käufer schon mit einem in Kontakt,der ihm diese Richtung vorgibt.
    Bei Nachfrage vom Verkäufer berufe dich auf den ADAC Vertrag und lass evtl. durchblicken,daß du auch den Klageweg nicht fürchtest.
    Aber gib keine Reparaturzusagen...auch nicht telefonisch.
    Glaube mir,du bist 100% auf der sicheren Seite.
    Übrigens,ich bin 57 und habe dementsprechende Lebenserfahrung.
    Gruß Ralf
  • hallo,
    auch ich schliesse mich der meinung von Ralf51 und allen mit dem gleichen Inhalt ausdrücklich an!
    NICHTS von DEINER seite aus unternehmen, weil das wirklich nach einem Eingeständnis bzw. bewusstem Vorsatz riecht. Was Du maximal aus gutem WILLEN machen könntest wäre eben nur dieses gebrauchtteil zu "organsieren" für den Käufer, falls du da gute kontakte irgendwohin hast.

    liebe grüße
    Ron
  • Danke euch noch für die vielen Antworten. War im August bereits mit dem Kaufvertrag beim Anwalt um den zu checken lassen zu was ich verpflichtet bin. Laut Anwalt zu gar nichts, solange mir der Schaden nicht bekannt war, und das hätte mir der Käufer so gut wie nicht nachweisen können. Ich habe dem Käufer daraufhin ein Schreiben geschickt, das ich den Kaufvertrag beim Anwalt habe prüfen lassen und ich zu nichts verpflichtet bin und das mir mein Anwalt von dem einbau eines gebrauchten Turboladers aus Kulanz abgeraten hat. Bis heute habe ich nichts mehr vom Käufer gehört, ich denke das wars jetzt auch.
    Danke euch trotzdem nochmal:)