Rechtliche Frage


  • hugo1223
  • 1221 Aufrufe 7 Antworten

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  • Rechtliche Frage

    Hey Leute!
    Hab mal eine Frage:

    Wenn ich ein Sportvideo oder so was in die Richtung mache und dazu Musik die nicht von mir ist laufen lasse, wie schaut das dann rechtlich aus?
    Kann ich einfach Musik einer Band verwenden, oder muss ich irgentetwas beachten???

    LG Hugo
    "Homér? Wer ist Homér? Ich bin Guy Incogníto!"
  • Gema bzw. Copyrights fallen dazu an ;),
    was u.a zu Problemen bzgl. Abmahnungen führen kann.

    Quäl hier auch mal die SuFu für mehr Informationen,
    m.M. nach existieren hier schon einige Threads zu diesem Thema ;)

    mfg
  • Nabend,

    meines Erachtens kann man ein Video für den PRIVATEN Gebrauch mit Musik verwenden. Sollte es allerdings für Gewerbliche oder sonstige Zwecke genutzt werden, so kommen die schon von muesli angesprochenen Probleme...

    Ich hab eben mal schnell gegooglet, und etwas interessantes gefunden.

    Für die deutschen Youtube-Nutzer ist es zunächst einmal rundum positiv:

    YouTube […] und die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) haben nach langen Verhandlungen eine entscheidende Einigung erzielt. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.

    Das bedeutet, dass die Gema offenbar keine einzelnen Nutzer der Plattform mehr herauspicken und gegebenenfalls juristisch verfolgen will, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musikstücke zur Untermalung eigener Videos oder für so genannte Lip-Sync-Videos nutzen, bei denen Aufnahmen bekannter Songs mit mehr oder weniger origineller Rahmenhandlung nachgesungen wird. Dafür ist üblicherweise als öffentliche Aufführung sofort eine Lizenzgebühr fällig. Wohlgemerkt: die Einigung gilt vorerst nur auf Youtube. Taucht das gleiche Video auf einer anderen Video-Plattform auf, kann das schon wieder ganz anders aussehen. Abgedeckt ist dadurch aber wohl nicht das Einstellen von kommerziellen Musikvideos, TV- oder Konzertmitschnitten.




    Falls du das Video auf Youtube hochladen willst, allerdings gilt wie aus dem Text schon zu entnehmen nur für Youtube.


    Alle Angeben wie immer ohne Gewähr.

    MfG Sherlock
    [COLOR="Black"]User helfen Usern: FSB-Tutoren | (Zum Chat) mit den Tutoren![/color]
    [COLOR="Indigo"]Was haben Minensucher,und Mazdaspeed 3 Käufer gemeinsam?? --
    Wer SUCHET der FINDET, wer DRAUFTRITT- VERSCHWINDET!! :)[/color]
    Meine Blacky
  • Eigentlich will ich es nur uaf eine Seite laden, ohne komerziellen Hintergrund!

    Ich werd mal die Seite auf die ich es laden will durchforsten, ob es dort auch so einen "Gesetztestext" gibt!

    Danke schon mal für die schnellen Antworten
    "Homér? Wer ist Homér? Ich bin Guy Incogníto!"
  • Bis zu 20 Sekunden kannst du nehmen, mehr nicht. Da du es öffentlich präsentieren willst musst du die Einwilligung des Rechteinhabers haben, unabhöngig davon, daß du es nicht kommerziell nutzen willst.

    Gruß Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.