Raubkopierer: Verfolgung erst ab 200 Downloads


  • NeHe
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  • Raubkopierer: Verfolgung erst ab 200 Downloads

    Moin @all

    Nachdem ich letzte Nacht die Nachrichten verfolgt habe, und dort (zu meinem Erstaunen) berichtet wurde, dass die Staatsanwaltschaften einiger Länder private "Raubkopierer" nicht mehr verfolgen, bin ich heut mal auf die Suche nach etwas schriftlichem gegangen und habe das hier gefunden:

    4. August 2008, 12:01 Uhr

    Neue Leitlinie

    Justiz verschont ab sofort Raubkopierer

    Schwere Schlappe für die Musik- und Filmindustrie: Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer weigern sich seit einigen Wochen, kleine Raubkopierer zu verfolgen. Grundlage sind Leitlinien der Generalstaatsanwälte. Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt – und pocht weiter auf ein hartes Vorgehen.
    Im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet wollen die Strafverfolger in vielen Bundesländern einem Medienbericht zufolge nur noch gegen große Internet-Piraten vorgehen und die Masse der Tauschbörsennutzer in Ruhe lassen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen „Leitfäden“ agierten nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

    Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.

    Entsetzen bei der Musik- und Filmindustrie [(<<<< :D )]

    Die Musik- und Filmindustrie zeigt sich von den neuen Leitlinien sehr enttäuscht. "Raubkopien sind kein Bagatelldelikt. Das ist so, als würde die Justiz plötzlich Ladendiebstahl nicht mehr verfolgen", sagte Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie WELT ONLINE. Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.

    Die Filmindustrie setzt derweil auf das Vertrauen, das man sich in den vergangenen Jahren erarbeitet habe. "Die Staatsanwälte, die mit uns zusammenarbeiten, wissen, wie die Sache gelagert ist", so Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Filmindustrie setzt auf Strafverfolgung – auch bei Raubkopierern, die lediglich eine Datei ins Internet gestellt. "Wir haben es besonders auf solche Täter abgesehen, die einen aktuellen Film erstmals im Internet anbieten", sagte Ehlers. Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen künftig reagieren werden.

    Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke sagte dem "Focus": „Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat.“


    Quelle: Neue Leitlinie: Justiz verschont ab sofort Raubkopierer - Nachrichten Webwelt - WELT ONLINE

    auf deutsch: Die Musik/Film-Industrie, die sich eine Maschinerie zur Aufspührung illegaler up-und-download-Aktivitäten aufgebaut hat, kann jetzt lustig weiter verfolgen und IP sammeln.... Die Staatsanwaltschaften der o.g. Länder werden, wenn nicht gewerblicher Handel nachgewiesen ist, zu den gesammelten IP keine Nutzer mehr ermitteln und Provider werden sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen hüten, die IP-Nutzer heraus zu geben

    Bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer sich dem anschliessen

    lg... nehe
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • das ist schon richtig aber es geht erstmal um die grundsätzliche Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften sich nicht mehr mit so'n Pippikram beschäftigen.

    kleiner Scherz am Rande:

    Zieh doch nach Sachsen-Anhalt, da darfst Du 3000 Dateien oder 200 Filme haben :D

    lg....
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  • Was aber nicht heisst, das die Rechteinhaber nicht auch zivilrechtlich gegen Raubkopierer vorgehen können. Das nutzt die Musik und Filmindustrie ja auch aus und verschickt anwaltliche Schreiben mit Forderungen von z.B. 3000€ mit der Verpflichtung nie wieder Daten illegal runterzuladen. Vorsicht ist also immer geboten.

    Gruß
    LoneGunMan
  • Mein Beileid für die Musik- und Filmindustrie...

    Die Staatsanwälte kann man auch verstehen, die haben bestimmt besseres zu tuen,als wie die Rechtsanwälte mit ihren sinnlosen Mahnverfahren zu füttern.

    Denke auch das die Angabe von 200 titel auch dafür war,damit die Musik- und Filmindustrie nicht ganz aus ihren Frust nähten platzen.

    Entscheidung finde ich gut,auch wenn ich nicht über 100 Downloads komme.

    Danke nehe für die Info...



    Gruß
    Resnu
  • verschickt anwaltliche Schreiben mit Forderungen von z.B. 3000€ mit der Verpflichtung nie wieder Daten illegal runterzuladen. Vorsicht ist also immer geboten.


    die können ja mal versuchen, ihre Drohschreiben an eineIP zu verschicken... :weglach: weil... wenn die StA nicht ermittelt, kriegen die auch keine Nutzerdaten.... und Zivilrechtsweg geen "Unbekannt" geht nicht ;)

    DAS ist der Knackpunkt bei der Sache.... Du verstehst....?

    lg... nehe
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  • Wir können ja unsere IP,s demnächst ans Briefkasten schreiben.... :weglach:

    Übrigens lonegunman oben stehts doch..

    Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.


    Gruß
    Resnu
  • trotzallem sollte aber auch nochmal darauf hingewiesen werden, dass diese Regelung nur den Downloadern etwas bringt...

    Verteilen, wie beim p2p üblich, fällt nicht darunter, weil "weiterverbreiten" die private Nutzung absolut übersteigt... also jetzt nicht alle wieder auf's Maultier springen /!\ sondern schön auf dem Teppich... öhm auf dem FS-B bleiben ;)

    lg... nehe
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Ich kenne einen solchen Internetfahnder persönlich!
    Bei passender Gelegenheit werde ich mal versuchen Ihn zu diesem Thema ein wenig auszufragen.:D

    Mal schauen was Er mir so alles erzählt.

    mfg

    bladerunner
  • Naja, die Gerichte sind ja im Moment nur so dermaßen damit überfordert, da aus jedem Raupkopierer Verdacht ein strafrechtliches Verfahren gemacht werden muss, in dem dann der Name/die Adresse zur entsprechenden Ip bestimmt wird. Das Verfahren wird dann natürlich eingestellt, aber die Musikindustrie kann dann ein zivilrechtliches Verfahren gegen diese Person einleiten!

    Das ganze is natürlich ein riesiger Verwaltungsaufwand, was wohl der einzigste Grund ist, warum die Gerichte jetzt auf einmal bocken! Die "armen Jugendlichen" (lol) , die wegen 1-2 (Tausend?) Dateien ne Abmahnung kassieren sind denen doch sowas von egal.

    Mit anderen Worten, da wird sich bestimmt was tun, denn eigentlich hat die Musikindustrie ja recht, wenn sie darauf pochen, dass Raupkopieren Diebstahl ist und verfolgt werden muss (zumindest Zivilrechtlich!)

    MfG DragonFly44
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • Endlich!

    Wenn man mal bedenkt, dass eine Verfolgung dem deuschen Steuerzahler 40 € kostet, während Promedia von den Raubkopierer 500-10.000 € abzockt!

    Aber wie wird das jetzt gezählt? Ist das wie eine Prepaid Karte? Der User xxx kann jetzt 199 Filme straffrei runterladen oder wie? :D:D:D:D
  • Hier noch die News von heise:

    Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerät ins Stocken

    Rechtsanwälte der Medienindustrie dürften es in Zukunft deutlich schwerer haben, an die Daten von Personen zu kommen, die urheberrechtlich geschützte Dateien in P2P-Börsen tauschen. Ihre bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, läuft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil außer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-Verträgen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen.

    Wie heise online bereits berichtete, erarbeiteten die deutschen Generalstaatsanwaltschaften Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem Phänomen der Massenstrafanzeigen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) mündete dies nun in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaften. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.

    Von einer "Kapitulation der Justiz vor Raubkopierern", wie der Kölner Stadt-Anzeiger titelte, möchte man aber nichts wissen. Im Gespräch mit heise online relativierte Franz-Heinrich Pohl, Oberstaatsanwalt und gleichzeitig Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft, entsprechende Medienberichte. Es handle sich nicht um "Leitlinien", betonte er, sondern lediglich um Empfehlungen der Generalstaatsanwaltschaften ohne Weisungscharakter: "Es steht weiterhin jedem Staatsanwalt im Land frei, welche strafprozessualen Maßnahmen in diesen Fällen anwendet."

    Pohl begründete die Empfehlung damit, dass die Ermittlung von Anschlussinhabern allein ohnehin nicht ausreiche, um den Täter mit Sicherheit zu identifizieren. "Danach wäre beispielsweise eine Hausdurchsuchung nötig, um an Beweise zu kommen, aber dies wäre angesichts des Delikts unverhältnismäßig und deshalb vielleicht sogar verfassungswidrig." Die Massenstrafanzeigen dienen Pohls Ansicht zufolge ohnehin nur dazu, anschließend Schadensersatzforderungen zu stellen und den vielen abmahnenden Anwaltskanzleien Gebühren in die Kasse zu spülen. "Wir haben die Rechtsanwälte nach Ermittlung der IP-Adresse stets auf das Privatklageverfahren verwiesen, aber mir sind bei den Tausenden IP-Adressen nicht mal zehn Fälle bekannt, bei denen sie diesen Weg gewählt haben."

    Bei der Empfehlung habe man sich an die Formulierungen im neuen Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums gehalten, das voraussichtlich am 1. September in Kraft treten wird. Darin wird den Rechteinhaber gegenüber Providern nur dann ein Auskunftsanspruch zugebilligt, wenn es sich um mutmaßliche Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" handelt. Noch weiß niemand, was genau unter dieser schwammigen Formulierung zu verstehen ist. Oberstaatsanwalt Pohl betont daher, dass strafrechtlich auf jeden Fall ermittelt wird, wenn jemand Raubkopien verkauft oder beispielsweise Filme vor dem Kinostart in eine Tauschbörse einspeist.


    Quelle: heise online - 06.08.08 - Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerät ins Stocken


    Grüße
    on vacation ...
    Info: alle meine Uploads sind down
  • resnu schrieb:

    Wir können ja unsere IP,s demnächst ans Briefkasten schreiben.... :weglach:


    Wird aber ziemlich aufwendig, jedesmal wenn man wegen i-was den Router neustartet an den Briefkasten rennen und dann nochmal alle 24 Stunden xD

    @Musikindustrie: :fuck::fuck:
  • och jungens/mädls...

    das Thema ist viel zu schön, um sich um sowas zu zanken.... freut euch einfach und gut isses

    lg... nehe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Engelskrieger schrieb:

    langsam gefällts mir wieder in deutschland, jetzt müssen nur noch die spritpreise runter, löhne hoch und merkel weg...


    Schäuble müssen wir auch noch loswerden^^

    Engelskrieger schrieb:

    konnt ich mir jetzt nicht vergneifen^^


    verkneifen schreibt man mit k
  • Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben.


    Wie heise online bereits berichtete, erarbeiteten die deutschen Generalstaatsanwaltschaften Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem Phänomen der Massenstrafanzeigen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) mündete dies nun in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaften. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben.


    Dürfen beide Quellen kombiniert werden? Also wird erst ermittelt, wenn 200 Dateien illegal geladen werden bzw. mehr als 3000 Musikdateien bzw. 200 Filme zum Download angeboten werden?