Nachdem ich letzte Nacht die Nachrichten verfolgt habe, und dort (zu meinem Erstaunen) berichtet wurde, dass die Staatsanwaltschaften einiger Länder private "Raubkopierer" nicht mehr verfolgen, bin ich heut mal auf die Suche nach etwas schriftlichem gegangen und habe das hier gefunden:
4. August 2008, 12:01 Uhr
Neue Leitlinie
Justiz verschont ab sofort Raubkopierer
Schwere Schlappe für die Musik- und Filmindustrie: Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer weigern sich seit einigen Wochen, kleine Raubkopierer zu verfolgen. Grundlage sind Leitlinien der Generalstaatsanwälte. Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt – und pocht weiter auf ein hartes Vorgehen.
Im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet wollen die Strafverfolger in vielen Bundesländern einem Medienbericht zufolge nur noch gegen große Internet-Piraten vorgehen und die Masse der Tauschbörsennutzer in Ruhe lassen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen „Leitfäden“ agierten nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.
Entsetzen bei der Musik- und Filmindustrie [(<<<< )]
Die Musik- und Filmindustrie zeigt sich von den neuen Leitlinien sehr enttäuscht. "Raubkopien sind kein Bagatelldelikt. Das ist so, als würde die Justiz plötzlich Ladendiebstahl nicht mehr verfolgen", sagte Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie WELT ONLINE. Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.
Die Filmindustrie setzt derweil auf das Vertrauen, das man sich in den vergangenen Jahren erarbeitet habe. "Die Staatsanwälte, die mit uns zusammenarbeiten, wissen, wie die Sache gelagert ist", so Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Filmindustrie setzt auf Strafverfolgung – auch bei Raubkopierern, die lediglich eine Datei ins Internet gestellt. "Wir haben es besonders auf solche Täter abgesehen, die einen aktuellen Film erstmals im Internet anbieten", sagte Ehlers. Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen künftig reagieren werden.
Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke sagte dem "Focus": „Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat.“
Quelle: Neue Leitlinie: Justiz verschont ab sofort Raubkopierer - Nachrichten Webwelt - WELT ONLINE
auf deutsch: Die Musik/Film-Industrie, die sich eine Maschinerie zur Aufspührung illegaler up-und-download-Aktivitäten aufgebaut hat, kann jetzt lustig weiter verfolgen und IP sammeln.... Die Staatsanwaltschaften der o.g. Länder werden, wenn nicht gewerblicher Handel nachgewiesen ist, zu den gesammelten IP keine Nutzer mehr ermitteln und Provider werden sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen hüten, die IP-Nutzer heraus zu geben
Bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer sich dem anschliessen
lg... nehe
• Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein! •
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