Gruß
Wohnung gekündigt. Nebenkosten ?
- Sylver.1o2
- 984 Aufrufe 4 Antworten
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Eine Meldung an die (Energie-)Versorger und ggfs. auch an die Hausverwaltung,
bestenfalls auch alle relevanten Zählerstände notieren (ggfs. mit Zeugen),
sollte reichen
Fixkosten bzw. Grundgebühren, auch der evtl. Hausverwaltung (Hausmeister, Umlagen sowie ggfs. Müllgebühren) können allerdings weiterhin anfallen,
Kosten für Wasser, Strom, Heizung sollten allerdings bei Nichtnutzung nicht mehr anfallen.
greetz
Edit
@ Cybaerchen
Wenn er kündigt, heisst das ja nicht zwangsläufig, dass er die Wohnung ab sofort nicht mehr bewohnt bzw. nutzt
Sofern er also praktisch vor dem Kündigungstermin auszieht, ist es allein schon aus versicherungstechn. Gegebenheiten geboten, davon den Besitzer bzw. die Hausverwaltung gesondert zu informieren, comprendes
Also
Erst überlegen..und dann...
Hier von Schwachsinn zu reden, trifft da eher auf...na, wen zu? -
ja dankeschön. werde es mir notieren lassen.
schönen abend noch -
ist es ja, weil die Nebenkosten sind nicht "nur" für deine Wohnung sondern für das gesamte Haus.
Zählerstände und so notiert man sich logischerweise am letzten Tag wo man da drin wohnt, und sieht ja dann bei der Übergabe nochmals ob alles stimmt.
die Hausverwaltung informieren ist Schwachsinn, weil bei denen kündigst du ja
*edit* gna sollte nicht schreiben und telefonieren![SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE] -
~~~closed~~~
Linda
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