Die frage
Koopsta schrieb:
ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist Sachen wie ein Gehäuse über ein Angebot zu kaufen und diesen dann mit vorhandener Rechnung bei Ebay teurer verkaufe?...
darauf der Hinweis von Limette
BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Und jetzt die Erkenntnis von einem User, der sich sorgen über sein Opa macht.
wolfi86 schrieb:
AAAAH, das wusste ich garnicht. Dann ist ja das was Mediamarkt mit meinem Opa macht Nichtig!
Ich weis ja nicht was MediaMarkt mit seinem Opa macht,aber man sollte
sich schon sorgen machen..:weg:
Hier
lg,nedal
PS: Mods , könnt ihr bitte den Thread anpinnen,denn der wird öffters gebraucht,aber schlecht zu finden. :rolleyes:
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