Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte


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  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Hallo habe eine frage wie hoch kann ide strafe sein

    ein kollege von mir wurde angeklagt wegen wiederstand gegen vollstreckungsbeamten bei der festnahme soll
    er ein polizisten als der polizist ihn vors auto drückte nach hinten getretten haben und als er hinterher wegen dr ganzen rauferei auf dem boden lag im liegen den kopf in richtung des polizisten gestoßen haben
    jetzt würd er gerne wissen was auf ihn zu kommt

    die anklage schrift hat er schon zuhause
    hier noch der paragraf
    § 113 Abs. 1 stgb
    hoffe ihr könnt mir helfen
  • Hallo silversurfer8,

    hab mal unseren Freund Google gefragt :D

    StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1.der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
    2.der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
    (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
    (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


    Sag Deinem Freund, daß sich Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht lohnt. :rot:


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Ohh,, ziemlich schlimme sache,ich kenne aus meinem Bekannten kreis einen, der den Vollstreckungsbeamten mit seinem Hund vom Hof weggejagt hat und dieser danach mit der Polizei vor der Tür stand,die er dann rein lassen musste.

    Aber bei deinem freund siehst schlecht aus,wegen dem Polizisten,könnte anzeige wegen Gewalt gegen Beamten geben .

    Sowie xlemmingx bereits sagte, Anwalt konsultieren , das ist erstmal der beste und erste schritt,was dein freund machen kann und auf reue plädieren, das zieht bei einigen Staatsanwälten ,aber das kann ein Anwalt besser sagen bzw. formulieren.


    Gruß
    Resnu
  • ich weis gar nicht was silver noch will, steht doch in dem Paragraphen alles drin, wenn keine Angaben von Geldstrafen gemacht werden wird es wohl auch keine geben sondern nur Freiheitsstrafen und da die ihn ja sowieso abholen wollten wird diese wohl am oberen Rand des möglichen sein, und bei Gewalt gegen den Staat kannste sowieso vergessen irgendeine Geldstrafe zu bekommen!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • silversurfer8 schrieb:

    hey buswusel so weit wie du war ich auch schon
    er möchte ja wissen was es da geben könnte wie hoch die geldstrafe zum beispiel ist ...


    Hallo silversurfer8,

    ob Geld- oder Haftstrafe und wie hoch oder auf Bewährung wird der Richter doch in jedem einzelnen Fall speziell entscheiden.
    Da kommt es auf die Aussage des Polizisten an, auf das Alter Deines Freundes, ob Dein Freund beleidigend wurde, ob Alkohol im Spiel war und vielleicht liegt ja auch noch Körperverletzung vor.

    Wie sollen wir da wissen, wie hoch die Strafe für Deinen Freund sein könnte.

    Oder erwartest Du von uns, daß wir Dir erzählen, was wir im Laufe unseres Lebens alles angestellt haben.

    Ach ja, dann kommt es auch noch darauf an, wie Dein Freund sich vor Gericht verhält. Wenn er sich da nicht ordentlich benimmt und respektlos ist, wird's schnell ein bischen mehr.


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • naja ich könnte da schon einige tips geben...auch aus erfahrung heraus , nur denke ich das die hier im forum vielleicht nicht so gern gelesen werden, daher kann ich dir hier nur schreiben, gucke nach zeugen für deinen kumpel, und er soll sich gegenüber dem vorfall ruhig verhalten und erst reagieren mit einem anwalt wenn ein schreiben zu nem gerichtstermin kommt, als letzten tip hier lass den anwalt dann nach videomaterial forschen...wie gesagt gebe schon möglichkeiten aber das sind teilweise gesetzeslücken die nicht gern gelesen werden, weil sie eigentlich keiner wissen darf, lassen sich aber auch ergoogeln wenn man weiss wie.
    gruss samba