kündigung trotz schwangerschaft


  • xbabe44
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  • kündigung trotz schwangerschaft

    meine firma will mich kündigen weil ich schwanger bin.wer kennt sich da einbisschen aus?
  • Hallo xbabe44,
    Vorraussetzungen für den Kündigungsschutz sind nur dass du schwanger bist und dein Arbeitgeber davon weiß. Hab das hier mal für dich rausgesucht: Arbeitsrecht Kündigung - schwanger, Schwangerschaft

    Ansonsten würd ich mal nen Anwalt zu rate ziehen.
    mfg
    snip3r

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  • Wenn du in Deutschland berufstätig bist, schützt dich das Mutterschutzrecht und das Arbeitsrecht. Solche Arbeitgeber sollten ordentlich eines auf die Finger bekommen. Wenn die Firma das wirklich machen will, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen (ggf. über Anwaltskammer erfragen) und dagegen angehen.

    Wir können in Deutschland froh um jeden Nachwuchs sein, da sollte man Firmen, die so handeln, heftig auf die Finger klopfen. Wenn alles nichts hilft, den Fall öffentlich machen - z.B. mit der regionalen Tageszeitung.


    Nur, wenn es deinem Arbeitgeber unzumutbar wäre, dich weiter zu beschäftigen, könnte er eventuell kündigen. Beispiel: die Firma hätte dich beim Diebstahl von Firmeneigentum erwischt oder du hättest Waren oder Gelder unterschlagen.
  • :D die firma kann dir nur aus wichtigem grund (diebstahl, belästigung etc) kündigen, ansonsten schützt dich das deutsche recht vor der kündigung
    wenn nich kannst du die firma in grund und boden klagen :D
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  • Also dieses Problem hatte eine Tante von mir auch mal.

    Die ist dann mit ihrem Chef vors Arbeitsgericht gezogen und hat Recht bekommen, die Firma glaube ich musste um die 1000 € Strafe zahlen.

    Weise deinen Chef einfach nochmal darauf hin, wenns nichts helfen solte - geh vor Gericht.

    LG
  • Die Kündigung einer Schwangeren ist nach § 9 I MuSchG verboten. Dies gilt für ordentliche wie auch außerordentliche Kündigungen. Die hier getätigten Aussagen wie "kann aus wichtigem Grund kündigen" gelten so nicht, da ausnahmsweise nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde, § 9 III MuSchG, die Kündigung einer Schwangeren möglich sein soll, was ein extrem seltener Fall ist. Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert war bzw. binnen 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung darüber informiert wird (sofern nicht die Ausnahme von § 9 I S. 1 2. HS MuSchG greift).

    Da der Arbeitgeber offensichtlich von der Schwangerschaft weiß, solltest du ihn auf den besonderen Kündigungsschutz nach dem MuSchG hinweisen und einen Anwalt hinzuziehen, wenn er trotzdem auf der Kündigung beharren sollte. Alternativ kannst du dir auch schon sofort einen Anwalt nehmen, der dem Arbeitgeber dann kostenpflichtig ähnliches mitteilt.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • @ krassdaniel:
    Ich hab nicht von 'wichtigem Grund' geschrieben, sondern von einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung. Bei kriminellen Handlungen in der Firma ist das normal, auch bei Schwangeren.

    Ist aber eigentlich nicht das Thema und ich denke, die Threadstarterin sollte mal langsam zu ihrem Problem etwas ausführlicher berichten.
  • MusterMann schrieb:

    ...die Threadstarterin sollte mal langsam zu ihrem Problem etwas ausführlicher berichten.


    Genau so sehe ich das auch,ich finde das langsam hier unmöglich , das sie sich anmelden und mit einer Zeile ne Diskussion starten.

    Die frage lässt doch viele fragen offen

    Firma = wie lange tätig ?
    Schwanger = in welchem Monat ?
    Chef = Wann , wie und in welcher Form wurde über die Kündigung gesprochen?

    und...und..und..

    Wenn man "ihre" Beiträge anschaut, sind es nicht mehr wie eine Zeile, naja es soll ja einige auf diesem Planeten geben , die ihr Leben in einem Satz erzählen können. :D

    Wie auch immer,ich würde auch erst abwarten, bis sie mal ne zwischen Meldung macht,sonst ist es zu schade hier weiter zu recherchieren.

    Gruß
    Resnu
  • neben dem was Resnu da schreibt wäre es auch wichtig zu wissen, ob dein Chef / die Firma überhaupt weis dass du schwanger bist, wenn die es nämlich nicht wussten wird die Sache mit einem Anwalt vor Gericht ziehen schon wieder schwieriger (bis hin zu unmöglich!)
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Cybaerchen schrieb:

    ....wenn die es nämlich nicht wussten wird die Sache mit einem Anwalt vor Gericht ziehen schon wieder schwieriger (bis hin zu unmöglich!)


    Ich sehe das anders Cybaerchen , das trifft eher in der Probezeit zu ,aber nicht in einer Festeinstellung.Denn wenn sie ihren Mutterpass hat ist sie im Mutterschutz.

    Aber wie schon gesagt,sie müsste mal hier ein paar Fakten erzählen,anstatt ihr anliegen in einer Zeile darzustellen. ;)

    Gruß
    Resnu
  • Das * Lehrlinge und schwanger werdene junge Müttern * fast zu 95 % Unkündbar sind, das ist jedem normalen Mensch bewusst oder weisst es, da es tief im Gesetz verankert ist !
    Viele der User hier haben schon einige Details bekannt gegeben, warum und weshalb, man gekündigt wird oder nicht !

    Schön und gut, aber eines scheinen hier viele zu vergessen und ihr solltet auch mal in die Lage der Firmen versetzen, die mit solchen * schwierigen Problemen * rumschlagen müssen und noch dazu, wird ein finanziellen Schaden, dadurch enstanden !
    Der Chef muss den gehalt der schwangere weiterzahlen und gleichzeitig muss die Firma eine neue Arbeiterin einstellen, um die andere zu ersetzen, weil ja diese in bereich, was auch immer, fehlt !
    Wie lange sie ihren Gehalt vom Chef bekommt, wärend sie Schwanger ist, kann ich nicht genau beurteilen, aber auf jedemfall muss er das doppelte an Sozialversicherungen und was sonst dazu gehört, bezahlen....!

    Noch dazu, wenn sie wieder zurückkommen sollte ( wohlgemerkt ) dann darf die neue gehen ( falls er sie nicht mehr braucht ) und wenn er Pech hat, dann wird sie wieder schwanger, dann beginnt das spiel wieder von vorne !
    Mit den Lehrlinge ist das gleiche.....!
    Dieses gesetz muss geändert werden, aber es sollte nicht negativ ausfallen, aber auch nicht so, das die Firma die verantwortung übernehmen sollte !

    Darum darf man sich nicht wundern, das einige oder viele Firmen, keine Lehrlinge oder jüngere weibliche Personen einstellen und lieber auf ältere zurück greifen !

    Darum ist die reaktion vom Chef, des Users, die diesen Thread gestartet hat und , auch verständlich und ausserdem hat sie uns sicher etwas geschwiegen, denn sonst hätte sie zur AMS gehen können, um sie dort genauer zu erkundigen!


    gruss Hammy
  • ich arbeite seit ende mai in der firma.ich bin im 3 monat. ich habe meinen chef davon in kenntnis gesetzt,das problem ist das ich es ja selber erst vor 2 wochen erfahren habe.ich habe auch schon probiert mit dem geschäftsfürer zu sprechen aber ich ereiche in nicht. aber soweit wie ich mich jetzt schon erkündigt habe ist das sie mich auch nicht in der prozeit kündigen dürfenich will heute zum arbeitsamt und damal nachfragen was ich jetzt machen kann.das problem ist ich habe noch ein 3 jährigen sohn deswegen konnte ich gestern nixs mehr schreiben.
    grus xbabe44

    @hammy
    die firma geht davon aus das ich nicht mehr arbeiten will aber das habe ich nie gesagt.ich arbeite von 20 bis 24 uhr an der kasse und das ist nach dem mutterschutzgesetz verboten un das versteht die firma nicht sie sagt soweit ich nicht im 6 mont bin kann ich weiter arbeiten gehen.
  • ich möchte mal aus den Gesetzes Paragraphen zitieren:

    § 1 Geltungsbereich
    Dieses Gesetz gilt

    1. für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen ...


    dies ist ja gegeben!

    § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
    (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
    (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. ...


    dies ist nicht geklärt!

    § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. ...


    aber dies trifft bei dir wieder zu!

    also alles in allem, dürfen die dich nicht kündigen ergo dass was da ablief war unterste Schublade und dein Weg zum Anwalt sollte schon geplant sein, oder du versuchst deinen Chef nochmal zu kontaktieren und ihn auf diese Paragraphen hinzuweisen!

    alle Paragraphen kannst du auch hier nachlesen!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • wie gesagt ich gehe gleich zum arbeitsamt und dann kümmere ich mich um einen anwalt.mal guckenwas das arbeitsamt sagt.


    // keine Doppelposts, Beitrag #12 wurde zusammengeführt. bitte die "Ändern"-Funktion nutzen //
  • Mal was aus meinen Erfahrungsschatz. Geschäftsführer, Abteilungsleiter und ähnliches tun anfangs sehr einfühlsam, dann kommt die Tour mit Verantwortung für die anderen Arbeitsplätze und wenn das nicht hilft kommen Sie damit das sie das Geld, die besseren Anwälte und den längeren Atem hätten. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen und einschüchtern, die können Dich mal. das einzige was für Dich zählt ist die Gesundheit und zwar für Dein Kind und für Dich. Sonst wird das werdende Kind auch nicht gesund
    zur Welt kommen. Von den Knallköppen hilft Dir e keiner dabei.
    Bleib hart und kämpf um Dein Recht denn Du hast es und in diesen Fall brauchst Du dafür keinen Cent.
  • Ich möchte ehrlich sein, wenn ich jemanden einstelle und nach drei Monaten erfahre, dass jene im dritten Monat schwanger ist, dann würde ich wohl änlich reagieren. Das ist nicht böse gemeint, nur macht es eben den Eindruck als wenn dass alles geplant gewesen wäre!
  • Mmmmh,
    also an einer Hand kann ich gerade noch so Juni, Juli, August abzählen...
    deshalb schließe ich mich Masterflok an...
    Wenn Du gesagt hättest, seit 1 1/2 Jahren arbeitest Du dort, dann ist jede Diskussion hier hinfällig und der Thread kann geschlossen werden!!!
    Da wirst Du auch genügend Anwälte finden, die den Fall übernehmen, denn der ist sicher und gibt (da es sich anscheindend um keinen hohen Bruttoverdienst handelt)zwar keine üppige, aber leichte verdiente Provision!
    Nur ist dem nicht so!
    Doch das schöne für Dich ist, dass kein Anwalt kann(und wird) Dir Vorsatz beweisen(grob fahrlässig schwer, aber fahrlässig (also ne Teilschuld am Ende) wiederum leichter...was zur Folge hätte Du bekämst nicht das gesamte Gehalt, sondern z.B nur 70% von dem was Dir zu stünde)
    Das Dumme ist nur, dass Du das komplette Arbeitsverhältnis zerrüttest und den Mobbing/Willkürentscheidungen Deines Vorgesetzen später ausgeliefert sein wirst (ich denk da an Urlaubsplanung, Schichteinteilungen(bekommst kein Urlaub, wenn Dein Kind Ferien hat oder die Schicht an Weihnachten)...).
    Wenn Du Dich für die Stelle zwischen 20-24Uhr beworben hast, dann...wow... hast Dus Faustdick hinter den Ohren!!!
    Du musst Deinem Chef auf jedemfall entgegenkommen. Biete Ihm an z.B. bis zum 7 Monat zulässige Schichten zubelegen und Dein Sohn muss i.d.Zeit in den Hort/Großeltern (ich geh mal davon aus, dass z.Zt. Dein Lebensabschnittsgefährte sobald er heim kommt sich um den Kleinen kümmert, während Du abends arbeitest) und dann nur 1 Jahr Babypause.
    Ausserdem: Anwalt (sofern kein Rechtsschutz) muss im Vorfeld bezahlt werden und wenn Dein Boss assig ist, dann zögert der die Klage raus...und Du musst erst mal, indem Fall bei unsicherem Ausgang, alles vorstrecken und Gerichtsscheißaufregung bekommt Dein Neugeborenes sicher mit!
    Hast Du wirklich vor nach der Babyzeit weiter dort zuarbeiten? Wenn Du wechselst, wie wird Dein Arbeitszeugnis aussehen? Was erzählst Du Deinem nächsten Arbeitgeber? Stellst Dus Dir grad leicht vor, nach beendeter Zahlung einen neuen Job anzutreten?
    Der Hinweis auf ein 1- und 4-jähriges Kind in der Bewerbung, wird Dir als Zusatzbelastung unterstellt und angenommen (berechtigt?!?), dass sich dieser Umstand negativ auf Deine Effektivität und Effizienz auswirken wird!
    Also welche Art von Jobs wirst Du so bekommen? Größtmögliche Flexibliät wird gewünscht, ist aber selten drin (ich denk da, was ist bei Kinderkrankheiten etc.).

    Ich würd die Kündigung anfechten, aber Zugeständnisse machen und nicht nur von Deinen Rechten (Du hast auch Pflichten) erzählen, weil dies Deinen Chef psychologisch in die Ecke drängen würde. Sucht Kompromisse. Auch wenn 3 Monate nicht viel sind, überzeug Ihn dass Du bis dato super Arbeit geleistet hast und leisten WIRST! Überzeug ihn, was SEIN Vorteil ist, an Dir festzuhalten.
    Aber Du brauchst Geld und zwar solange wie möglich, doch dessen ist sich Dein Chef bewusst, denn Du willst SEINS.

    Was hat das Arbeitsamt geraten?
    Was hast Du vor?
    Wie liefen eigentlich die bisherigen Gespräche mit Deinem Chef?

    Ich hoffe (für Dich), dass Du eine für Dich, Deine Kinder und Deine Geldquelle konsensuale Lösung findest!

    Sehr schwierig:(


    Hudson
    Hier könnte auch was sinnvolles stehen ... z.B. ein Bier
  • Ich sehe das Problem weniger im Kündigungsschutz, als um das zerstörte Arbeitsverhältnis. Auch wenn man vor Gericht ziehen sollte: man wird diesen Fall als Arbeitnehmer sehr wahrscheinlich gewinnen.

    Im Rahmen meines Studiums beschäftige ich mich auch mit Arbeitsrecht. Es gibt sehr strenge Kriterien, um einen Arbeitnehmer kündigen zu können. Gerade wenn es um Kündigungsschutz noch im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz geht.

    Aber wie soll die Arbeit nach der Schwangerschaft aussehen? Die Beziehung zum Chef etc. ist dann eh massiv gestört. So lange man aber evtl. in einem großen Unternehmen arbeitet und den Chef nie sieht, mag das kein großes Hindernis darstellen.
    [FONT="Fixedsys"]MacBook | C2D 2,0 GHz | 2 GB RAM | 80 GB HDD
    iMac | C2D 2,4 GHz | 4 GB RAM | 250 GB HDD - OS X Leopard
    iPhone 3G | 16 GB[/FONT]
  • oooh kompliziert...
    aber versteh, dass jede weitere Stellungnahme hier schwierig wird.
    Rein subjektive Schilderung und keiner weiß wies wirklich war.

    "Chef, ich will nimmer abends ran, gib mir bitte die 12-16Uhr Schicht."
    "Warum"
    "Weil ich schwanger bin und da nimmer arbeiten darf"
    "?"
    "Schau doch mal die Birgit P.* an. Die hat keine Kinder und arbeitet immer nur nachmittags...oder die Bärbel S.*, auch immer nur Frühschicht, deren Kinder gehen schon zur Schule."

    [*Namen d. Redaktion geändert]

    Vielleicht benötigt man für andere Schichten mehr Erfahrung (da mehr/größere Belastung(mehr Kunden etc.)).

    Ich kenn Dein bisheriges Arbeitsverhältnis/klima nicht. Bist Du eine bei Kollegen beliebte Hilfsbereite oder eher die Nörglerin die Sonderrechte möchte?
    Im 1sten Fall solltest Du das nutzen und Kollegen als Fürsprecher für Dich gewinnen.
    Im 2ten Fall siehts schlechter aus...so sucht Dein Chef nur irgendwas um Dich wieder loszuwerden.

    Ganz ehrlich:
    wenn Du nur sitzt und keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten ausführst, dann biet doch an bis zum 5Monat weiter die NachtSchicht zu arbeiten, aber vom 6-7.(8)Monat ne andere Schicht?
    (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. ...

    Kann man doch auch für abends gelten machen?

    Sollte man die Vorschläge ablehnen, dann würd ich auf Stur stellen und n Anwalt einschalten.
    Aber solang wie möglich freundschaftlich bleiben!
    (Wenns ein guter Chef ist, dann kennt er Deine Möglichkeiten und weiß Deine Angebote zu schätzen!)

    Hudson
    Hier könnte auch was sinnvolles stehen ... z.B. ein Bier
  • versuch deinen rechts anspruch durch zusätzen.
    er besteht nicht umsonst und dieser jetzige rechtliche zustand muste von der arbeiterschaft hartgenug erkämpft werden!
    Wenn du anspruch auf mutterschutz hast ist es für dich und dein kind am besten ihn auch zunutzen!angenommen es geht irgend was schief zb eine fehlgeburt und du ahst jeden tag zb bis zum 5monat nachtschicht gemacht! was meinst du wie würdest du damit umgehen?du würdest doch sicher darin eine mögliche ursache sehen (und das zurecht)!

    Wenn arbeitgeber grob gegen die bestehende rechtslage & gegen die interessen der belegschaft vorgehen muss das sanktioniert werden
    ecentuell solltest du dich auch an den betriebsrat und die gewerkschaft wenden!
  • das arbeitsamt hat gesagt das ich einen z einen anwalt soll.

    @ hudson
    Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit
    (zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonn- und Feiertagen
    und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Sie
    dürfen nicht mehr als maximal 81/2 Stunden täglich oder
    90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich
    höchstens acht Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche
    arbeiten. Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit
    (Wohnung–Arbeitsstelle) sind keine Arbeitszeit.

    // wie in fast jedem Thread sag ich's jetzt auch hier nochmal:
    KEINE Doppelposts.... es gibt eine Ändern-Funktion //