beichtstuhl geheimniss verletzten ja oder nein


  • .:[marcel]:.
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  • Naja...ich würde sagen es hängt stark vom Gewissen des Pfarrers / Geheimnissmithörers ab. Ich z.b. würde auf das Geheimnis pfeifen und die Leben retten, meiner Meinung nach darf es bei schweren Straftaten (Mord, Anschläge, KiPo, Entführung) kein Beichtgeheimnis/Arztgeheimnis geben. Mit richterlichem Beschloss gehört es dann aufgehoben, sodass derjenige das Geheimnis straffrei weitergeben darf. Natürlich nur an Personen, die selbst der Wahrheit verpflichtet sind (Staatsanwalt, Richter).
  • Carmen schrieb:

    Hallo

    Als das Fernmeldeamt noch staatlich war wurden die Lehrlinge vereidigt. Das Fernmeldegeheimnis war fest im Grundgesetz verankert. Beim Warten der Fernmeldeeinrichtungen konnten gespräche mitgehört werden, ohne Absicht. Wenn dabei ein Attentat auf den Bundespräsidenten mitgehört worden wäre, wäre man verpflichtet gewesen zu schweigen. Wenn man trotzdem gepetzt hätte, hätte man den Präsidenten gerettet und wäre für mindestens 6 Jahre in den Knast gewandert, ohne wenn und aber ohne dagegen kämpfen zu können.


    Ob dass SO stimmt?
    Ich stelle hier mal die Begriffe Notwehr, Nothilfe, Notstand in den Raum, ich denke in diesem Falle, genau wie bei dem Zenario des Starters tritt Nothilfe auf den Plan und das ist erlaubt und ist und bleibt STRAFFREI!
    Free Tibet
  • Carmen schrieb:


    Das Beichtgeheimnis erfordert die Ausnahmslosigkeit, damit es durchführbar ist.
    Es kann keine Ausnahme geben und man weiss im Voraus auf was man sich als Geheimnisträger einlässt.


    Und sowas von Jemand, der irgendwie behauptet, Christ zu sein.

    Was sollte für einen Christen mehr zählen - das Wort und die Gebote Gottes - oder ihrgendwelche von der Kirche hausgemachten Regeln?


    Naja, und so ganz endgültig ist das Fernmeldegeheimnis auch nicht:

    Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Nach Artikel 10 GG sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich; strafrechtlich durch §§ 201, 202, 206 StGB geschützt. Das Briefgeheimnis umfasst schriftliche Äußerungen aller Art, das Postgeheimnis alle der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen (auch Pakete), das Fernmeldegeheimnis den Inhalt der Telekommunikation. Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sind nur aufgrund eines Gesetzes erlaubt und dienen besonders der Strafrechtspflege. Im Strafverfahren kann der Richter bei Verdacht bestimmter Straftaten, deren Kreis durch die Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 1992 und 1998 erweitert wurde, die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation des Beschuldigten anordnen (§§ 100 a–d StPO). Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz »G 10«) können Verfassungsschutzbehörden, MAD und Bundesnachrichtendienst (Abkürzung: BND) besonders zur Abwehr drohender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, der BND aber auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Postsendungen öffnen und den Fernmeldeverkehr überwachen. In Österreich ist das Briefgeheimnis in Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 a Staatsgrundgesetz geschützt, in der Schweiz durch Artikel 13 Bundesverfassung.
  • McKilroy schrieb:

    Und sowas von Jemand, der irgendwie behauptet, Christ zu sein.
    Was sollte für einen Christen mehr zählen - das Wort und die Gebote Gottes - oder ihrgendwelche von der Kirche hausgemachten Regeln?

    Hallo, lieber Moderator
    Da hast Du mich in die falsche Schublade gesteckt!
    Ich bin kein Christ oder sonstwie einer Religion angehörig.

    Zum Fernmeldegeheimnis: Es gibt / gab in Deutschland fest installierte Abhörschaltungen für jeden Anschluß, welche zum Beispiel im Krieg aktiviert werden dürfen / durften. Das Abhören auf Anordnung eines Gerichtes ist ja kein zufällig mitgehörtes Gespräch und auf das bezog sich meine Aussage.

    Liebe Grüße
    Carmen
  • @ Carmen
    Also...verfolgen wir mal diese Hypothesen weiter
    Diesmal am Fernmeldegeheimnis ;)

    Du meinst also, wenn ich Dich richtig verstehe,
    dass Du in keinem Fall ein mit gehörtes Gespräch weiter geben darfst
    und berufst Dich dabei auf eine vorher eingegangene Verpflichtung bzw. einen Eid.

    Nun ja, eine Beichte bezieht sich ja zumeist auf bereits Geschehenes.
    Hier ginge es aber vor allem auch um Zukünftiges.

    Wenn man also "zufällig" - übrigens auch heutzutage grundsätzlich immer noch gar nicht so selten bei falschen Schaltungen -
    ein tel. Gespräch über eine Mordabsicht mit hören würde
    wäre Deine Konsequenz also das Verschweigen...
    Zur Einhaltung einer Regel und um nicht im Gefängnis oder als gläubiger Christ im Jenseits wegen Eidbruchs in der Hölle zu schmoren.

    Nu ja, mir wäre das dagegen eher völlig egal.
    Ich könnte es im Gegenteil nie vor meinem Gewissen (im Diesseits^^) verantworten,
    einen Menschen wissentlich dem Tod zu überantworten,
    vor allem dann nicht,
    wenn ich zudem noch vllt. als Christ noch ganz anderen "Werten" verpflichtet wäre...
    Das Abwägen zwischen dem Bruch einer konstruierten Regelung des Normalfalls müsste hier für mich anderen Regeln weichen.

    Aber nun ja...:confused:
  • Ich erkenne die Problematik nicht
    Wenn du einen Mord o.s. beichtest hätte ich keine Probleme damit das der Polizei zu melden

    Was kann im schlimmsten Fall passieren? Außer das der Mord ungestraft bleibt wenn man es nicht tut
    Wer bei mir nach fremden Links nachfragen will:
    Nein, ich besitze diese Links nicht. Ich bedanke mich einfach so bei den Usern
  • mh warum hat denn hier noch keiner gepostet was das Beichtgeheimnis ist ...

    Beichtgeheimnis
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Signum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Seelsorge- und Beichtgeheimnis ist seit 1215 basierend auf einem Beschluss des IV. Laterankonzils der römisch-katholischen Kirche schriftlich im Kirchenrecht verankert.

    Der Heilige Nepomuk ist der Schutzpatron des Beichtgeheimnisses.
    Inhaltsverzeichnis

    Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht unbedingt behauptet und Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft. Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften.

    Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten. Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.

    Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.

    Deutschland: Staatliches Recht

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Für den Strafprozess folgt dies aus § 53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus § 383 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO). Entgegen dem Wortlaut des § 385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis. Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.


    Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein. Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.

    Nichtanzeige geplanter Straftaten

    Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.


    Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums

    Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche (§ 100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies trifft auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.


    wie man deutlich erkennt, das Beichtgeheimnis ist staatlich anerkannt und auch wenn es machem wiederstrebt ... ich fühle mich sehr wohl, solange es Ärzten und Pfarren gegeben ist auch mal ein Geheimnis für sich zu behalten, aber Kumpel Wolfgang S.* wird alles tun um dem entgegen zu wirken!

    durch meinen Beruf hab ich sehr viel mit Pfarren zu tun, und auch das eine oder andere Gespräch führen dürfen (uA auch über dieses Thema) und die Kernaussage von ihnen war "Ob du den Inhalt einer Beichte weiter gibst, musst du mit dir und Gott ausmachen! Aber es ist nicht verboten, der Polizei oder betroffenen Personen einen Hinweis zu geben, bzw. den vermeintlichen Täter, durch aufklärende Gespräche (sie gehn ja nicht zur Beichte wenn sie nicht diese Gespräche suchen) dazu zu bewegen es gar nicht erst zu tuen oder wenn sie es getan haben, sich selbst der Polizei zu stellen!"

    Ich glaube wir sollten uns gar nicht weiter da hinein steigern, keiner von uns ist Pfarrer oder Pfarrschüler (heisen die so?) und somit wird keiner von uns je in diese Lage kommen, wenn man sich in der Kirche einem Pfarrer anvertraut kann man dies mit beruhigtem Gewissen tun, denn nur die wenigsten würden ein Verbrechen melden!

    _______________________________
    * Name d. die Redaktion geändert ^^
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • muesli schrieb:

    @ Carmen
    Also...verfolgen wir mal diese Hypothesen weiter
    Diesmal am Fernmeldegeheimnis ;)
    ...Zur Einhaltung einer Regel und um nicht im Gefängnis oder als gläubiger Christ im Jenseits wegen Eidbruchs in der Hölle zu schmoren...



    hallo,
    genau dieser Punkt wäre nicht der Grund, weshalb ich schweigen würde.

    Man weiß aber bevor man sich verpflichtet um was es geht und braucht nicht einen Eid schwören. Dann ist es eben der falsche Beruf, den man ausüben will. Nicht jeder kann das.
    Das hat und hatte bei mir nichts mit Gott zu tun.

    Es geht auch um die Grundrechte eines Menschen und der Preis dafür kann sehr hoch sein. Für diese Rechte kämpften unsere Vorfahren und hatten auch einen Preis dafür bezahlt.
    Stell dir vor ein Diplomat würde sein Gewissen erleichtern..

    Liebe Grüße
    Carmen
    Nachtrag: damals (1986) war man Beamtenanwärter/in und somit im Dienst des Volkes mit besonderen Verpflichtungen. Also jemand der den Staat zum funktionieren bringt, mehr oder weniger. Stichwort: staatshochheitliche Aufgaben
  • also ich hab mir jetzt nicht alle antworten durchgelesen...vllt steht das da schon irwo drin.
    also : *klugscheis* soweit ich weis, darf man das beichtgeheimniss brechen wenn weitere menschenleben in gefahr sind, so wie in diesm fall.
    d.h. wenn der typ sagt, er hat jmd umgebracht geht des niemand an, wenn er sagt, er wird menschen umbringen darf der pfarrer sofort zur polizei rennen ^^

    und selbst wenn der pfarrer mal scheise baun sollte... auch pfarrer können beichten xD
  • was richtig oder falsch ist kann ich nicht einschätzen aber ich denke mal du auch nicht oder bist du Pfarrer? ... und wenn du den Rest gelesen haben solltest, ist es die Meinung die _mir_ ein _Pfarrer_ gesagt hat ... welche Strafen es in der Kirche gibt, weis ich nicht, nur kann ich mir unschwer vorstellen dass ein Pfarrer der einen Mörder "auf den richtigen Pfad" gebracht hat, mit ein wenig (taktisch clever positionierten) Äusserungen gegenüber der Polizei eine Strafe bekommen soll die du "höchste Kirchenstrafe" nennst!

    alles was ich hier wiedergebe sind Erfahrungen und Erfahrungsaustausch mit Pfarrern die a ) sehr kompetent sind und b ) in mehr Kriesengebieten waren als jeder 2te Dorfpfarrer!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Freidenker schrieb:

    Das Sakrament der Beichte ist unverletzlich und wird, wenn ein Priester dagegen verstößt, mit den höchsten Kirchenstrafen bestraft.


    Und? Was kann das denn sein.

    Die können einen maximal rausschmeißen.

    Und meinst du nicht, dass es besser ist, aus der Kirche ausgeschlossen zu werden, als tatenlos zuzusehen, wie eine Reihe von Menschen umgebracht werden. ;)
  • @McKilroy
    Was ich meine, ist dabei völlig irrelevant. Das Beichtgeheimnis ist kirchenrechtlich im Codex Iuris Canonici (dem Kirchengesetz) geregelt. Danach ist es dem Beichtvater streng verboten, über das in der Beichte erfahrene, in irgendeiner Form, zu sprechen, es in sonst einer Form zu verraten oder die Kenntnis davon zu verwenden. Der Bruch des Beichtgeheimnisses führt zur Exkommunikation. Die Exkommunikation gehört zu den höchsten Strafen der Kirche.

    @Cybaerchen

    Der Pfarrer, mit dem Du gesprochen haben willst, sollte das aber wissen, denn er hat einen Eid darauf geschworen!!!
  • als ob irgendwer irgendwas auf diesen Codes gibt, oder steht da drin dass Sex mit Kindern erlaubt ist (was einige Pfarrer getan haben und sind nicht geflogen) oder steht da drin, dass wenn die Menschen nicht glauben, man sie verbrennen darf (was von der Kirche auch sehr lange praktiziert wurde!) ... und ich frage nochmal, bist du ein Pfarrer / Pfarrschüler? ... ich glaube dies nicht?

    btw. es wäre ganz Ratsam wenn du dein "Wissen" nicht nur aus Büchern ziehst, denn Papier ist geduldig ... sowenig Antrang wie die Kirche hat werden die Pfarrer doch nicht mehr exkommuniziert ...

    PS:
    Exkommunikation ist der permanente oder zeitlich begrenzte Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft.
    ... es ist also die höchste Strafe, bietet aber mehrer Alternativen an ... lumdidum

    PPS: ich will nicht gesprochen haben, ich habe ... solltest du mir unterstellen wollen ich würde falsches Wort berichten, endet die Diskussion hier und du wanderst auf meine ignoListe!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • @Cybaerchen

    Warum gleich so ungehalten? Nur weil ich dir nicht abkaufe, dass ein Priester dir das so erzählt hat, wie Du es mir Glauben machen willst? Die Erfahrungen, die ich gemacht habe, sind eben andere. Die Geistlichen, mit denen ich mich unterhalten habe, haben mir bestätigt, dass das Beichtgeheimnis unverletzlich ist, ob ein Priester sich schließlich daran hält, ist nicht meine Sache. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen, dass er das Beichtgeheimnis bricht. Auch andere Verstöße gegen das (Kirchen)Gesetz unterliegen nicht meinem Urteil, so etwas würde ich mir nie anmassen. Und selbstverständlich beziehe ich mein Wissen zu einem großen Teil auf Büchern und anderen Schriften und selbstverständlich glaube ich auch nicht alles, was niedergeschrieben wurde. Aber, was soll denn an Gesetzestexten, die teilweise seit einigen hundert Jahren bestehen, "geduldig" sein? Selbstverständlich bin ich weder Pfarrer, noch Mönch, oder etwas vergleichbares. Allerdings habe ich Augen und Ohren, bin des Lesens und Schreibens mächtig, und verfüge über eine gute Allgemeinbildung. Und, wenn Du jeden, der nicht deiner Meinung ist, oder ungeprüft glaubt, was Du ihm erzählst, in Zukunft ignorieren willst, wünsche ich dir viel Spaß, mich jedenfalls tangiert es nicht sonderlich, bin ich doch bisher auch ohne dein "Wissen" ganz gut durchs Leben gekommen.
  • 1. ich hab nicht geschrieben dass ich Leute auf ingo setze die nicht meiner Meinung sind sondern dich, wenn du mich der Lügnerei bezichtigst!

    2. es ist ein schwieriges Thema und egal welche Fälle man durchspricht, Fakt ist der Priester / Pfarrer hat ein schweres Los, zusätzlich nochd er Druck von aussen, denn ein Pfarrer einer Gemeinde ist auch seiner Gemeinde verpflichtet und ob die ihm weiterhin Vertrauen schenkt wenn er einen Kindermörder "deckt", ist wohl sehr fraglich!

    Weiterhin sollte man noch den Fakt bedenken, dass die Kirche auch Pfarrer hingerichtet hat die von ihrer Schweigepflicht (bezüglich einer Beichte) gebrauch gemacht haben ...

    Es ist ein sehr heikles Thema und die einzigen die wissen was nun Sache ist, sind in erster Linie die Pfarrer / Priester, und niemand anders!
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  • @Cybaerchen

    Ich habe in keinster Weise, auch nur ansatzweise, behauptet, das Du lügst!!! Meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass ich nicht glaube, dass Du diese Aussage von einem Pfarrer bekommen hast, deshalb muss es noch lange keine Lüge von dir sein.

    Ich gehe hier von dem normalen, ehrwürdigen und achtenswerten, Geistlichen, welcher sein Amt ernst nimmt, aus und nicht von irgend einem abtrünnigen Pastor, der, in meinen Augen, jede Achtung verloren hat, in dem er sich an Kinder vergreift. Sicherlich hat die Kirche, in der Vergangenheit, nicht alles richtig gemach (Kreuzzüge, Inquisition, usw.) aber sie deshalb heute noch zu verurteilen, käme dem Gleich, als würde man alle Deutschen als Judenmörder bezeichnen. Viele Völker und Organisationen habe "ihre" Vergangenheit, und viele haben daraus gelernt. Ich bin wahrlich kein Anhänger von irgendeiner gehirnwaschenden Religion, oder gar der Kirche, aber, was Recht ist, muss auch Recht bleiben. Es geht auch überhaupt nicht darum, ob der Pfarrer irgendjemanden "deckt" und ob die Gemeinde ihm vertraut, sondern darum, ob der Pfarrer die Gesetzte der Kirche befolgt, oder nicht. Ich jedenfalls würde einem Pfarrer, der das Beichtgeheimnis ausplaudert (egal welche Abgründe ihm offenbart wurden) nicht mehr vertrauen, einem Pfarrer, der für sich behält, was er erfährt (egal was es ist), dem würde ich jederzeit mein tiefstes Inneres ausbreiten.
  • du würdest also einem Pfarrer vertrauen, der einen Mörder (der ihm gebeichtet hat ein Mörder zu sein) "frei rumlaufen läßt" und welcher weiterhin mordet, man aber die passenden Beweise nicht finden kann ... natürlich soll ein Pfarrer sich an seine Gesetze halten aber es muss Grenzen geben wo man einem Pfarrer davon befreit bzw. er sich befreien kann um die rechtsstaatlichkeit nicht zu gefähren, stell dir mal vor alle Mörder / Verbrecher gehen beichten, solange wie keine anderen Beweise gefunden werden können, dürfen sie weiter rumlaufen und Verbrechen verüben ...

    und ich hacke nicht auf der Kirche rum, im Sinne von schaut eure Vergangenheit an sondern möchte nur aufzeigen dass sie selbst nicht wissen wie sie ihre Gesetze zu nehmen haben, und was im Vatikanstaat passiert (oder nicht) erfahren wir ja leider nie ;)
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Wo will man denn, beim Beichtgeheimnis, eine Grenze ziehen? Und vor allem: Wer soll diese Grenze bestimmen? So eine Grenze kann schnell fließend werden, und dann? Ich würde einem Priester, der das Beichtgeheimnis wahrt, in der Gewissheit, dass mein Geheimnis bei ihm sicher ist, grenzenlos vertrauen. Andernfalls, macht das Beichten keinen Sinn mehr.
  • Freidenker schrieb:

    Ich jedenfalls würde einem Pfarrer, der das Beichtgeheimnis ausplaudert (egal welche Abgründe ihm offenbart wurden) nicht mehr vertrauen, einem Pfarrer, der für sich behält, was er erfährt (egal was es ist), dem würde ich jederzeit mein tiefstes Inneres ausbreiten.


    wenn das jetzt auf das bezogen ist was der themenstarter geschrieben hat , dann gute nacht an das menschliche gewissen.

    was ist überhaupt beichten ? ich glaube dieses ist erfunden worden bevor der seelen klempner ans werk ging , was hat das mit dem glauben an gott gemeinsam , nichts ! .

    schickt der papst nach der beichte (wie in diesem beispiel ) ein fax an gott und sagt,ich bin dir treu dafür bekommst du gleich ein paar gäste in deinem himmlischen reich , behüte sie gut auf , denn ich konnte ihnen nicht sagen , das die bombe von den terroristen ihnen gleich den arsch aufreist.

    gerade da hört für mich der spass auf , was soll das für ein quatsch sein , der terrorist bekommt seine ave maria ist wohl dann von seinen sünden befreit und die sündlosen sollen dafür sterben , ist das größte blödsinn was ich bisher gehört habe.

    ich sage nicht das ich nicht an gott glaube , aber ich glaube freidenker , wenn du gerade der papst wärst der die beichte abnimmt, würdest das geheimniss eventll für dich behalten, aber wahrscheinlich auch der erste sein der die kirche verlässt. ;)

    mfg
  • Glaubst Du ernsthaft, dass auch nur ein einziger Terrorist, Mörder, oder sonstiger Verbrecher zur Beichte gehen würde, in der Gewissheit, dass er ein paar Minuten später verhaftet wird? Träum weiter. Warum hängen wir nicht gleich Überwachungskameras im Beichtstuhl auf? Dann könnte doch der Priester, mit einem Knopfdruck, Live und in Farbe, das Geständnis direkt an die nächste Polizei, oder besser noch, an Herrn Schäuble (der wartet doch nur darauf) übermitteln. Wenn der Verbrecher das gewollt hätte, wäre er gleich zur Polizei gegangen und hätte ein Geständnis abgelegt.
  • Freidenker schrieb:

    Glaubst Du ernsthaft, dass auch nur ein einziger Terrorist, Mörder, oder sonstiger Verbrecher zur Beichte gehen würde, in der Gewissheit, dass er ein paar Minuten später verhaftet wird? Träum weiter.


    worüber wird dann hier gequatscht , über den beispiel aus dem 1. ten beitrag oder über blumenpflücken im pfarres garten :confused:

    ich glaube du liest dir die beiträge nicht richtig durch , bevor du einen kommentar abgibst.

    habe ich jetzt irgendwohin geschrieben, das ein terrorist eine beichte ablegen würde , es sei den im beichtabnahme stuhl sitz osama binladen .

    mfg