Haftstrafe für Herrn Gravenreuth

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  • Konradin
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  • Haftstrafe für Herrn Gravenreuth

    Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

    Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat...

    Quelle: heise online - hier der komplette Artikel mit weiteren Links.

    Seit rund 15 Jahren treibt dieser 'König der Abmahner' sein Unwesen, zockt ohne Rücksicht auf Verluste ab und verleitet vor allem Jugendliche zu Straftaten. Ich kann mich noch gut an die Briefe erinnern, mit welchen er als vermeintliche arme Schülerin unter dem Namen Tanja arglose Zeitgenossen um Softeware anschnorrte und anschließend in großem Stil abzockte.

    Eine kurze Biografie des Herrn gibt es hier bei Wikipedia.

    Schlimm genug, daß man auf diesen Tag 15 Jahre warten musste (und auch jetzt ist keineswegs klar, welche Konsequenzen er wirklich ziehen muß), aber immerhin, meine Freude darüber ist nicht nur klammheimlicher Natur.

    Wer mit mir darauf anstoßen mag, oder wem diese Nachricht auch einen Kommentar wert ist, der möge dies bitte tun.

    lg Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • Dieser Herr wurde verurteilt weil er:
    Zitat: "Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen." Die Verurteilung betrifft also die Pfändung der taz Domain - und nicht wegen diverser Abmahnungen.

    Ruhrpott
    [FONT="Comic Sans MS"][RIGHT]Etwas nicht zu können, ist noch lange kein Grund es nicht zu tun![/RIGHT][/FONT]
  • Wenn ich seine Lebenslaub/Werdegang bei WIKI lese, muß ich Phunsoldier recht geben, er hat sich schon so oft um die 12 monatige Strafe (für ihn Berufsverbot) gedrückt, da würde es mich nicht wundern, wenn er es auch dieses Mal umgeht.
    Man müßte ihm etwas mit Steuerhinterziehung nachweisen können, das Finanzamt ist da schneller und greift härter durch :)
    MfG Midgards Sohn
    User helfen Usern: die FSB-Tutoren per PN (Zum Chat) mit den Tutoren
  • Auch wenn ich Deine klammheimliche Freude teile, Konradin ;)
    wirft dieser eigentlich ja "wiederholte" Fall doch Fragen für mich auf,
    deren Beantwortung eben nicht unbedingt mit Freude verbunden ist :(

    Das die Bundesrechtsanwaltsverordnung sich auch hier wieder eher als ein Papiertiger herausstellt
    und unserer "Rechtsstaat" auch ansonsten viel zu oft ein Betätigungsfeld für juristisch Geschulte darstellt,
    mag ja noch zeitweilig angehen.

    Das aber gegen derartige Machenschaften nur sehr langwierig
    - wenn überhaupt einmal - und oft mit damit verbundenen, erheblichen Kostenrisiken vorgegangen werden kann, ist nicht nur ärgerlich für Betroffene,
    sondern schafft zudem auch noch ein steigendes Klima der Verunsicherung,
    auf das der Gesetzgeber bisher einfach nicht zeitnah reagierte.

    Insofern bin ich auch einmal gespannt auf entsprechende zukünftige Beschwerden bei der Anwaltskammer München ....
    die vllt. ja vllt. auch einmal zu einem Entzug seiner Zulassung führen könnten.

    Denn, wer weiss schon, ob die Kammer jetzt auch die aktuell verhängte Strafe überhaupt reagiert :rolleyes:

    Denn das diesen Hrn Dörr, ähm, Raubritter v. Gravenreuth das Handwerk endgültig gelegt gehört,
    ist für mich schon vor der Jahrhundertwende recht klar gewesen.

    Hopefully
    muesli