verkäufer schickt "ware" nicht


  • Funk
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  • verkäufer schickt "ware" nicht

    Hey Jungs,

    der Threadname passt nicht ganz, wusste aber nicht wie, ich das nennen soll. Also folgende Situation:

    Ich habe bei ebay eine Auktion gesehen, bei der der Verkäufer 2x einen CSS Steam Key verkaufte. Die Aktion hat er einfach als Werbung bei Ebay eingestellt, eigentlich sollte alles über ICQ/E-Mail ablaufen. Hab mich dann bei ihm gemeldet, wegen Interesse usw. ... hab ihm dann die 12€ gesendet dafür. Er hat mir schon sogar vorher den Key gegeben, weil er mir vetraut hat. Leider konnte ich ihn nicht direkt testen, sondern musste erst wochen warten, bis ich eine originale HL² version gefunden habe, die für die registration erforderlich war. Nun ja, jetzt hab ich es getestet und ich kriege die Fehlermeldung, dass der Key schon benutzt ist, Ich hab ihn darauf angeschrieben, dass er sich im ICQ melden soll, hat er aber nicht. Hab ihn darauf hin in der ESL angeschrieben, worauf er nur meinte, dass ich zu blöd sei, den account zu registrieren. Ich hab ihn dann gefragt, ob er das für mich machen könnte und seitdem meldet er sich gar nicht mehr.

    Was kann ich machen dagegen machen ? Möchte entweder Geld zurück oder einen funktionstüchtigen Key haben.

    mfg
    Funk
  • Hast du den Kauf jetzt über Ebay oder ICQ getätigt?! Wenn es über Ebay war schreib denen mal ne Mail, wenn es über ICQ lief siehts schlecht für dich aus. Kannst dann höchstens mal an den Steam-Support schreiben, vlt. ist der Key ja wirklich "defekt" oder so.
    Greetz
  • Hi,

    also ebay kannst du vergessen, weil die Abwicklung nicht darüber ablief. Anzeigen wird schwierig. Was hast du denn überhaupt für Infos vom Verkäufer?

    Cr4nk5tyl3 schrieb:

    Kannst ihn höchstens anzeigen, über ICQ entsteht meines Wissens nach kein gültiger Kaufvertrag


    Doch. Egal wie, es ist trotzdem ein Kaufvertrag entstanden. Sogar mündliche Kaufverträge sind möglich, allerdings sind diese Fälle eben recht schwer bis gar nicht nachzuweisen.

    Shadow
  • Geld zurückbuchen geht nicht, wenn er ne Überweisung gemacht hat. Das funktioniert nur beim Lastschriftverfahren.

    Wenn Du nichts in der Hand hast (Kaufvertrag, Schriftwechsel per Email) wirst Du wohl nicht viel machen können. Ist zwar shit wegen der 12 EUR, aber hak´die Sache einfach ab und freue Dich, dass es nicht mehr Geld war.
  • Hallo,
    eine Überweisung kann man doch nicht rückgängig machen,nur Bankeinzug.

    Sonst würden wohl viele mal bei Ebay&Co "einkaufen"...und sich nach Erhalt der Ware die Kohle wiederholen.

    Kannst du wohl vergessen.
    [FONT="Palatino Linotype"][SIZE="2"]Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.[/SIZE][SIZE="1"]([URL="http://www.broeckers.com/archiv/wolfgang-neuss-neuss-deutschland/"]Wolfgang Neuss[/URL])[/SIZE][/FONT]
    [SIZE="1"][FONT="Georgia"]Frank Zappa isn't dead, he just smells funny...[/FONT][/SIZE]
  • Verbuche es als Lebenserfahrung.:D

    Bei mir war faßt das gleiche.Habe über Ebay eine HL2 DVD gekauft,mit gültigem Key.
    Als das Spiel dann kam stand der Key zwar drinn,aber er war schon benutzt bei Steam.Dann hab ich Ihn angeschrieben und er hat mir einen neuen Key gegeben,der aber auch schon ungültig oder benutzt war.

    Er sagte dann nur,das Steam damals über 40000 Accounts gelöscht hat,weil es so viele doppelte oder gefakte Anmeldungen gegeben hat.
    Tja und sein Account war leider auch dabei.

    Also laaber laaber,wenigstens hab ich ein Original Spiel bekommen und konnte mir dann mit einem anderen Account ein Steam Konto einrichten.:D


    Aber so isses halt.


    Greetz
    [COLOR="Blue"][SIZE="3"]Das Problem ist nicht der Computer,das Problem sitzt davor.[/SIZE][/color]
  • Hi.

    Grundsätzlich hast du entweder einen vertraglichen erfüllungsanspruch, oder einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückführung der 12 Euro.

    Aber:

    Da du den Kaufvertrag, hilfsweise die Vertragsmodalitäten nicht nachweisen kannst und dem Verkäufer die bereicherungsrechtliche Einrede der Entreicherung zusteht ... ist die Kohle faktisch weg.

    Sei froh, dass es nur 12 Euro waren ... lerne daraus ... und leg bei Saturn das nächste mal 20 Euro hin ... dann kriegst du das Game ... und wenn der Schlüssel nicht funktioniert (kann auch da vorkommen) ... rennst du hin und lässt dir ein neues Game geben ... + 5 Euro wegen dem Weg (vgl. § 439 II BGB).
  • bin mal selbst fast drauf reingefallen. ich hatte mal zu einen ebayer eine frage gestellt er sagte mir wir können es per msn klären oder icq dann holt er den artikel raus. ich bin dann nicht drauf eingegangen. weil ich denke ebay hat dann nichts mehr damit zu tun wenn wir es per msn bzw icq klären.

    ich würds sein lassen

    gruß john
  • Laut den Leuten aus dewm Ebay Forum ist auch so ein Kaufvertrag entstanden und den ICQ Verlauf habe ich ja noch. Im Forum bei ebay wird mir geraten ne Strafanzeige zu stellen, was haltet ihr davon ? Sinnvoll?

    Mir wäre es ja eigentlich sichtlich egal, aber da mich der Verkäufer neulich als ein Doofmann dargestellt hat und mich beleidigt hat ^^, will ich jetzt unbedingt, dass er mir eine von den beiden Sachen erfüllen soll.

    mfg
    Funk
  • Funk schrieb:

    Laut den Leuten aus dewm Ebay Forum ist auch so ein Kaufvertrag entstanden und den ICQ Verlauf habe ich ja noch. Im Forum bei ebay wird mir geraten ne Strafanzeige zu stellen, was haltet ihr davon ? Sinnvoll?

    Mir wäre es ja eigentlich sichtlich egal, aber da mich der Verkäufer neulich als ein Doofmann dargestellt hat und mich beleidigt hat ^^, will ich jetzt unbedingt, dass er mir eine von den beiden Sachen erfüllen soll.

    mfg
    Funk


    Naja, ob es sich lohnt wegen 12.- so ein Theater zu machen...?

    Das muss du schon selber wissen aber von einer Strafanzeige würd ich abraten.

    Also ich würde ihm zuerst einem Brief schicken (drin sollte einfach stehen das du entweder Geld oder Key haben willst und das schnell:devil:)
    und sonst anrufen, manche (vor allem jüngere) Leute rücken dann das/die Geld/Ware raus...

    Und sonst würd ich es einfach vergessen, ich meine 12.- sind wirklich nicht viel...

    MfG DeeJay9o
  • Ist natürlich ziemlich dumm gelaufen für dich.
    Aber beim nächsten mal weist du dann, daß du das anders angehen must.
    Bei einem Streiwert von gerade mal 12€ macht es auch keinen Sinn mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
    Soweit ich weiß, ist dieser Streitwert auch viel zu gering, um damit überhaupt rechtlich vorgehen zu können.
    Ärgere dich nicht weiter darüber, gibt nur graue Haare.
    Wenn man im Leben nichts falsch macht, kann man auch nichts dazu lernen.
    Und dein Lehrgeld waren in diesem Fall gerade mal 12€.

    Gruß

    oggy37 :)
  • Naja ich sehe es mal so:

    1) Er hat ja zwei verkauft - wenn der anderen Key auch benutzt war, dann hat er nochmal 12€ verdient, oder noch mehr, weil er eigentlich dafür 14 € haben wollte.

    2) Auf 1 oder 2 € hätte ich wirklich drauf geschissen, aber es ist ein Kaufvertrag entstanden, ich hab meinen Teil erfüllt, er seinen nicht und somit ist das eigentlich Betrug.

    Jedenfalls hab ich jetzt Anzeige erstattet, mal sehen wie's läuft...besonders, ob die Online-Anzeigenerstattung wirklich funktioniert :D