krankenkasse


  • MisterX
  • 704 Aufrufe 8 Antworten

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  • hallo

    angenommen, man bricht sich die hand, mit einem schlag gegen die wand.

    dieser bruch müsste operiert werden, wird er dann auch.

    jetzt will die krankenkasse einen unfallbericht.

    wenn ich jetzt das reinschreibe was passiert ist, sind die immernoch verpflichtet, alles zu zahlen?

    danke schionmal für eure antworten

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • Hallo Mister :)

    Meiner Meinung nach muss die Krankenkasse für aufkommen..egal wie der Bruch passiert ist..also selber verschuldet oder auch nicht.
    Gehört doch zum ganz normalen Behandlungskatalog der Krankenkassen.

    Oder meintest Du vielleicht die Unfallversicherung?

    Lieben Gruß

    Psst

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Psst ()

  • Hmmmm, in der heutigen Zeit, würde ich dir persönlich davon abraten, den genauen Hergang dessen zu schildern....bin mir fast sicher, dass du damit eher schlechte Karten hättest. Doch 100% sicher bin ich mir auch nicht. Aber bei der Kostenhöhe der OP dann, würde generell jede Krankenkasse wahrscheinlich ein Veto, zwecks Selbstverschulden einlegen.

    Gruß


    ich gehe mal von aus, dass du einen kräftigen Teil dazu bezahlen müsstest. Sie würden bestimmt in Vorkasse treten, aber man hätte einen Teil bestimmt zurück zu ertsatten. Wie gesagt, kenn mich in den neuen Regulngen nicht sonderlich gut aus. Aber es würde mich, mit der neuen Gesundheitsreformen-Regelungen, überhaupt nicht mehr wundern, wenn die solcherlei Kosten abschmettern. Ähnlich dem Prinzip der anderen Versicherungen. Aber warten wir es mal ab, vllt weiß hier jemand was genaueres dazu.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hatecore555 ()