Die Leute sind so hohl, die schwimmen glatt in Wasser.
Ich zahle GEZ, seit Jahrzehnten. Ich schaue auch Fernsehen und höre Rundfunk.
Über die Höhe der Gebühren kann man streiten, mir sind sie, für das gezeigte, viel zu hoch.
Aber zum Thema: Obwohl ich ein angemeldets "Mitglied" bin, bekomme ich dennoch Schreiben, ich möchte doch bitte Radio und Fernseher anmelden.
Es stand sogar mal ein Mitarbeiter dieses Vereins vor meiner Tür.
Seine Aussage war "Sie sind verpflichtet, mir Auskunft zu geben" und ich sei nicht angemeldet.
Mein Kommentar war nur die Frage, ob er den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und hier speziell §3 (Anzeigepflicht) kennt. Dann habe ich ihm mal erklärt, daß ich entweder ein Rundfunkteilnehmer bin, der also Radio und Fernseher angemeldet hat oder nicht.
Als Rundfunkteilnehmer bin ich verpflichtet, gegenüber der Landesrundfunkanstalt Auskunft zu geben.
Als nicht Angemeldeter bin ich kein Rundfunkteilnehmer, also auch nicht auskunftspflichtig.
Anschließend wollte der gute Mensch, daß ich irgendeine Erklärung unterschreibe, worauf ich ihn gebeten habe, mein Grundstück zu verlassen.
Dem ist er aber erst nachgekommen, nachdem ich ihm eine Klage nach § 123 StGb (Hausfriedensbruch) androhte. Diesen Gesetzestext kannte er, woraus ich schließe, daß er nicht das erste Mal damit konfrontiert wurde.
Die Zusammenfassung ist, schmeißt diese Briefe weg.
Achtet aber darauf, daß es sich nicht um eine Zwangsanmeldung oder ein, vom Gericht zugestellter, Mahnbescheid ist.
Bei allen nicht eingeschriebenen Briefen, die persönlich entgegengenommen wurden, fehlt außerdem der Beweis, daß diese angekommen sind.
Ein Einwurfeinschreiben besagt nur, daß ein Angestellter der Dt.Post dir ein Schreiben in den Briefkasten gesteckt hat.
Das heißt noch lange nicht, daß du dieses Schreiben auch erhalten hast.