ebay problem


  • Engelskrieger
  • 2183 Aufrufe 26 Antworten

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  • moin mädels
    folgendes:
    habe in ebay eine stossstange verkauft. hab sie über dpd verschickt an einem stück.
    jetzt meldet sich der käufer das die stange gebrochen ist und will seine asche zurück!

    was kann ich machen??
  • dpd ist gegen sowas versichert wenn es stimmt was der käufer sagt viele versuchen es aber auch auf der art ihre fehler zu vertuschen ... will keinen was unterstellen .. aber könnte ihm auch beim anbau passiert sein und jetzt versucht er es so ...
    will aber nich nix behaupten ..
    gruß puemmy
  • Also ich habe auch mal ein äusserlich beschädigtes Paket bei der Post abgeholt. Ich habe es dann mit dem Postbeamten auf der Poststelle geöffnet. Er meinte wenn etwas kaputt sei würde man dafür aufkommen.
    Naja ich hatte damals Glück, es war nur die Verpackung eingedrückt.

    An deiner Stelle würde ich auch erstmal ein Foto anfordern und dann sollte der Käufer mal mit dem Paketdienst reden....

    Ich nehme mal an dass man bei einer Annahme des Paketes schon erkennt wenn so eine Stoßstange gebrochen ist...
    Da stellt sich die Frage warum hat er das Paket überhaupt angenommen? oO
  • Als erstes muß man wissen ob Gewerblich oder Privat.


    Ich gehe von Privat aus (bei Gewerblich kommst Du für den Schaden auf):
    Dann haftet der Käufer bei Transportschaden. Dieser hat aber die Pflicht, dem Transportunternehmen (am besten direkt beim Fahrer) den Schaden sofort anzuzeigen. Das Transportunternehmen (kurz TU) wird immer eine nicht ausreichende Verpackung feststellen (sagen die immer). Nur wenn es wirklich mangelhaft Verpackt war, mußt Du dafür aufkommen.

    Trotzdem, laß Dir Bilder geben. Stell dem Käufer freundlich klar, das ein Transportschaden, der nicht beim TU angezeigt wurde, keine anlaß für eine negative Bewertung ist und bei Privatverkäufen der Käufer für den Schaden aufkommt. (Würde ich ihm aber erst zum Schluß sagen, wenn er anfängt ungehalten zu werden.)

    ciao ;)
    Fehlerhaft !
    Wer sehr viel arbeitet, macht sehr viele Fehler
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    Wer gar nicht arbeitet, ist ein Fehler !
  • So ein Thema hatte ich kürzlich selbst.

    DPD ist bei der Abwicklung von Schäden total für'n A... Auch wenn es blöd klingt, wird dir mit nahezu 100%tiger Sicherheit in diesem Fall DPD KEIN Geld erstatten.
    Die Schadenabteilung argumentiert leider stets gleich:
    Wäre der Artikel transportsicher verpackt worden, wäre er nicht kaputt! :devil:

    Bei mir lief es dann trotz mehrerer Versuche und mehr als 10 Jähriger Branchenkenntnis - bin selbst im Transportgewerbe tätig - alles ins Leere.
  • Ich hatte das gleiche Problem vor ca. 3 Jahren.
    Ich war mir auch ziemlich unsicher wie man da Reagieren sollte. Konnte aber zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise in 3 verschiedenen Zeitschriften, so ziemlich das lesen was ich eben geschrieben habe.

    Kooperiere mit dem Käufer um beim TU den Schaden geltend zu machen (Du hast ja die Versandbelege - hoffentlich- noch). Sollte dieser mit einem Anwalt drohen, kannst Du ziemlich gelassen sein - sofern die Verpackung entsprechend war.
    Nur bei einer negativen Bewertung wirst Du eventuell kaum noch was machen können. Ebay hat da auch in den letzten Monaten einige neue Regelungen eingeführt.


    Nachtrag:
    Ein Link auf die Schnelle:
    computer.t-online.de/c/13/08/47/76/13084776.html
    ciao ;)
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zwinkerle ()

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    Entfernung negativer Bewertung


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben von mir unter Ihrem eBay-Mitgliedsnamen [Bitte einfügen] über die Internetplattform eBay eine [Bitte Produktbezeichnung einfügen] erworben. Am [Bitte Datum einfügen] haben Sie mich unter Ihrem Mitgliedsnamen im Zusammenhang mit dem Geschäft in dem Bewertungsprofil der Firma eBay negativ bewertet. Dort heißt es: [Bitte zitieren Sie die Bewertung].

    Nach § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten eBay-AGB ist es untersagt, unzutreffende Bewertungen abzugeben. Ihre Bewertung ist unzutreffend, weil [Bitte Begründung einfügen]

    Ihr Verhalten stellt damit einen unzulässigen Eingriff in mein nach § 823 BGB geschütztes Persönlichkeitsrecht dar.

    Ich fordere Sie daher auf, gegenüber eBay Ihre Zustimmung zur Rücknahme der obigen Bewertung zu geben. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum [Bitte Datum einfügen].

    Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen




    [Ihr Name]


    Das ist ein Musterbrief der ComputerBild, den sie auch frei ins Inet gestellt haben, kannste dem Typen ja mal schicken ;)


    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • Also wenn er Dich negativ Bewertet hat, hat sich das Thema erledigt.
    Selbst wenn Du noch Bilder bekommen solltest, kannst Du Du ihn darauf hinweisen, das solange die Bewertung nicht zurückgenommen wird Du nichts machen wirst und er auf den Schaden sitzen bleibt.

    Aber da Du ja (im eifer des Gefechts) natürlich auch schon entsprechend Kommentiert hast, habt Ihr beide eine Situation erreicht, wo eh nichts mehr zu machen ist.

    aber dafür ne negative bewertung und einen hinweis den ich net öffnen kann


    Was für einen Hinweis?

    ciao ;)
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  • Ich denke, dass sie das schon ist...

    Engelskrieger schrieb:

    ne noch gar nix, kein konmtakt mehr kein foto, aber dafür ne negative bewertung[...]



    mfg Undeath
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