Danke für die Antworten!
MFG
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Nacho schrieb:
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter
Sofern das drahtlose Netz gesichert ist, macht sich der Eindringling strafbar. Dringt jemand in ein ungeschütztes W-LAN ein, hat er zwar momentan noch wenig zu befürchten. Jedoch kann sich der W-LAN-Betreiber auf jeden Fall zivilrechtlich wehren. Das wird sicher immer der Fall sein, wenn es sich um Firmen-Netzwerke handelt.
Wer ein ungeschütztes WLAN betreibt, haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen, die andere über das frei zugängliche WLAN begehen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 26. Juli 2006 festgestellt. Der Betreiber eines WLANs Netzes muss für die Sicherung seines drahtlosen Heimnetzwerks Sorge tragen und dadurch verhindern, dass Fremde einen Zugriff auf das Funknetzwerk bekommen. Diese Pflicht gelte auch für technische Laien, die sich dann eben kostenpflichtig fachmännische Hilfe holen müssten.
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