Fahhrad-Unfall

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  • simon_89
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  • Grundsätzlich rate ich dir sofort zum Arzt zu gehen, nichts ist wertvoller als die eigene Gesundheit !!

    Also wenn du keinen Erfolg mit dem auffinden Des Unfallverursachers hast.
    Bist du dennoch versichert. Du musst es nur anders aufziehen.

    Du bist von der Schule, auf dem Wege nach Hause mit deinem Fahrrad gestürzt, oder lass das Fahrrad weg, fertig.
    Die Behandlungskosten übernimmt die Krankenversicherung deiner Eltern, oder sogar die der öffentlichen Hand, wenn du nicht selber versichert bist. Ansonsten deine eigene Versicherung. Du bist jedenfall auf dem Weg zur Arbeit / Schule sowie auf dem Rückweg versichert. Allerdings nur auf dem Direkten Wege.

    Und schaffe dir schnell eine Rechtschutzversicherung an. Die kostet nicht viel, bringt aber jede Menge im Streitfall. Ich bereue es nicht.

    Grüße Diabolo01
    Frage nicht woher ich komme, sondern erfreue dich das ich da bin.


    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Diabolo01 ()

  • Jo, also nun muss ich auch nochmal meinen Senf hinzugeben;)
    Ich stehe nicht sonderlich darauf mich mit Modearatoren zu streiten, jedoch finde ich die Unterhaltung gerade echt interessant:)
    Also folgendes:
    1)
    Ich erwähnte nicht, dass es um die Schuld bezüglich des Unfalles handelt...
    @ Nehe eine klassische Strafrechtsprüfung, wie sie aktuell laut h.M an deutschen Hochschulen unterrichtet wird, wird 3-Stufig aufgebaut...
    I) Tatbestand
    1) objektiver Tatbestand
    2) subjektiver Tatbestand
    II) Rechtswidrigkeit
    III) Schuld
    ---
    Wie in meinem Beitrag schon erläutert kann man zweifels ohne den objektiven Tatbestand bejahen, jedoch wird es beim Vorsatz der Dame fraglich, ob es Ihr nachzuweisen ist, ob sie VORSÄTZLICH FALSCHE ANGABEN GEMACHT HAT.
    Es geht bei dieser Norm des StGB nicht um den Hergang eines Unfalles oder expliziete Schuldfragen, sondern um ein Fehlverhalten nach einem Unfall, unabhängig von der Schuldfrage bezüglich des Unfalles.
    Klarer Vorsatz ist zu bejahen, wenn sie wissentlich und wollentlich dies getan hat...Wie das jemand beweisen möchte ist mir fragwürdig, da eine Unfallsituation mit Personenschäden auch für das abgeklärteste Crash-kid wohl etwas außergewöhnliches sein sollte...
    Ich habe nicht mit einem Wort behauptet, dass die unser Member keine deliktischen Ansprüche gegen die Dame hat..Die deliktischen Ansprüche bestehen vollkommen fort, ob sie Unfallflucht begangen hat oder nicht.
    Außerdem bringt es dem Geschädigten in keinsterweise etwas, wenn die Dame nach §142 bestraft wird, da ein deliktischer Anspruch lediglich aus dem BGB entstehen kann..Zum Beispiel §823 :)
    @ Nehe
    Welchen Kommentar verwendest Du?
    Wenn Du Lust hast können wir ja mal ein paar Fälle bequatschen, zuzüglich der Musterlösung natürlich und mal sehen wie unsere Gutachten auseinander gehen:)

    Liebe Grüße
    T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • @ T0x1n

    ups... dann hab ich deinen Post oben falsch interpretiert, nämlich in Richtung Fahrlässigkeit im Bezug auf den Unfall...

    Zum Thema nachträgliche Feststellung räumt der Gesetzgeber dem Unfallbeteiligten ein, eine Feststellung seiner Daten nachträglich zu ermöglichen. Siehe hierzu: §142 (3) StGB (selbst das gilt im Normalfall nicht für den rollenden Verkehr sondern für Parkschäden, wo eine übermässige Wartezeit nicht zumutbar ist... nachts z.Bsp.
    (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

    Soll heissen: Sollte die Dame versehentlich, aus Verwirrtheit (what ever) eine falsche Tel.Nr. herausgegeben haben, MUSS sie dies bei der zuständigen (naheliegenden) Polizeidienststelle nachträglich zur Anzeige bringen.

    Ausserdem wird schon in Fahrschulzeiten gelehrt, dass Unfälle mit Personenschaden grundsätzlich bei der Polizei zu melden sind, da es sich parallel zum verkehrsrechtlichen Tatbestand natürlich um den Verdacht einer - wie auch immer qualifizierten - strafrechtlich relevanten Körperverletzung handelt.

    Zum Thema Vorsatz (subjektiver Tatbestand) muss ich dir weiterhin widersprechen. Der Vorsatz bezieht sich nicht auf wahrheitsgemässe Angaben der Personendaten (wo hier sowieso fraglich ist, ob eine Tel. Nr. ausreichend ist) sondern darauf, ob der Beteiligte sich darüber bewusst ist, DAS er Unfallbeteiligter ist. (gilt z.Bsp. für Bagatellschäden im Parkbereich, wo nicht jeder gleich merkt, dass er einen anderen gestreift hat)
    Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
    Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war.


    Darum nochmal mein eindringlicher Rat an den Threadstarter:

    Fahrrad hin od. her (dazu ist genug gesagt) geh zur Polizei und melde den Unfall.
    Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gen. gesagt) ist kein Kavaliersdelikt, wer einmal damit durchkommt, könnte morgen schon erheblich grösseren Schaden anrichten. Die Polizei hat ihre Mittel und Wege, um Unfallzeugen / -beteiligte zu ermitteln und im Normalfall ist es mit der Anzeige und der dazu erfolgten Zeugenaussage auch erledigt.


    Gruss, NeHe
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  • Tswitch schrieb:

    ... (hab ich was überlesen?)
    ....


    Top! Der Kandidat hat 100 Punkte - für das Nicht-Lesen! :depp:

    Mann, was postest du hier rum, wenn du nicht annähernd die Beiträge gelesen hast, in denen mehrfach davon die Rede ist, dass die Telefonnummer FALSCH war (kein Anschluss unter dieser Nummer ...).


    @ simon_89:
    Wenn du oder deine Familie Rechtsschutz versichert ist/sind, dann ab zum Anwalt. Ansonsten Anzeige erstatten! Unbedingt! Fahrerflucht ist bei Körperverletzung keine Kleinigkeit! Die Verursacherin hätte selbst mit einer richtigen Telefonnummer Schwierigkeiten bekommen können! Gerade bei Verkehrsunfällen treten Beschwerden durch Verletzungen oft erst nach dem Abklingen des Schockzustands zutage.
  • Obwohl ich die Hilfestellung hier von den Membern schon Optimal und gut finde, finde ich die Geschichte ziemlich fragwürdig.

    Simon , ich möchte dir nichts unterstellen,aber mir kommt die Geschichte leicht Kritisch vor.

    Du sagst, das sie dich am ende von deinem Fahrrad erwischt hat,hast dich 90° gedreht aber bist noch auf dem Rad geblieben, dann sag mir doch wie sich dein Sattel verbogen hat ohne das sie dir den Gesäß weg geschossen hat ??

    Dann sagst du, das sie dir ihre Handynummer gegeben hat aber danach sagst du das sie dir das in deinen Handy eingetippt hat :confused:

    Hast du sofort in deinem Schockzustand das Handy aus der Tasche gezogen und sie hat ihre Tel.-nr. getippt ?? Oder hast du ihr gesagt,moment ich muss noch Kontakt Verzeichnis aufmachen,damit ich die Nummer auch speichern kann ??

    Wenn ich bei meinem Handy ein Nummer eintippe und nicht auf wählen drücke ist sie nicht mehr da, wenn das Handy auf Standby geht.

    Und dann schreibst du das du 5 Minuten später stechende schmerzen am Knie gespürt hast,wie hat dich denn das Auto am Knie getroffen, wenn es am Hinterrad erwischt hat ??
    Auch wenn du dich 90° gedreht haben solltest,hättest du bei dem prall nicht mehr auf dem "gebogenen" Sattel sitzen können , schon gar nicht weiter Fahrrad fahren,denn ich glaube nicht das die Räder aus Panzerstahl gebaut sind.

    Dann sagst in deinem weiteren Post #11 "ich werde nachher zum Arzt gehen" und im Post # 13 bestätigst du das du beim Arzt warst , sehen wir das mal so um 13:58 Uhr sagst du nachher und um 16:13 Uhr sitzt du bereits wieder am PC und sagst uns das du beim Arzt warst , wohnt der Arzt im gleichen Haus , das das so schnell über die Bühne ging ?? und das am Freitag Nachmittag, wo die meisten Ärzte erst gar nicht aufhaben bzw, erst ab 16 Uhr ???

    Und die Krönung an der ganzen Sache ist, das du in deinem Post schreibst, das hinter der Frau noch weitere 2~3 Autos standen , also haben diese dann trostlos gewartet bis die Frau ausstieg und dir die Tel.-nr in dein Handy eingetippt und sich dann ins Auto gesetzt und weitergefahren ist ?? Ohne was zu unternehmen ??

    Glaubst du denn selber daran, was du erzählst ?? Irgendwas stimmt hier doch nicht,oder wie siehst du das. ??


    lg,nedal
  • Da Du noch Schüler bist, gehe ich davon aus, dass Deine Eltern noch das Sagen haben


    Und nach mein Logik aus,wenn ich nach seinem Nick urteilen darf,gehe ich von aus das er volljährig ist .

    lg,nedal
  • Tswitch schrieb:


    Hat der Themenstarter schon mal probiert die Nummer anzurufen? (hab ich was überlesen?)

    Immerhin besteht ja noch die Möglichkeit, den Unfall "normal" aufzunehmen,


    Ja, du hast was überlesen

    simon_89 schrieb:

    Ich hab vorher versucht anzurufen , Kein anschluß unter dieser nummer


    @Charlo
    Geh einfach erst einmal zum Arzt. Lass Dich untersuchen.....
    Informiere gegebenenfalls die Unfallverursacherin....

    ebenso, den Thread nicht gelesen

    darum:

    ===> Beiträge gelöscht ;)


    Gruss, NeHe
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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NeHe ()