Polizisten- Lizenz zum töten?

  • Bundespolitik

  • DeineZehe
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  • WAs du bei deiner ganzen Argumentation vergisst, ist die Tatsache, dass der Polizist eben auch durch Unterlassung den Tod Unschuldiger verursachen kann.

    Es gibt bei diesem Thema eben nicht nur schwarz oder weiß sondern eine Menge von Grautönen.

    Letztendlich wird es immer eine Momententscheidung desjenigen Polizisten sein, der mit der Situation konfrontiert wird. Und der (oder die) wird kaum eine leichtfertige Entscheidung treffen.
  • Die frage bleibt nur, denkt ihr das besser wäre einen schuss zu erlauben, der den Terroristen geiselnehmer bankräuber oder was auch immer tötet nur verletzt und damit auser gefecht gesetzt werden kann. Ich denke es dürfte nur erlaubt sein den angreifer auser gefecht zu setzten denn ich denke egal welche verbrechen ein mensch begangen hat es kann nicht so schlimm sein als das man dafür (noch) ein leben opfern muss.

    lg zehe
  • dazu kann ich nur eines sagen in Österreich und in vielen anderen,ländern dieser erde ist es jeden menschen erlaubt um Gefahr für leib und leben anderer oder sich selbst abzuwehren waffen einzusetzen.
    was soviel heisst wie jeder der rechtmässig waffen besitzen darf, kann in einer situation in der ein bankräuber eine geisel nimmt diesen bankäuber erschießen.
    und die polizei ist sogar dazu verpflichtet das leben von personen die in gefahr durch kriminelle sind zu beschützen,und wenn es keine andere möglichkeit gibt durch einsatz der dienstbewaffnung.
    nachzu lesen im agb österreich
    dienstbeschreibung der diversen polizeibehörden
    und was ich weiß auch im in den Dienstanweisungen der Polizei die früher einmal im Internet zu finden waren.
    ich persönlich darf waffen besitzen aber ich will und kann mir nicht vorstellen das jemand der Polizist ist oder eine Privatperson mit waffe nur so aus spass jemanden erschiest
    weil ich persönlich glaube das es für eine normale person ein grosse belastung ist auch wenn es in notwehr war um sich oder jemanden anderen das leben zu retten einen toten auf,dem gewissen zu haben.
  • Ich finde das Polizisten schon in bestimmten Situationen zum schießen greifen dürfen
    aber nur in extrem fällen. Allerdings auch wie deineZehe schon gesagt hat ab einem bestimmten Rang so wie hier am Board^^
    allerdings ist sowas schon sehr gefährlich da
    manche dies als ein Machtgegenstand ansehen was eine Pistole natürlich auch ist, und nutzen dies dann gleich aus statt vorher zu versuchen mit einem Kriminellen ruhig zu verhandeln

    mfg. joke123
  • auch Polizisten sollten nie das Recht bekommen gezielt zu töten, das ist aus meiner Sicht immer Mord. Wo fängt die Situation an und wo hört sie auf das ein gezieltes töten erlaubt ist. Allerdings ist hier auch die Frage wann fängt Notwehr an und wann nicht. Ist es Notwehr wenn ein Polizist einen Geiselnehmer erschießt der damit droht eine Geisel zu erschießen ?

    Ich denke dies kann man nur von Fall zu Fall und in der Situtation entscheiden, daher sind die jetzigen Regeln meine ich richtig.
    einen schönen Tag

    Syntron
  • Na klar sollen Polizisten töten dürfen, Richter und Henker in einer Person, spart dem Staat viel Geld. Eine Patrone ist billiger als ein Gerichtsverfahren und Knastaufenthalt. Wenn die Dienstwaffe mal wieder Gilb ansetzt, einfach mal wieder "freiblasen" dem Ermessens Spielraum sei Dank! Wenn man das Ding, das man seit Jahren unbenutzt an der Seite hängen hat, mal wieder nicht brauchen konnte, könnte man ja auch mal wieder einen in seiner Zelle angeketteten Afrikaner anzünden oder einen Obdachlosen mit mehreren BEAMTEN tot drücken. Zur Not gibt es ja auch noch Demos, wo man mal wieder seinen Schlagstock oder Tritte und Schläge gegen unbeteiligte einsetzen kann.Wenn das alles nicht hilft hat man ja noch seine Familie, der man es nach Dienstschluss besorgen kann.
    Der obige Absatz ist natürlich ironisch gemeint, obwohl das alles ja wohl zutrifft.
    Polizisten sind eben auch nur Menschen, allerdings schon recht besondere:rolleyes:
  • So, dann will ich mich auch mal zum Thema äußern und versuche die Sachen möglichst chronologisch abzuarbeiten. Das wird also ein etwas längerer Post.

    Cybaerchen schrieb:


    prinzipiel halte ich es bei der Polizei wie beim Bund, nur schießen wenn keine andere Art der Verteidung zweckmäßig ist UND niemals nie nicht in Menschenmassen sowie auf Kinder!

    Nun, der Einsatz der Schusswaffe ist bei Polizisten immer die Ultima ratio – nicht nur moralisch, auch rechtlich. Aber der Schusswaffeneinsatz gegen Menschenmengen ist durchaus statthaft, wenn auch länderspezifisch geregelt; hier z.B. Absatz 3 des § 58 (Androhung unmittelbaren Zwanges) des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG):

    »Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges möglichst so rechtzeitig anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können. Vor dem Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Bei Gebrauch von technischen Sperren und Dienstpferden kann von der Androhung abgesehen werden.«


    In etwa gleichlautend Absatz 1 des § 16 (Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge) im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln):

    »Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihrer Mitte Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere Maßnahmen gegen sie oder einzelne nicht zum Ziele führen.«


    Hessen geht sogar noch etwas weiter; im UZwG Bln § 9 Abs. 3 (Allgemeine Vorschriften zum Schusswaffengebrauch) heißt es:

    »Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.«


    Die Hessen schränken dies ein wenig ein. Unter § 60, Abs. 3 (Allgemeine Vorschriften zum Schusswaffengebrauch) steht:

    »Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht vierzehn Jahre alt sind, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist.«



    Cybaerchen schrieb:

    Für Geiselnahmen gibt es die GSG und die können mit einem gezielten Schuß aus nem Scharfschützengewehr mehr und besser wirken als ein Polizist mit ner Pistole ...

    DeineZehe schrieb:

    genauso kann auch ein GSG- Scharfschütze versehentlich die Geisel treffen.

    MR Key schrieb:

    Bei extremen Situationen ist sicherlich das GSG9 da


    Ich weiß nicht, woher es kommt, dass man sich vermehrt auf die BPolGSG9 stürzt. Die sitzt in Sankt Augustin und hätte sicherlich viel zu tun, wenn sie immer da wäre, wo man sie vermutet bzw. gern sehen würde. Die GSG9 wird bei entsprechend komplexen oder gefährlichen Lagen ggf. angefordert, aber das ist selten der Fall und passiert meist unbemerkt von der Öffentlichkeit. Außerdem trifft nur das Bundesministerium des Innern die Entscheidung über ihren Einsatz, d.h. die wird nicht mal eben auf dem »kleinen Dienstweg« zu einem Banküberfall oder einer Geiselnahme gerufen. Selbst dann müssten sie erst noch zum Einsatzort verlegen, was in den meisten Fällen einfach zu lange dauern würde.
    Für die meisten der hier in diesem Thread veranschlagten Szenarien unterhält jedes Bundesland mindestens ein Spezialeinsatzkommando, in das das jeweilige Präzisionsschützenkommando (PSK) mittlerweile eingegliedert wurde; AFAIK besteht nur in Berlin noch ein separates PSK, das aber mit dem SEK zusammenarbeitet.

    Cybaerchen schrieb:

    Letztenendes bleibt die Ausführung beim Polizisten und er muss dann dafür grade stehen, und genau darauf werden Polizisten ausgebildet!


    Genau hier liegt für mich ein Denkfehler. Die Freigabe des »Finalen Rettungsschusses« obliegt in den meisten Fällen – wenn nicht dem Grundsatz nach prinzipiell – der Anordnung eines Weisungsbefugten, also dem Einsatzleiter. Oder besser gesagt: er ist derjenige, der den FR anordnet. Und hier beginnt m. E. das Dilemma: Der Präzisionsschütze ist in den meisten Fällen in sicherer Entfernung und nicht selbst in Gefahr. Außerdem wurde er speziell für solche Situationen ausgebildet und trainiert; er hat daher weniger »Skrupel« als vielleicht ein Schutzbeamter an vorderster Front, der unter enormer psychischer Anspannung steht, wenngleich dieser natürlich auch seine Schießausbildung nach PDV 211 absolviert hat. Doch das eine ist Theorie, das andere ist Praxis (So lässt sich die Erste-Hilfe-Schulung im Lehrgangsraum des DRK auch schlecht mit mit den Bedingungen bei einem Frontalzusammenstoss morgens um halb 3 auf der Landstraße vergleichen.).
    Außerdem ist der Einsatzleiter selten in der ersten Reihe, muss vieles koordinieren, bekommt seine Informationen somit meist nur aus zweiter Hand. Doch Du hast Recht: verantworten muss sich in erster Linie der Polizist, der den tödlichen Schuss abgab – und sei es auch nur dem eigenen Gewissen gegenüber. So zumindest ist es in Bremen und Hamburg; hier wurde der FR von der Weisungspflicht ausgenommen; der entsprechende Beamte entscheidet also selbst, ob die Maßnahme getroffen werden muss.

    McKilroy schrieb:

    Letztendlich wird es immer eine Momententscheidung desjenigen Polizisten sein, der mit der Situation konfrontiert wird. Und der (oder die) wird kaum eine leichtfertige Entscheidung treffen.


    Richtig. Und ich denke, dass es den Polizistinnen und Polizisten darum geht: Im Fall des Falles Rechtssicherheit zu haben. Dass einer leichtfertig schießen würde, halte ich eher für unwahrscheinlich. Dann schon eher, dass einer ggf. zu lange zögert, weil man sich Gedanken darum macht, ob das eigene Handeln noch durch Notwehr/Nothilfe oder Notstand abgedeckt ist – und damit gebe ich Carmen Recht, dass man Unrecht nur schlecht mit Vorschriften bekämpfen kann – oder ob die Anweisung zum FR vetretbar ist, wenn sie ggf. nur per Funk kommt und die Rechtmäßigkeit/Unrechtmäßigkeit von der eigenen Evaluation der Situation abhängt; man also als normaler Schutzpolizist durchaus überfordert sein und falsch liegen kann, weil man eben nicht speziell für solche Situationen ausgebildet wurde.

    chubach schrieb:

    Jeder Polizist der eine Waffe trägt sollte dazu berechtigt werden. Wenn jemand als Polizist qualifiziert ist und eine Dienstwaffe erhält, dann sollte er auch die selben Rechte erhalten wie seine bereits länger tätigen Kollegen (also würde ich nicht wegen der Dienstzeit oder des Dienstgrades unterschiede machen).


    Das sehe ich etwas anders. Sicherlich, der Rang sollte kein Kriterium sein. Ein Leutnant, der frisch von der Universität der Bundeswehr kommt, weiß weitaus weniger über seine Einheit, als der Hauptfeldwebel, der der Kompanie vielleicht schon seit Jahren als »Spieß« vorsteht. Dienstzeit hingegen könnte bzw. sollte – sofern man sie hier mit »Einsatzerfahrung« übersetzen kann – schon eine Rolle spielen, wie DeineZehe in seinem Post hier sagt. Und darauf sollte es ankommen. Aber ich gebe Dir in der Hinsicht bezgl. der Dienstzeit Recht, dass ein Polizist, der seit 3 Jahren als Hostage Negotiator tätig ist, für derlei Einsatzlagen sicherlich berufener ist als ein Schutzpolizist mit 15 Dienstjahren.

    Konradin schrieb:


    Wie sinnvoll übereilte Polizeiaktionen für das Leben der Geiseln sein können haben die traurigen Ereignisse im Zusammenhang mit der Olympiade in München eindruckssvoll gezeigt.


    [Besserwissermodus an]: Wenn, dann waren es die Spiele der XX. Olympiade; ansonsten bezeichnet eine Olympiade den Zeitraum zwischen zwei Olympischen Spielen; den Zeitraum zu Beginn der Spiele mit eingeschlossen. [BWM aus] ;)

    Ansonsten finde ich Deine gemachte Aussage leider etwas polemisch. Die Aktion war nicht übereilt, sie war unkoordiniert; man war auf ein solches Szenario schlicht und einfach nicht vorbereitet – schon gar nicht in diesen Dimensionen; solltest Du genau dies damit eigentlich gemeint haben, dann stimme ich Dir zu. Ansonsten geht Deine Aussage leider an den tatsächlichen Geschehnissen vorbei: im Kisenstab saßen neben dem Polizeipräsidenten Manfred Schreiber nur Politiker und Funktionäre, die keine Anhnung von Einsatztaktiken hatten; Schreiber selbst war unsicher – hatte er doch im Jahr zuvor bei einem Banküberfall mit Geiselnahme im Verlauf eines Schusswechsels eine Geisel verloren, die Bilder vom Schusswechsel und der Erstürmung der Bank waren zum ersten Mal in der Geschichte live übertragen worden, etwas, das Schreiber jetzt unbedingt verhindern wollte – in jeglicher Hinsicht; man ging fälschlicherweise von 5 statt von 8 Geiselnehmern aus; die Polizisten mit Trainingsanzug, Stahlhelm und MPi im Olympischen Dorf waren normale Streifenbeamte; die 3 Scharfschützen auf dem Tower in Fürstenfeldbruck hatten weder Helm, noch Nachtsichtgerät und für diesen Zweck nur unzureichende HK G3 mit dem Standardvisier als Waffen, obwohl man bereits Scharfschützengewehre vom Typ Steyr SSG 69 in den Beständen führte, noch waren sie – ebenso wie die beiden identisch ausgerüsteten Kollegen auf dem Rollfeld – überhaupt als Präzisionsschützen ausgebildet worden; einer der fünf, die alle keinen Funkkontakt zueinander hatten, kam fast nicht zum Einsatz, weil er in der Schusslinie der Tower-Leute lag; als er dann doch noch einen Geiselnehmer erschoss wurde er von den verspätet eingetroffenen Unterstützungskräften schwer verletzt, da sie die Positionen der Scharfschützen nicht kannten und ihn für einen der Geiselnehmer hielten; die Hubschrauber landeten nicht quer zum Tower wie vereinbart, sondern frontal, was keine günstige Schussmöglichkeiten ergab; im Zuge des Feuergefechtes wurden die Scheinwerfer am Tower zerschossen, sodass die Vorfeldbeleuchtung für die dort oben befindlichen Scharfschützen ausfiel; Unterstützungskräfte mit gepanzerten Fahrzeugen wurden zu spät angefordert und kamen durch die vielen Schaulustigen nicht rechtzeitig an, das Freiwilligenkommando von normalen Polizeibeamten, das die Geiselnehmer in der bereitstehenden Verkehrsmaschine überwältigen sollte, hielt sich für nicht qualifiziert genug und beschloss mittels Abstimmung, den kurz bevorstehenden Einsatz eigenmächtig abzubrechen … So viel dazu.
    Und die GSG 9 wurde erst danach gegründet, die SEKs erst 1974 durch den „Aufstellungserlass für Spezialeinheiten“ der Innenministerkonferenz aufgestellt.

    Konradin schrieb:

    Die Tatsache, daß ein Geiselnehmer seinem Opfer keine Wahl ließ, rechtfertig nicht, das Leben der Geisel unnötig aufs Spiel zu setzen.

    Wer sagt denn, dass es unnötig oder überhaupt auf’s Spiel gesetzt wird? Wird mit dieser Aussage den Polizisten nicht eine gewisse Schießwütigkeit und somit mangelndes Verantwortungsbewusstsein für die Situation und das Leben der – bleiben wir mal beim Beispiel – Geisel unterstellt?
    Kommen wir in diesem Zusammenhang gleich mal auf den monierten Terminus des Fangschusses:

    Konradin schrieb:

    Im Ernst, chubach, schon deine Wortwahl 'Fangschuss' disqualifiziert dich für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema, wir sind hier nicht bei der Jagd. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man in nicht vorhersehbaren Gefahrensituationen unter Berücksichtigung aller gebotenen Möglichkeiten den Tod eines Menschen notfalls billigend in Kauf nimmt, oder ob man diesen vorsätzlich herbeizuführen sucht.

    Der Begriff »Fangschuss« passt hier schon deshalb nicht, weil es sich dabei eigentlich um den Coup de Grâce, den Gnadenstoß, für bereits verletztes Wild handelt, das nicht länger/unnötig leiden soll. Doch von welcher Mentalität sprichst Du hier bzw. was willst Du Leuten damit unterstellen? Aber nehmen wir doch mal den Begriff, den chubach vielleicht eigentlich nehmen wollte: Blattschuss. Sicherlich sind wir auch hier noch in der Jägersprache. Aber bei Dir klingt es so, als existiere nur die Jagd um der Beute, des Erlegens Willen. Dabei vergisst Du aber die Hege des Wildes. Hierbei kann es unter anderem auch darum gehen, Tiere zu erlegen, die z.B. aufgrund einer Erkrankung eine Gefahr für den Wildbestand und demzufolge auch für ihre Artgenossen darstellen. Da könnte man dann m. E. schon eine Parallele zu einem Geiselnehmer/Attentäter ziehen. Man versucht, solche Tiere mittels eines Blattschusses zur Strecke zu bringen, doch nicht immer klappt dies; dann muss man eine Nachsuche betreiben und das verletzte Tier mittels eines Fangschusses zur Strecke bringen. Tut mir leid, nicht jeder, der, vielleicht auch fälschlich, von Fangschuss spricht, denkt dabei gleich an grausame Exekutionen von Menschen, wie sie auch zur NS-Zeit (hinterrücks) stattgefunden haben; ebensowenig hat die bereits vorher existierende Metapher »bis zur Vergasung« irgendetwas mit der NS-Zeit zu tun, wenngleich sie auch bei vielen dementsprechend konnotiert ist und daher ihr Gebrauch nicht als political correct angesehen wird.
    Und ich gebe Dir Recht, es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man in nicht vorhersehbaren Gefahrensituationen unter Berücksichtigung aller gebotenen Möglichkeiten den Tod eines Menschen notfalls billigend in Kauf nimmt, oder ob man diesen vorsätzlich herbeizuführen sucht. Allerdings hätte ich Probleme, mit einem Polizisten, der den Tod (irgend)eines anderen Menschen einfach nur billigend in Kauf nimmt, anstatt ggf. den Tod eines (bestimmten) Menschen (des Straftäters) gezielt herbeizuführen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

    McKilroy schrieb:


    Konradin schrieb:

    Wenn jeder Streifenpolizist frei nach Gusto ohne jede Art der Kontrolle schießen dürfte, dann wäre selbst der Begriff 'Polizeistaat' stark untertrieben.

    DAzu wird es nicht kommen und das ist auch nicht der Sinn der Sache. Wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung und dabei wird es auch bleiben. Und nach einem solchen Schuss wird sich auch jeder Polizist vor den entsprechenden Stellen rechtfertigen müssen.


    Das sehe ich auch so. Über jeden Einsatz der Schusswaffe muss ein ausführlicher Bericht gefertigt werden. Jeder nötig oder gerechtfertigt erscheinende Schusswaffengebrauch, so gefahrlos möglich, muss angekündigt werden – ob verbal oder mittels eines Warnschusses, was dem Polizisten, aber auch dem Straftäter, die Möglichkeit gibt, sich über den weiteren Verlauf klarzuwerden und sich (auf der Polizistenseite) auf die Schussabgabe vorzubereiten und dem Straftäter eine letzte Möglichkeit einzuräumen, sich kooperativ zu verhalten, sofern er nicht zum Äußersten entschlossen ist, was bei Selbstmordattentätern und Terroristen aber der Fall sein dürfte. Und genau hier sehe ich dann das eigentliche, psychologische Problem für die Polizisten im Streifendienst. Im Regelfall dient die Ansprache (»Polizei« … »Halt, stehenbleiben« … »Lassen Sie die Waffe fallen« … »Sonst mache ich von der Schusswaffe Gebrauch«, etc.) dazu, dem Straftäter noch eine Chance zu geben; die Situation ist also noch nicht ausweglos. Bei einem Einsatz des FR zur Gefahrenabwehr bei Amokschützen, Selbstmordattentätern oder Terroristen dürfte sich diese Ansprache verbieten, um der Person nicht doch noch die Chance zu bieten, (mehr) Schaden anzurichten. Daher dürfte der FR dann auch ohne Vorwarnung erfolgen und der Polizist sich hinterher ggf. fragen, ob es tatsächlich keine andere Möglichkeit gab, die Situation gewaltlos zu klären, zumal er direkt dran am Geschehen ist, am Täter, an Unbeteiligten, die für ihn bei weitem nicht so anonym sind wie im Gegensatz dazu für den Präzisionsschützen, der den Straftäter vielleicht nur auf größere Distanz durch sein Zielfernrohr sieht.
    Sollte es zu Ungereimtheiten im Bericht oder während des Einsatzes gekommen sein, macht der betreffende Polizist eingehende Bekanntschaft mit seinem Disziplinarvorgesetzten, der Dienstaufsicht und ggf. der Staatsanwaltschaft. Außerdem ist der Schusswaffengebrauch in jedem Landespolizeigesetz – wie auch immer es im einzelnen heißen mag – genau festgeschrieben, wann wie unter welchen Umständen die Dienstwaffe eingesetzt werden darf und nötigenfalls vielleicht auch um Durchführungsbestimmungen oder Dienstanweisungen ergänzt, um möglichst wenig Grauzonen für die Beamten übrigzulassen.

    Konradin schrieb:

    § 227
    Notwehr

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Es ist also grundsätzlich erforderlich, einen Geiselnehmer niederzuschießen, um die rechtswidrige Geiselnahme von der Geisel abzuwenden, auch auf die Gefahr hin, daß die Geisel dabei ihr Leben lässt?

    Zur Notwehr bzw. Nothilfe gegenüber Dritten. Es gilt die Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Steht die getroffene Maßnahme in krassem Verhältnis zur Form bzw. Stärke des widerrechtlichen Angriffs, so spricht man von Nothilfe- bzw. Notwehrexzess, was strafbewehrt ist. Und der Schusswaffeneinsatz darf nur dann vollzogen werden, wenn
    »[…] andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch [Schusswaffengebrauch/Waffeneinwirkung] gegen Sachen erreicht [werden kann/wird].« – § 60 (1) HSOG, wie auch § 9 (1) UZwG Bln.

    Es ist also nicht grundsätzlich erforderlich, einen Geiselnehmer niederzuschießen, um die rechtswidrige Geiselnahme von der Geisel abzuwenden, auch auf die Gefahr hin, dass die Geisel dabei ihr Leben lässt; weder um ihn angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, geschweige denn, ihn zu töten.
    »Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.« – § 60 (2) HSOG.

    Allerdings werden hierbei dann auch Verletzungen von Unbeteiligten – zumindest in Hessen – in Kauf genommen:
    »Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für die Polizeivollzugsbeamtin oder den Polizeivollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.« – § 60 (4) HSOG.

    Je nach Situation verbleibt also immer für alle Beteiligten/Unbeteiligten ein Restrisiko des euphemistischen »Kollateralschadens«, denn noch geht im Zweifelsfall das Allgemeinwohl vor das Wohl eines Einzelnen – ob es einem gefällt oder nicht, wenn man jener Einzelne ist; so zumindest meine Lesart, denn es wird nicht ausgeführt, ob es sich bei der »gegenwärtigen Lebensgefahr« ausschließlich um eine für den jeweiligen Polizeibeamten handelt (Notwehr) oder ob es auch um das Leben anderer gehen kann (Nothilfe oder Notstand).

    Konradin schrieb:

    Andererseits sollte man bedenken, daß sich Konflikte auch hocheskalieren lassen. Wäre es nicht sinnvoller, mehr Geld in Konfliktprävention zu stecken und zu versuchen, Straftaten zu vermeiden, als immer mehr aufzurüsten uns immer härtere Maßnahmen zu ergreifen?

    Ich halte es hier für falsch, von einer Eskalation zu sprechen, wenn ein 13. Bundesland etwas verankern will, was in 12 Bundesländern in mehr oder minder gleicher Form schon gesetzlich verankert ist. Es geht nur darum, den Polizisten draußen auf der Straße eine rechtliche Absicherung für ihr eventuell notwendiges Handeln zu geben, damit sie nicht erst auf das SEK warten müssen, wenn eine Entscheidung eventuell schon früher getroffen werden muss, um größeren Schaden abzuwenden. Ich denke mir das in etwa so wie beim Rettungsdienst, wenngleich der Vergleich vielleicht auch hinken mag: Wenn gerade kein Notarzt verfügbar ist, darf der RettAss im Rahmen der Notkompetenz auch Analgetika, etc. verabreichen, wenn das Leben des Patienten gefährdet ist, aber dadurch gerettet werden kann. Es wird nicht zum Regelfall, erweitert aber nötigenfalls die Kompetenzen.

    Wenngleich natürlich schon die reine Anwesenheit eines bewaffneten Polizisten zu einer Eskalation führen kann und dem – und auch Carmen – zufolge

    Carmen schrieb:

    Ich glaube aber auch das Verbrecher schneller schießen werden, wenn sie wissen das der Schuß eines Polizisten unkomplizierter toleriert wird.
    ein Schusswechsel schneller und eher wahrscheinlich ist. So könnte im Gegenzug das Wissen um die Authorisierung der Polizisten zum gezielten Einsatz der Waffe auch dazu führen, dass der Straftäter eher einlenkt, weil er mit einer größeren – nämlich tödlichen – Gefahr für sein eigenes Leben rechnen muss, wenn er weiß, dass nicht mehr ausschließlich auf Arme oder Beine geschossen wird, um ihn angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.


    McKilroy schrieb:

    Der von allen Seiten gebrauchte Ausdruck "finaler Rettungsschuss" ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei.

    Stimmt. Er ist so gesehen ein Euphemismus und ändert nichts an dem Umstand, dass ein Mensch ggf. sterben wird. Man könnte also auch von einem »Gezielten Todesschuss« sprechen. Aber der Begriff des FR zeigt, was bei dieser Maßnahme eigentlich im Fokus steht: Die Bewahrung Dritter vor Unheil bzw. die Errettung selbiger aus (Lebens-)Gefahr. Er ist das ultimative Mittel, um einen Straftäter zu stoppen. Auch wenn es vielleicht moralische Haarspalterei ist: es geht darum, auf einen Menschen zu schießen – und ihn dadurch eventuell zu töten –, um andere (vor ihm) zu retten. Man schießt aber nicht einfach auf ihn, um ihn zu töten – das wäre eine Exekution.

    McKilroy schrieb:

    Und auch bei einer Geiselnahme geht es ja auch nicht darum, dass ein Polizist wild drauf los schießt.


    Was auch – von glücklicherweise selten, aber leider dennoch vorkommenden Einzelfällen einmal abgesehen – die Statistik zeigt:

    Schusswaffengebrauch gegen Personen 2004, zu finden auch hier mit weiteren Jahresstatistiken:



    Wenn man zynisch sein wollte, so könnte man natürlich unterstellen, dass die Anzahl der Unbeteiligten Opfer deshalb Null ist, weil potentielle Geiseln oder Opfer zwar nicht am Schusswechsel, dennoch aber an der Situation beteiligt waren und daher nicht als Unbeteiligte gelten.

    Konradin schrieb:

    ...
    Polizeikontrolle an einer Landstraße. Die Beamten suchen einen flüchtigen Bankräuber. Ein Motorradfahrer soll sich ausweisen. Der Biker greift in seine Jackentasche – aber nicht, um eine Pistole herauszuholen. Er zieht seine Ausweis und streckt ihn dem Polizisten entgegen. Hauptkommissar Carsten von Halfern schießt vermeintlich zurück – und trifft. Der Mann in der dunklen Lederkluft bricht zusammen.
    ...


    Dein Beispiel passt leider nicht, da es sich hierbei nicht um einen »Finalen Rettungsschuss« handelt, sondern um eine vermeintliche Notwehr im Rahmen der Eigensicherung. Das hast Du mehr oder minder auch gleich danach selbst geschrieben:

    Konradin schrieb:

    Aber der Schußwaffengebrauch ist in unmittelbaren Notwehrsituationen meines Erachtens rechtlich völlig ausreichend gedeckt.



    @syntron: Was ist das denn bitte für eine Aussage? Ich liebe solche Phrasen; schließlich sind ja auch alle Soldaten Mörder. :rolleyes: Darf ich Dir mal zeigen, was »Mord« bedeutet:

    § 211, Absatz 2, StGB: »Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«



    @ecki51: Okay, Du hast es ironisch gemeint; trotzdem verallgemeinerst Du und stellst damit mehr oder minder alle Polizisten auf die gleiche schlechte Stufe. Sicherlich gibt es schwarze Schafe unter ihnen und die gehören bestraft, aber viele machen einen guten Dienst, über den leider nicht berichtet wird, sondern nur über die wenigen schlechten. Oder bist Du vielleicht einer jener Vertreter, die einen A.C.A.B.-Sticker oder -Patch voller Stolz tragen? Was ist mit Übergriffen auf Polizeibeamte, wenn sie unmotiviert und unprovoziert angegriffen werden und man versucht, ihnen die Dienstwaffen zu entwenden? Ich will damit weder Polizisten in Schutz nehmen, noch ihre Übergriffe auf Zivilisten herunterspielen – solche Beamten gehören entlassen, angeklagt und verurteilt –, aber ich bitte doch um ein etwas differenzierteres Bild und weniger Polemik.

    Liebe Grüße,
    —CentCom :bing:
  • CentCom schrieb:

    Wenn, dann waren es die Spiele der XX. Olympiade; ansonsten bezeichnet eine Olympiade den Zeitraum zwischen zwei Olympischen Spielen; den Zeitraum zu Beginn der Spiele mit eingeschlossen.

    [Besserwissermodus an]Das ist mir durchaus bekannt. Aber ich weiß auch, wo ich hier bin und habe mich eben (möglicherweise auch deswegen) etwas schnodderig ausgedrückt. Wenn ich in einem wissentschaftliche Kontext diskutiere, dann zitiere ich präziser mit Fußnoten. Wenn ich dies hier im Forum tun würde, dann müsste ich wohl mit mir allein diskutieren.[BWM aus]

    Natürlich ist meine Aussage polemisch, aber ich habe nirgendwo behauptet, die Aktion in München hätte übereilt stattgefunden. Natürlich war man seitens der Polizei völlig ahnungslos, und dies nicht nur dort. Der 'Schutz' durch Streifenbeamte in Trainingsanzügen war eben alles, nur kein Schutz. Es war eine bittere Lektion und man hat sie hoffentlich gelernt.

    Ich unterstelle niemandem eine gewisse Schießwut, aber meines Erachtens lässt sich eine Gefährdung der Geisel(n) sehr selten zu 100% ausschließen und ich glaube, daß der einfache Streifenpolizist ohne entsprechende Spezialausbildung davon überfordert ist, die Situation in allen Fällen angemessen einzuschätzen. Wenn jeder in einer solchen Situation ad hoc entscheiden könnte, dann wäre das in meinen Augen deutlich zu Lasten der Unversehrtheit der Geisel(n).

    Weiterhin habe ich den Gebrauch des Begriffs 'Fangschuß' im Zusammenhang mit Menschen moniert. Ohne gleich an die unrühmliche deutsche Vergangenheit zu denken hinterlässt dieser Begriff jedenfalls in diesem Zusammenhang ein deutlich ungutes Gefühl bei mir. Näher möchte ich darauf an dieser Stelle nicht eingehen.

    Wie dem auch sei, ich bin davon überzeugt, daß das bestehende polizeiliche Instrumentarium bei Standardfällen (wozu ich auch Banküberfälle und Geiselnahmen zähle) durchaus ausreichend ist.

    Im Falle eines Amokläufers oder gar eines möglicherweise gutausgebildeten Selbstmordattentäters gelten hingegen völlig andere Spielregeln. Bis Polizeibeamte überhaupt oder in nennenswerter Zahl am Ort des Geschehens auftauchen ist dort das wesentliche meist gelaufen, denn schließlich sind sie ja keine Hellseher. Weiterhin fürchte ich, daß nicht eigens darauf speziell ausgebildete Personen kaum eine weitere Chance haben, als sich in die Reihe der Opfer einzureihen und um eigens dafür ausgebildete Einsatzkräfte herzuholen dürfte die gebotene Zeit kaum ausreichen - ein schier unlösbares Dilemma.

    Es ist wie mit dem 11. September. Man kann viel von Schutz reden, aber vor allem schützen kann man sich nicht.

    Doch zurück zum üblichen 'Polizeialltag'. Für diesen ist die Polizei ausgebildet und meiner bescheidenen Meinung nach auch ausreichend gesetzlich abgesichert. Ich sehe dort keinen wesentlichen Handlungsbedarf, was natürlich nicht heißt, daß es immer etwas zu verbessern gibt.

    Gruß Konradin
  • McKilroy schrieb:

    WAs du bei deiner ganzen Argumentation vergisst, ist die Tatsache, dass der Polizist eben auch durch Unterlassung den Tod Unschuldiger verursachen kann.

    Es gibt bei diesem Thema eben nicht nur schwarz oder weiß sondern eine Menge von Grautönen.

    Letztendlich wird es immer eine Momententscheidung desjenigen Polizisten sein, der mit der Situation konfrontiert wird. Und der (oder die) wird kaum eine leichtfertige Entscheidung treffen.


    Seh ich ganau so. In die Situation zu schießen möchte ein Polizist bestimmt niemals kommen, aber es kann schneller gehen als man glaubt (wie ja gerade im aktuellen Amokfall geschehen).
  • Das Thema ist gar nicht so einfach! Auf der einen Seite würde ich das Gestz auch für gut befinden, da so vielleicht viele Menschen gerettet werden können. Doch auf der anderen Seite sind Polizisten auch nur Menschen und können Fehler machen. Wenn der Täter erstmal tot ist kann ein eventueller Fehler nicht rückgängig gemacht werden..
  • Also, ich persöhnlich finde ja das es durchaus möglichkeiten gibt eine situation so zu erkennen das eins schuss möglich sein muss.

    Nehmen wir das traurige Beispiel von Wenningen.

    Die Polizisten sehen den Täter in der Schule und verfolgen ihn....
    ZU WELCHEM ZWECK bitte ? wird der Amokläufer der sein Leben soweiso aufgegeben hat drei Runden auf dem Sportplatzlaufen und dann die Waffe abgeben und sagen och hier ich hr mal auf?!

    Wohl eher nicht?

    Nein, statt dessen verfolgt man ihm im Auto, unternimmt nichts als er durch den ,ich finde wirklich guten, Einsatz des Autofahrers alleine vor einer Strassensperre steht und was passiert nichts? Ach er wollte sich ausgerechnet da ergeben... Dann flüchtet er weiter und erschiesst zwei weitere Leute... Sorry aber das war für mich eine eindeutige position.

    Und konradin das ist mal wieder total typisch für dich, du nimmst dir Sätze/Forderungen/Ansätze von Leuten raus und ohne die in irgendeinerweise abzuwägen "denkst du sie konsequent" und erzeugst damit immer bewusst total Abwegige Situationen...

    Und wie McKilroy zitiert hat. " Recht darf Unrecht in nicht Weichen" und " Verhältnissmäßg" wenn jemand will ballernd durch eine Schule rennt, dann ist der gebrauch der Schutzwaffe das verhältnissmäßig richtige Mittel.

    Wenn jemand Geiseln in einer Bank genommen hat, besteht meistens keine unmittelbare Gefahr, da die Täter dann unter umständen bereit zum Mord sind, dies aber nicht ihr primäres Ziel darstellt, sie also in 90% der Fälle auf verhandlungen setzen um ihre Position irgendwie zu verbessern.


    Aber Amokläufer haben da eine ganz andere Intention, ihn geht es nicht darum das ihnen jemand zuhört (oft Motiv von "privaten" Geiselnahmen) ihn geht es nicht ums Geld und ihnen geht es warscheinlich auch nicht darum sich wie in Counterstrike oder Far Cry zu fühlen....
    Upps:Up1Upp2

    Downs:
  • Mehlsack schrieb:

    Nehmen wir das traurige Beispiel von Wenningen


    Hier mal ein klarer Fall des psychologischen Phänomens des Hindsight-Bias. Der "Rückblickfehler". Jetzt im Nachhinein ist klar, dass der zuständige Einsatzleiter (nicht der Polizist an der "Front"!) auch schon fürher hätte eingreifen können/müssen.
    Zu diesem Zeitpunkt war allerdings nicht abzusehen, dass der Täter weitere Menschen tötet. es war nichtmal abzusehen, ob er dem Profil eines Amokläufers entspricht.

    Außerdem haben wir eigene Threads zum Thema Amoklauf. Hier ist das Beispiel zwar nicht schlecht, aber leider konnten die Behörden keinen Abschussbefehl erteilen, solange sie nicht selber sicher waren. Ob das nun eine Fehlentscheidung war oder nicht sollte wohl ein Gericht klären und steht uns imo nicht zu.

    Wie gesagt, im Nachhinein betrachtet ist offensichtlich, dass der Täter durch einen gezielten Schuss ausgeschalten hätten werden können und so womöglich zwei Menschen gerettet worden wären.

    Solange die Polizisten gut genug ausgebildet und psychologisch untersucht wurden, sehe ich keinerlei Gefahr eines mutwilliggen oder böswillgen Umherschießens Seitens der Polizei. Leider wird das aber auch nicht überall und zu jeder Zeit gemacht.
    Das Problem sind, so sehe ich das, hier nicht die Polizisten oder die Schusswaffen, sondern die Kontrolle von beidem.

    Lg
    RamsesV
  • RamsesV schrieb:

    Solange die Polizisten gut genug ausgebildet und psychologisch untersucht wurden, sehe ich keinerlei Gefahr eines mutwilliggen oder böswillgen Umherschießens Seitens der Polizei. Leider wird das aber auch nicht überall und zu jeder Zeit gemacht.
    Das Problem sind, so sehe ich das, hier nicht die Polizisten oder die Schusswaffen, sondern die Kontrolle von beidem.


    Die Kontrolle wäre bestimmt ein Problem da es dann warscheinlich
    oft auf die leichte Schulter genommen werden würde. Die Psychig
    der Ploizisten spielt dabei auch eine große Rolle. Doch ich glaube
    wenn jemand nicht psychisch für diesen Job ok ist dann würde in solchen Situationen sowieso zur Waffe greifen.

    Algemein wenn jemand auf dich schießt und die Absicht hat dich zu
    töten...wer würde dann nichts seine Waffe zücken und versuchen sein Leben
    zu retten ? würdet ihr so lange warten bis
    er euch nen Headshot setzt ? Das wäre doch etwas dumm.
    Vielleicht hat man nicht unbedingt das Recht einem
    Menschen das Leben weg zu nehmen, wenn alle so denken würden wie diese
    Aussage von eben dann würde es auch keine Amokläufer geben doch
    sollte ein Polizist keinen Amokläufer der eine junges 16 Mädchen bedroht
    und nicht ohne zu zögern abdrücken würde helfen...ich hoffe
    ichr habt teils verstanden was ich damit sagen will...denn wenn Polizisten
    nur dumm da stehen und sich alles anschaeuen würden wozu wären diese
    denn dann noch nötig ? (also im übertriebenem Sinne)

    MFG joke123
  • Also ich fande die Situation schon relativ eindeutig, Person schiesst in einer Schule wahllos auf Mensch, war jetzt net so das profil eines Bankräubers.
    Zudem hat er auf Polizisten geschossen, oder ist das neuerdings das zeichen für " Ich gebe auf".

    Aber natürlich ist es schwer da jetzt einfach drüber zu richten, ich fande dieses Beispiel nur schon sehr "einfach" festzustellen
    Upps:Up1Upp2

    Downs:
  • Ich denke auch ähnlich wie du, dass das dann ranghöhere Polizisten dürfen sollten, denn in vielen Gefahrensituationen ist ein "JETZT HANDELN" viel wichtiger als "erst mal reden", damit man Schadensbegrenzung betreiben kann. Aber das sollte dann eben ncht jeder "dahergelaufene" Polizist machen dürfen.
  • Die Dienstwaffe gehört nunmal zum Handwerkszeug eines Polizisten.
    Meiner Meinung nach sollte ein Polizist, egal welchen Rang er bekleidet, soweit ausgebildet sein, das er in der Lage ist zu entscheiden, wann und wofür er seine Waffe einsetzen muss.

    Die Polizei ist zum Schutz rechtschaffender Bürger und zum Selbstschutz mit einer Dienstwaffe ausgerüstet...PUNKT!!!

    Keiner versucht einem Schmied zu sagen, wann er seinen Hammer einzusetzen hat.....
    99,99% bearbeiten das warme Metall, und der Rest schlägt Schädel damit ein.

    @Euer hochwohlgeboren Konradin
    Du kannst Dich gut ausdrücken und wirkst sogar gebildet....wenn für mich auch nur eingebildet.....
    Ich frage mich nur warum Du es nötig hast hier in einer Art und Weise über andere Member herzufallen. Da wird mir teilweise beim lesen Deiner Beiträge schlecht.
    Du solltest mehr auf Deine Wortwahl achten, denn der einzige der hier bisher geseiert hat warst Du.......Schade.......
    Dich möchte ich mal erleben wenn Deine Frau, Dein Kind oder ein anderer Dir nahestehender Mensch Opfer eines Gewalttäters wird.

    Greetz
    lolman63

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lolman63 ()

  • Es gilt bei der Würdigung des Schusswaffengebrauchs festzuhalten, dass das Schießtraining der Hüter der FDGO sehr selten stattfindet (falls ich mich recht erinnere, hat einer meiner Schüler – Zivilbulle – mir vor längerer Zeit gesagt, dass einmal alle drei Monate ein paar Schuss abgefeuert werden; ich werde aber sicherheitshalber nachfragen).

    Für mich gilt, je besser der Waffenträger ausgebildet im Gebrauch der Waffe (evtl. zzgl. waffenloser Techniken) ist, desto größer sind die Überlebenschancen für Unbeteiligte.

    Was für mich absolut unverständlich ist (bevor „Sachkundige“ aufbrüllen: Ich habe auf Menschen geschossen, auf mich wurde geschossen; und: Ich habe – noch – keine Vorstrafe) ist der Fall des Regensburger Musikstudenten, der am 30. April 2009 von einem starken Polizeiaufgebot in Regensburg mit 16 Schuss (!!!) erlegt – anders kann ich es nicht bezeichnen – wurde. Selbstverständlich (drei Treffer von hinten) agierten die Hüter der FDGO auch hier in Notwehr (bitte selbst googeln).

    Nur ein paar Beispiele: Es ist egal, ob ein Demonstrant, von vier Polizisten festgehalten, vom fünften Polizisten per Schuss in den Hinterkopf für immer „ruhig gestellt“ wird, ob ein 14-jähriger, der nachts aus dem Fenster eines Jugendheimes schaut, von Spezialisten erlegt wird („Gautinger Modell“), ein Brite beim Öffnen seiner Wohnungstür mit der MP niedergemäht wird, oder ein flüchtender jugendlicher Plakatkleber per Schuss in den Rücken getötet wird: Da immer Notwehr vorliegt, immer Freispruch bzw. keine Anklageerhebung, bzw. Einstellung des Verfahrens.

    Unbestritten: Es gibt immer Situationen, in denen der Polizist gezwungen ist, so schnell und so präzise wie möglich zu töten. Es sollten allerdings nur Menschen eine Schusswaffe tragen dürfen, die wirklich trainiert und innerlich kalt genug sind, auch im Stress so besonnen damit umzugehen, dass eine Gefährdung Unbeteiligter so gut wie möglich ausgeschlossen ist.

    McKilroy schrieb:

    ... Wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung und dabei wird es auch bleiben. Und nach einem solchen Schuss wird sich auch jeder Polizist vor den entsprechenden Stellen rechtfertigen müssen. ...
    Das hast Du doch sicher ironisch gemeint?
  • Moin...

    # PDF-Link entfernt.

    Ich wäre mir als Polizist etwas unsicher...
    Deutschland und die Gesetze.
    Da sind sie noch mit überlegen beschäftigt, ob sie nun die Schußwaffe benutzen dürfen oder nicht und schon sind sie bereits Opfer...
    Als wirklicher Hardcore-Gangster, käme mir die deutsche Polizei ganz recht...
    Man sollte sich die rabiaten Zugriffsweisen aus anderen Ländern mal ansehen...

    Gruß
    mc

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von trxag ()

  • lolman63 schrieb:

    Die Polizei ist zum Schutz rechtschaffender Bürger und zum Selbstschutz mit einer Dienstwaffe ausgerüstet...PUNKT!!!
    Oh natürlich. Manchmal aber auch (und das gerade bei spezialisierten Einheiten - bestes Bsp. ist da wohl die BFE) auch zur Einschüchterung / Vertreibung ungewünschter Gruppen.
    Ob das nun Hausbesetzer in Erfurt oder Raver in Berliner Diskos sind ist da relativ egal. Gerade die BFE wird bei Fußballspielen und Demos gerne als Prügelknaben eingesetzt. Und so verwundert es dann kaum wenn so mancher Staatsdiener unerkannt mitten im Block (Fußball oder Demo? Egal!) zur Gewalt aufruft. Ein wenig anstacheln, damit man Gründe zum losknüppeln hat.

    Auf Wunsch wird auch vom SEK zum Krüppel geprügelt *klick*

    Die Leute die wirklich am Arsch sind sind die Bereitschaftspolizisten. Die werden nämlich nicht mal eben für Räumungen durch ganz Deutschland gekarrt (BFE aus Bayern um in Erfurt ne Bude zu räumen) - ergo haben sie auch anschließend nichts zu befürchten. Sie sieht ja keiner mehr.

    Die Bereitschaftscops dürfen anschließend immer das Arschloch stellen.
    Erbärmlich wenn ihr mich fragt.



    Ach zum Thema:
    Polizisten sollten mit Tasern ausgerüstet werden. Das reicht vollkommen. Zur Not noch ne Gaspistole (ähnlich der Softair, nur mit mehr Bums). Pistolen sind völlig übertrieben für nen Streifenwagen.
    Unser gemeinsames Leben heißt Offenheit, Herzlichkeit, Freundschaft, Mut zum Widerstand und der Glaube, dass es immer besser wird.
    Wer so offen ist, muss Fragen stellen, kann lebensverachtende Verhältnisse nicht akzeptieren sondern muss sich wehren, muss kämpfen gegen die, die das Leben verachten und die, die davon profitieren!
  • @rosenrot:

    So wie Du sprichst könnte man den Eindruck gewinnen, als gäbe es auf der einen Seite die BFE und auf der anderen Seite die Bereitschaftspolizei. Soweit ich weiß gehören die einzelnen BFEen aber direkt zur Bereitschaftspolizei.

    Was Deinen Wunsch nach Tasern betrifft: Dafür, dass es eigentlich eine sichere und vor allen Dingen nichttödliche Waffe sein soll, sind nach Angaben von Amnesty International (komplette Auflistung in der PDF am Ende der Seite) in den USA zwischen 2001 und August 2008 mehr als 330 Menschen nach einem Taser-Einsatz gestorben.

    Der Einsatz der Dienstwaffe durch Schutzbeamte erfolgt in den meisten Fällen wohlüberlegt und auch nur als Ultima ratio. Der (ausschließliche) Einsatz von vermeintlich nichttödlichen Tasern würde in meinen Augen zu einem häufigeren Gebrauch selbiger Waffen führen; sie kämen auch in Situationen zum Einsatz, wo man sonst maximal das Pfefferspray eingesetzt hätte – mit dem Resultat, dass es auch hier zu unnötigen und ungewollten Todesfällen kommen könnte. Dass das der richtige Weg sein soll, wage ich zu bezweifeln.

    Liebe Grüße,
    —CentCom
  • mycard schrieb:

    ... # PDF-Link entfernt....
    Da sind sie noch mit überlegen beschäftigt, ob sie nun die Schußwaffe benutzen dürfen oder nicht und schon sind sie bereits Opfer... ...
    Man sollte sich die rabiaten Zugriffsweisen aus anderen Ländern mal ansehen...
    Sicher hast Du dir auch die Mühe gemacht, die schriftlichen Anweisungen „aus anderen Ländern mal an(zu)sehen“, und sicherlich hast Du auch dort Diskrepanzen zwischen Sein und Schein entdeckt (vergleiche nur einmal die Verfassung der BRD mit der Realität).
    Diese Anweisungen dienen – eben wie Verfassung und Grundgesetz – nur der Außenwirkung (Propaganda) und haben mit der Realität nichts oder nur wenig zu tun.

    Rosenrot schrieb:

    ... Auf Wunsch wird auch vom SEK zum Krüppel geprügelt *klick*...
    Natürlich sind entsetzliche Fälle, wie der von „Monitor“ aufgegriffene, keine Einzelfälle, und natürlich sind diese „Polizeimaßnahmen“ nur in Ländern wie z.B. Iran möglich (die man aus eben diesem Grunde – und nicht der Bodenschätze wegen – so bald wie möglich bombardieren muss).

    ... und möglich auch in der BRD.

    CentCom schrieb:

    ..Der (ausschließliche) Einsatz von vermeintlich nichttödlichen Tasern würde in meinen Augen zu einem häufigeren Gebrauch selbiger Waffen führen; sie kämen auch in Situationen zum Einsatz, wo man sonst maximal das Pfefferspray eingesetzt hätte – mit dem Resultat, dass es auch hier zu unnötigen und ungewollten Todesfällen kommen könnte. Dass das der richtige Weg sein soll, wage ich zu bezweifeln.
    Volle Zustimmung!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von trxag () aus folgendem Grund: CentCom