Radiogeräte, um sämtliche Frequenzen zu empfangen

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  • dAMorti
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  • Radiogeräte, um sämtliche Frequenzen zu empfangen

    hallo,

    ich bin auf der Suche nach eine Art Radio-Gerät, mit der man die Frequenzen auch außerhalb der üblichen Spanne (87,5 MHZ - 108 MHZ) empfangen kann.
    Also quasi auch so ein Gerät, womit man Polizei/Feuerwehr-Funk hören kann (was natürlich nicht meine Absicht ist).
    Kumpel von mir hatte mal so ein Teil früher und wir fanden es ganz lustig, da so bisschen durchzustöbern, was so alles gefunkt wird...
    Also weiß jmd die genaue Bezeichnung für solche Radios, damit ich diese evtl bei Ebay finden kann? Oder kann mir vllt jmd sogar ein Ebay-Link dazu schicken.
    Wäre cool.

    danke schonmal,

    gruß dAMorti

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dAMorti ()

  • Das abhöre von Polizei und ähnlichen Funkfrequenzen ist verboten!

    Hierzu bedarf es einer Funkamateur Lizenz.

    Solltest du erwischt werden droht dir eine Strafe.

    Hier eine entsprechenden Passage:

    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

    § 148
    Strafvorschriften

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
    2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
    a) besitzt oder
    b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

    (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


    Sie auch:
    Auszug aus: Juristischer Informationsdienst /Strafvorschriften

    Und glaube mal nicht das die dich nicht finden können.

    Wenn du allerdings Interesse am Funken hast, versuche dich mal in CB Funk. Bei Ebay auch ein Suchwort!
    Das ist der Einstieg ins Funken. Allerdings benötigst du dafür ebenfalls eine Genehmigung der Post. Die gibt es gegen eine geringe Gebühr und hat eigentlich keine großen Bedingungen.
    Inzwischen gibt reichlich freie Kanäle die man nutzen kann.

    CQ-DX CQ-DX who can copy me?

    Kein Wort verstanden?
    CB-Funk: Die Sprache der alten Hasen

    77 - Diabolo01
    Frage nicht woher ich komme, sondern erfreue dich das ich da bin.


    Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von Diabolo01 ()