Musterung

  • Frage

  • reaper21
  • 1050 Aufrufe 9 Antworten

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  • Tach zusammen, war letztens bei der Musterung,
    da konnten se mir aber net sagen was für nen Tauglichkeitsgrad ich hab weil ich nix riechen kann auf dem Zettel steht aber bei t5 verlust des geruchs UND Geschmacksinns, aber schmecken kann ich halt noch
    ich hab schon paar mal angerufen wies jetzt aussieht aber des tut sich schwer weil mer von einer nicht zuständigen stelle zur nächsten weiterverbunden wird,ich müssts halt dringend wegen ausbildung wissen
    kann mir da jemand weiterhelfen?
    wär echt sau geil

    mfg
    reaper
    sie scheinen gedächntnislücken zu haben. sie selbst haben in unserem letztem gespräch noch diese meinung vertreten
  • hi.
    also ich kann auch nicht riechen und hab mir das vom Hals Nasen Ohrenarzt per Attest bestätigen lassen. Dann hab ich der Bundeswehr davon eine Kopie geschickt, als die wissen wollten ob ich gewissen Krankheiten habe.
    Und schwups war ich ausgemustert, ohne jemals beim der Musterung oder einem Arzt der Bundeswehr gewesen zus ein. :):)

    für mich ist das ein gewonnenes Jahr, weil ich so ein Jahr eher studieren kann. Meine sogenannte "Behinderung" stört mich absolut gar nicht, weil ich schon seit meiner Kindheit nicht riechen kann und es deshalb auch gar nicht anders kenne.
  • also thx für die antwort gambo,
    mir gehts ähnlich, ich find da gewöhnt mer sich dran und iwie isses dann au net wirklich schlimm

    und mit dem zettel meinte ich den zettel den die ärtztin damals hatte um nachzuschaun
    sie scheinen gedächntnislücken zu haben. sie selbst haben in unserem letztem gespräch noch diese meinung vertreten
  • ich glaub du musst dir da keine sorgen machen... die beim bund haben eh nicht mehr soviel platz... die mustern immer mehr aus oder stellen sie nach hinten wegen platzmangel...
    also ich glaub kaum dass du da hin musst ;)

    mfg

    pcfreak56
  • bin seit 35 jahren beim bund als angestellter und immer im kreiswehrersatzamt, von daher kann ich schon mitreden.

    falls du eine gesundheitliche beeinträchtigung hast und die auch belegen kannst, wirst du zu einem facharzt überwiesen (kostenfrei), der deine geschichte abklärt.

    ansonsten ist es schon richtig, daß der bund in den letzten jahren stark reduziert und überwiegend die wehrpflichtigen einberuft (falls stellen verfügbar sind), die man auch "gebrauchen" kann.

    bedeutet. berufe, die für die bundeswehr "nützlich" sind. so z.b. elektroniker, mechaniker usw.

    ansonsten werden viele freigestellt (z.b. wegen kinder).

    eine momentane ausbildung bedingt nur, daß man für den zeitraum zurückgestellt wird und dann neu gemustert wird.

    aber auch nur dann, wenn die ausbildung bereits angetreten ist oder in kürze erfolgt.

    davon abgesehen, schaden die bundeswehrzeit niemanden.

    das ist aber meine meinung.
  • hi juergen

    die gesundheitliche beeinträchtigung besteht auf jeden fall ich simulier net oder so, die sache is nur die da wird jetzt n befund angefordert und des dauert halt so ewig und mein evtl. zukünftiger arbeitgeber wüsste halt sehr gern bescheid
    ich persöhnlich hab au nix gegen den bund
    sie scheinen gedächntnislücken zu haben. sie selbst haben in unserem letztem gespräch noch diese meinung vertreten
  • Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation (z. B. Feuerwehr) eines Landes zu dienen.

    Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

    1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
    2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

    * ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
    * einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.(§ 1 WPflG)

    das betrifft aber alle und warum soll dann für einzelne eine ausnahme gemacht werden.

    über den sinn der wehrpflicht kann man streiten, aber fakt ist, daß sie noch besteht.

    außerdem ist es kein jahr mehr, sondern 9 monate.

    als deutscher sollte man nicht nur seine rechte sondern auch an seine pflichten denken.