Luemmel33 schrieb:
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Hä? Seit wann ist ein gerechtes Urteil=Mitleid mit den Tätern? Oder verstehe ich da gerade etwas nicht so ganz?
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Das hast du wohl nicht ganz verstanden.
Das, was Konradin geschrieben hatte, ließ mich vermuten, er würde mehr an das Wohl der Täter denken als an das Schicksal des Opfers.
Bis heute wird vor deutschen Gerichten mehr über strafmildernde Gründe für den Täters beratschlagt, bei unter 21-Jährigen wird fast generell Jugendstrafrecht angewandt aber an die psychischen und physischen Folgen für die (überlebenden) Opfer bzw. Angehörige denkt kaum einer. Bei derart schwer wiegenden Verbrechen lasse ich keine Minderungsgründe, wie Alkohol- oder Drogenkonsum gelten, denn dies haben Täter immer freiwillig getan. Niemand wird dazu gezwungen, sich zu betrinken oder den Verstand durch Drogen zu benebeln.