Es geht mir nur darum, dass nach geltendem Recht keinerlei Aussicht auf erfolgreiche Zivilklage bestehen würde. Ein Strafverfahren schon gar nicht, da weder arglistige Täuschung vorliegt, noch von Betrug geredet werden kann.
Irgendwie reagiert ihr beide in meinen Augen schon ulkig. Schaut mal in die Auto-Abteilung von Ebay. Dort werden KFZ angeboten, mit bestimmten Mängeln und werden dann als 'Bastlerauto' ohne jede Gewährleistung und als Zustand 'defekt' oder 'zum Ausschlachten' verkauft. Hierbei hätte man keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität.
Schon eure Aufregung wundert mich. Kein logisch denkender Mensch sollte solchen Technikmüll ohne Rückfragen oder schriftliche Vereinbarungen erwerben. Ich verstehe nicht, dass man sich hierbei so vehement auf die Seite eines vermeintlichen 'Opfers' stellt. Im Übrigen hatte der Käufer woh,l ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Anbieter, den direkten Weg zum PC-Fachhändler gesucht. Dies alleine würde ihm schon die Aussicht auf Kostenersatz im rechtlichen Sinne nehmen.