Ebay Auktion/ Rechtsfrage

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  • @ Konradin & Flinky:

    Es geht mir nur darum, dass nach geltendem Recht keinerlei Aussicht auf erfolgreiche Zivilklage bestehen würde. Ein Strafverfahren schon gar nicht, da weder arglistige Täuschung vorliegt, noch von Betrug geredet werden kann.

    Irgendwie reagiert ihr beide in meinen Augen schon ulkig. Schaut mal in die Auto-Abteilung von Ebay. Dort werden KFZ angeboten, mit bestimmten Mängeln und werden dann als 'Bastlerauto' ohne jede Gewährleistung und als Zustand 'defekt' oder 'zum Ausschlachten' verkauft. Hierbei hätte man keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität.

    Schon eure Aufregung wundert mich. Kein logisch denkender Mensch sollte solchen Technikmüll ohne Rückfragen oder schriftliche Vereinbarungen erwerben. Ich verstehe nicht, dass man sich hierbei so vehement auf die Seite eines vermeintlichen 'Opfers' stellt. Im Übrigen hatte der Käufer woh,l ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Anbieter, den direkten Weg zum PC-Fachhändler gesucht. Dies alleine würde ihm schon die Aussicht auf Kostenersatz im rechtlichen Sinne nehmen.
  • Ware kaputt oder nicht. Die Sache wurde eigentlich recht gut beschrieben.
    Daher würde ich mir auch keinen Kopf drum machen. Es wird immer wieder Leute geben die es auf so etwas anlegen, um einen Verkäufer "einzuschüchtern".

    Ich habe mir den Käufer einmal genauer betrachtet. Was mir aufgefallen ist, das dieser Käufer mit etlich anderen unter einer Decke steckt, die nicht nur die Preise bei Auktionen hochtreiben, der letztere abspringt und dann die Ware "günstiger" an den nächsten Bieter überspringt.

    Desweiteren habe ich mich selbst schon eBay gewendet, mit der Bitte um Nachforschung solcher Bieter, da mir aufgefallen ist, das auf die Artikel meist dieselbe "Bande" / "Organisation" steckt.

    Wenn man sich nur einmal die Namen der Käufer betrachet wie zum Beispiel in diesem Fall, und einfach mal in den Angeboten stöbert, wird einem recht sehr schnell auffallen, das es sich hierbei um eine "Gemeinde" handelt.

    Ist schon sehr auffällig, wenn zum Beispiel auf einen Artikel nur Bieter auftauchen / mitbieten, deren Namen sich aus folgenden Buchstaben und Zeichen zusammensetzen wie zum Beispiel :

    3***d

    s***u

    a***n

    e***l

    und so weiter, und so weiter.

    Von eBay bekam ich dann selbst nur eine kurze Antwort. Die Sache wird geprüft. Leider ist bis heute nichts passiert, da es niemanden interessiert.
  • Nein, MusterMann, ich stelle mich keineswegs auf die Seite des Käufers. Mir ist völlig egal, ob es sich bei ihm um einen windigen Vogel handelt oder auch nicht und ich habe mir auch nicht die Mühe gemacht, dies zu recherchieren.

    Ich habe mich auf den Threadtext bezogen und anschließend auf den Angebotstext, weiter nichts. Meine persönliche Meinung ist, daß der Verkäufer einen Dummen gesucht hat, nur ganz zu seiner Zufriedenheit hat es eben nicht geklappt.

    Die arglistige Täuschung vermag ich auch nicht zu erblicken, aber ich sehe weiterhin das laufen tuts noch als zugesicherte Eigenschaft. Mir wäre das so sicher nicht passiert, selbst wenn ich mich für das Board erwärmt hätte. Ohne zusätzliche ausdrückliche Bestätigung, daß es läuft, wäre da nichts gelaufen, wenngleich es sowieso nicht meine Art ist, auf solchen Schrott solche Summen zu bieten.

    Daß der Käufer das Board ohne Absprache mit dem Verkäufer zum Händler gebracht hat, nachdem er bemerkt hat, daß es wohl nicht läuft, spricht eher gegen die These, er sei ein Abzockprofi, sonst würde er solche voreiligen Handlungen besser unterlassen. Es sei denn, es handle sich nur um eine Gefälligkeitsrechnung eines Mitabzock-Kollegen, aber das steht auf einem anderen Blatt. Unklug war es jedenfalls von ihm.

    Wenn sich die Abzocker gegenseitig über den Tisch ziehen, dann kann mir das eigentlich egal sein. Aber mir stinkt es gewaltig, wenn es darauf hinausläuft, daß jeder Anbieter über seine Ware das Blaue vom Himmel herunterlügen darf und ich als Verkäufer zum Zahlvieh degradiert werde, das gefälligst froh zu sein hat, überhaupt eine Ware für ihr Geld bekommen zu haben.

    Nein, wenn ich ein blaues Auto kaufen möchte und hinterher stellt sich heraus, daß es nicht blau, sondern rot ist, dann möchte ich es nicht haben. Und wenn ich ein Schrottboard haben möchte, egal in welchem Zustand, Hauptsache, es läuft, dann erwarte ich auch, daß es zumindest läuft. Und wenn mir der Verkäufer das nicht zusichern mag, dann wird es eben nicht gekauft. Oder anders ausgedrückt: wenn der Verkäufer nicht garantieren kann, daß es läuft, dann hat er es gefälligst auch nicht zu behaupten.

    Gruß Konradin
  • Konradin schrieb:

    ...wenn der Verkäufer nicht garantieren kann, daß es läuft, dann hat er es gefälligst auch nicht zu behaupten.
    ...



    Eben, hat er ja nicht. ;)

    Ich hab früher bei Ebay schon mehrere unangenehme Erfahrungen sogar mit gewerblichen Verkäufern gemacht. Oft ging es um relativ niedrige Beträge bzw. spätere Gewährleistungsreklamationen. Das dreisteste brachte ein Online-Händler vor kurzem zu einem CD-Portable-Player (ein paar Monate alt, weniger als sechs) bei der Firma meiner Frau (Bildungszentrum). Seine Aussage zu einem Defektfall:
    "Das Gerät hat bei Übergabe funktioniert, wir sehen da keinen Gewährleistungsfall bei ihrem CD-Player und können daher keinen Austausch anbieten. ... "

    Die hatten dort 12 Stück gekauft gehabt und wollten eigentlich weitere ~ 20 Player erwerben. Was also tun? EK-Preis war 15 Euro. Alles, was man unternehmen könnte, wäre wesentlich teurer. Die weiteren Player wurden also bei einer anderen Firma beschafft und ein unfreundlicher Brief an den ersten Händler blieb ohne jede Antwort!
  • MusterMann schrieb:

    Eben, hat er ja nicht.

    Und wie würdest du dann 'Laufen tuts noch' auslegen? So jedenfalls steht es wortwörtlich in seinem Angebot.

    Daß eBay ein Tummelplatz für Abzocker und Gauner aller Art ist, ist ja hinlänglich bekannt. Käufer und Verkäufer nehmen sich da jedenfalls nichts. Da ich bisher dort noch nichts verkauft habe blieben mir schlechte Erfahrungen mit Käufern bisher erspart. Aber als Käufer habe ich das eine oder andere schon erlebt. Ob es sich um eine Gore-tex-Jacke handelte, die aus allem möglichen bestand, nur nicht um Gore-tex oder um eine Userin, die mir 50 Cent zurücküberweisen wollte, weil das tatsächliche Porto billiger war als erwartet, es ist mir alles schon untergekommen, Gutes wie Schlechtes.

    Aber ehrlich gesagt liefen die meisten meiner Käufe bei eBay völlig problemlos ab, wenngleich es mich schon nervt, mitunter aus zwanzig unseriösen Angeboten das einzige einigermaßen seriöse herauszufischen.

    Gruß Konradin
  • Verstehe gar nicht , das du auf diesen Wortlaut "Laufen tut,s noch" behaaren kannst ??
    Kann man dem Verkäufer das gegenteil beweisen ? Dann könnte man dem Käufer auch unterstellen , das beim ihm das nicht läuft, weil er eventuell den M.-Board falsch gehandhabt hat ??

    Denn warum sollte dann der Verkäufer in seinem Text und die ersten beiden Speicher slots gehen bei mir ne weis nicht warum schreiben, wenn das andere nicht läuft ??

    Wenn im Text , wie hier wiederholt, 2 mal defekt darin steht , ist wohl jedem erkennbar das er dies auf eigenen Risiko erwirbt.

    Da gäbe bei mir auch nicht zu Diskutieren und glaube kaum das sich ein Anwalt damit beschäftigen wird, abgesehen schon allein wegen dem Streitwert von 22 Euro.

    lg,nedal
  • nedal schrieb:

    Da gäbe bei mir auch nicht zu Diskutieren und glaube kaum das sich ein Anwalt damit beschäftigen wird, abgesehen schon allein wegen dem Streitwert von 22 Euro.

    Genau diese Geringfügigkeit ist es doch, auf welcher diverse Betrüger herumreiten. Sie wissen, daß viele Betrogene den Aufwand scheuen und genau deswegen sind sie so erfolgreich.

    Auf der anderen Seite regen die meisten Leute sich auf, wenn sie am Telefon von Call Center Agents im Auftrag von gnadenlosen Abzockern belästigt werden, die Strafen aus der Portokasse bezahlen und immer so weiter machen, weil es sich offensichtlich für sie rechnet. Da wird im Sinne der Profitmaximierung auf Gesetz gesch****n.

    Im Kleinen ist es nicht anders. Ermuntert man Kleinkriminelle und Abzocker durch ständiges Rechtfertigen und regelmäßiges Wegsehen, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß es ständig mehr werden. Aber wenn es einen selbst erwischt, zum Beispiel beim Telefonterror, dann nimmt man es keineswegs so hin, sondern schreit mit am lautesten. So etwas ist in meinen Augen eine doppelte Moral.

    Ich finde es übrigens schade, daß ich ständig darauf hinweisen muß, niemanden damit persönlich zu meinen, aber wenn ich nicht darauf hinweise wird mir sofort das Wort im Munde herumgedreht.

    nedal schrieb:

    Verstehe gar nicht , das du auf diesen Wortlaut "Laufen tut,s noch" behaaren kannst ??
    Was gibt es da nicht zu verstehen? Der Verkäufer behauptet unter anderem, daß es noch läuft und genau das sehe ich durchaus als zugesicherte Eigenschaft. Warum der Verkäufer was schreibt ist nebensächlich. Was zählt ist die Tatsache, daß er es schreibt. Selbst wenn er 20 mal das Wort Defekt benutzt hätte würde es nichts an der Tatsache ändern, daß er behauptet hat, es würde noch laufen. Seit wann kommt es bei Angeboten oder von mir aus auch bei Verträgen jeglicher Art auf die Worthäufigkeit an oder sind wir hier aus Versehen im Deutschunterricht gelandet?

    Mir geht es hier nicht um die Umkehrung der Beweislast oder die genaue Art des tatsächlichen Defekts, ebensowenig um den zu beziffernden Wert der gelieferten Ware. Ich halte auch nicht viel von Ferndiagnosen oder vom Hörensagen, sondern beziehe mich lieber auf das was Fakt ist, in diesem Fall auf den Angebotstext und lesen kann ich schließlich noch.

    Aber ich finde es schon komisch, daß mittlerweile schon gar nicht mehr nur in Erwägung gezogen wird, daß das Board von Vornherein nur noch Schrottwert hatte, sondern es möglicherweise gar dem Käufer angelastet werden könnte, er habe es möglicherweise unsachgemäß gehandhabt. Wenn wir auf dieser Ebene noch eine Weile weiterdiskutieren, dann kommt am Ende noch heraus, daß das Board ursprünglich trotz angegebener Mängel absolut ok war und der Käufer selbst es durch unsachgemäße Behandlung vollständig ruiniert hat.

    Gruß Konradin
  • :)

    Interessante Debatte.

    Ich finde Konradins Überlegung, in der Produktbeschreibung eine Zusicherung im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie nach § 443 BGB zu sehen, gar nicht verkehrt.

    § 443 BGB
    Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie


    (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

    [...]


    Einerseits könnte man nun annehmen, dass in der Produktbeschreibung der Wille des Verkäufers erkennbar wird, auf gar keinen Fall für das Board zu haften.

    -> denn er preist es ja wissentlich als Defekt an ... um im Problemfall mit dem Board nix mehr zu schaffen haben zu müssen

    Andererseits könnte in der Aussage, dass das Board jedenfalls noch dem Grunde nach funktioniert, die Message gesehen werden, dass der Verkäufer zwar Probleme mit den Slots etc. gehabt hat ... aber jedenfalls das Board grundsätzlich (wenn auch eingeschränkt) funktionstüchtig sei.

    -> immerhin schreibt der Verkäufer dies ebenfalls ins Angebot und betont, dass die Fehlfunktionen des Board möglicherweise auch auf seine unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sein könnten (denn er hypothetisiert ja, dass er ggf. nur zu blöd für die [vollumfängliche] Benutzung des Boards sein könnte).


    Also vor Gericht müsste das erkennende Gericht diese Frage nun entscheiden.

    Und wie immer im Leben: das kann man so oder so sehen.

    Kommt auf den Richter an ... ^^

    Deswegen würde ich Mustermann nicht zustimmen, wenn er meint, das eine Klage von vorn herein keinen Erfolg versprechen könnte.

    Sollte der Richter in dem Angebot bei Ebay eine Zusicherung sehen ... brächte dies den Käufer gleichwohl nicht wirklich weiter.

    Im Rahmen eines Versendungskaufes (§ 447 BGB) trägt der Käufer die Gefahr der zufälligen transportbedingten Verschlechterung.

    Sollte der Käufer also Ansprüche geltend machen, so müsste beweisen:

    1. das Board war bei Ankunft schon defekt
    2. der Defekt ist definitiv nicht auf einen Transportschaden zurückzuführen

    Und wenn unser Fragesteller nicht gerade ne Licherkette ans Board gelötet hat oder das Board auf nem Grill erhitzt hat ...

    ... würde ich Mustermann dann doch zustimmen, wenn er meint, die Rechtsverfolgung sei aussichtslos.


    Gruß
    Esl
  • Hobbyesel schrieb:

    Und wenn unser Fragesteller nicht gerade ne Licherkette ans Board gelötet hat oder das Board auf nem Grill erhitzt hat ...

    Aber auch bei PCs gibt es Konstellationen, die eindeutige Rückschlüsse zulassen. Natürlich kann ich in diesem speziellen Fall nicht näher darauf eingehen, weil mir Details schlicht und einfach nicht bekannt sind.

    Um es etwas anschaulicher zu machen: wenn ich ein defektes, aber fahrbereites Kfz erwerbe und beim Empfang feststelle, daß es einen Kolbenfresser hat, dann lässt sich ein Transportschaden sicherlich ausschließen.

    Aber weil es nur selten so eindeutig ist sollte man besser die Finger von solcherart Angeboten lassen.

    Gruß Konradin
  • Für mich klare Sache.
    Mainboard als defekt verkauft, Gewährleistung u.ä. nach EU-Recht ausgeschlossen.
    Du kannst Dich zurücklehnen und seine Emails würde ich in den SPAM-Eimer hauen.

    PS

    Bin von Anfang an bei Ebay dabei und kenne die Abläufe in- und auswendig.
    Kenne es sogar noch als ALANDO (Damals noch alles kostenlos und ohne Ärger!), von 4 Kölner Studenten ins Leben gerufen, die das Auktionshaus dann für 1 Million Dollar an Ebay verramscht haben.

    Gruß, wrigleys :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von wrigleys ()

  • Konradin schrieb:



    Eine weitere Frage ist natürlich, warum verkauft man eine völlig wertlose defekte Ware. Aber es geht hier ja nicht um moralische Wertungen, sondern um die rechtliche Würdigung des Sachverhalts.



    Ne, die Frage muss lauten:
    Wieso kauft jemand defekte Ware, so rum! :)
    Dazu sind ja nun hier ausreichend Erklärungen zu finden, warum das einer macht, denen ich mich nur ausdrücklich anschließen kann.. :löl:

    Gruß, wrigleys
  • Ach, wrigleys, du zäumst das Pferd von hinten auf. Gekauft wird bei eBay etwas, weil es angeboten wird. Wo kein Angebot, da auch kein Kauf. Oder hast du schon mal etwas von 'Auktionen auf Bestellung' gehört?

    Aber wie dem auch sei, natürlich ist die Frage zulässig, warum jemand defekte Ware verkauft, oder fällt das unter die Zensur? Es ist schon klar, daß, und warum wohl dir solch eine Frage überhaupt nicht passt, was meine Meinung dazu erhärtet. Doch wenn man hier öffentlich Fragen stellt oder wie du es ausdrückst um Hilfe bittet, dann muß man sich auch gefallen lassen, daß sich er eine oder andere auch kritisch dazu äußert. Schließlich sind wir hier keine Jubelplattform.

    Gruß Konradin
  • Mainboard als defekt verkauft, Gewährleistung u.ä. nach EU-Recht ausgeschlossen.

    Ganz so eindeutig ist der Fall nicht. Eine Aussage ist: "Laufen tut's noch." Die andere Aussage beschränkt sich auf eine Aufzählung der Mängel. Das heißt, trotz der Mängel ist zumindest eine Grundfunktionalität gegeben.

    Ersteres kann durchaus als Angabe einer bestimmten Beschaffenheit verstanden werden. Der Bundesgerichtshof hat unlängst entschieden, dass eine solche Beschaffenheitsvereinbarung nicht von einem pauschalen Haftungsausschluss erfasst wird (BGH VIII ZR 92/06).
  • I

    wrigleys schrieb:

    ch glaube, wir werden keine Freunde mehr.

    Muß auch nicht sein. Meine Freunde suche ich mir im RL und Leute, die andere abzocken wollen, gehören mit Sicherheit nicht dazu.

    Ich finde deinen Angebotstext einfach unmöglich, zumal du ja in keiner Weise darauf eingehst, was von deinem 'laufen tuts noch' zu halten ist. Für mich bist du zumindest beim moralischen Versuch, gnadenlos abzuzocken aufgeflogen und scheinbar jedes Mittel ist dir recht, von diesem Sachverhalt abzulenken.

    Schlimm genug, daß du den Käufer des Boards zumindest meiner Meinung nach über den Tisch gezogen hast, aber daß du allen Ernstes erwartest, daß wir dir bei deinen Abzockereien noch helfen sollen, das setzt dem Ganzen die Krone auf.

    Grußlos Konradin

    P.S. Lieber ein Klugscheißer als ein ***
  • also wie du in deinem Komentar zu seiner Bewertung gesagt hast, denk ich auch das der Käufer so in die Richtung noob geht.

    hast du ihn schon bewertet?

    ich denk das Recht ist auf deiner Seite

    [edit]

    irgendwie hat der auch 3mal das gleiche Motherboard gekauft und davon 2 als defekt.

    Halt uns auf den laufenden was da raus kommt!!!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lichte ()

  • Bist ne arme Sau, echt.


    @wrigleys , hmm.. ich wusste nicht das man den anstand auch bei
    eBay ersteigern kann,du solltest das umgehend reklamieren, weil da ein
    defekt drin ist .


    Wenn du Konradin so lieb hast,musst du es nicht hier öffentlich bekannt geben,sonnst werde ich noch neidisch :rolleyes:
    Und die info von burn77 solltest du schon zu herzen nehmen,denn da ist wirklich was dran. ;)


    lg,nedal