@ Shadowww Zum Thema "Gulli empfiehlt Firstload". Dafür gibts ne ganz simple Erklärung, und zwar hat Valentin F. Gulli aufgekauft und hat sich sozusagen selbst empfohlen ;). Achso und ich habe natürlich im I-net recherchiert und das gefunden:
* Grundsätzlich gilt: Der Abovertrag ist nicht verbindlich, wenn der Hinweis auf die Kosten nicht klar hervorgehoben ist oder sogar in den AGB versteckt wird.
* Wer eine Rechnung erhält, sollte sie auf keinen Fall bezahlen und schriftlich reklamieren. Begründung: Das Angebot sei täuschend gewesen, weil die Kosten nicht klar mitgeteilt wurden. Hat sich das Kind angemeldet, ist der Vertrag wegen Minderjährigkeit ungültig. Die verlangte Summe übersteigt das Taschengeld und bedarf der Zustimmung der Eltern.
* Nicht durch Mahnungen, Zahlungsaufforderungen oder gar Androhung von Strafanzeigen unter Druck setzen lassen. Die dubiosen Anbieter verzichteten bislang auf Betreibungen und Gerichtsverfahren.
* Gewisse Anbieter haben die Transparenz erhöht: Ist auf einen Blick ersichtlich, dass das Angebot etwas kostet, kann man sich nicht auf Täuschung berufen.
Quelle: leyka.ch/blog/index.php?/archives/218-Abo-Fallen.html
Ich denke das Thema hätte sich erledigt. Frohes Neujahr allen!
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