Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhält


  • Silvermane
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  • Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhält

    Wie der Titel schon sagt:



    D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
    -oder-
    Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will

    Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und
    aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen
    von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:

    Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
    Teil II - Praeventivmassnahmen
    Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
    Teil IV - Literaturliste



    Anmerkung:
    Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf
    seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen ueberprueft -
    trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
    Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997


    !!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!




    *** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***


    In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen
    Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern,
    habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so
    will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da
    einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge
    schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich,
    deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter
    aus, als es haette sein muessen.

    Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde
    um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text
    soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver-
    aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also
    keine Zeit verlieren...


    Zuerst ein wenig Theorie:

    Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem
    Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein
    wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird
    durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck
    an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert,
    so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben
    und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das
    Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch
    "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im
    Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies
    nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren
    kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
    hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am
    meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
    interessieren.

    Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
    zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen
    Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach-
    beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen
    Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
    Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.

    Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
    oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
    Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
    Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
    Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
    Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

    Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln
    um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann
    abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch-
    suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen
    Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil
    angelangt.

    Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
    Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
    Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung
    sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie
    zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
    Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer,
    die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
    einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
    Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den
    Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
    Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
    In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
    oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert
    (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
    Blicken lassen.

    Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
    oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende
    Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
    deswegen gilt im Falle einer HD:

    KEINE PANIK!

    Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
    buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
    aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
    (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
    beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

    Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu
    machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber
    spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren
    kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo..

    Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
    garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die
    Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach
    Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun
    wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

    Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss
    jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
    Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt
    entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage,
    Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
    Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber
    den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die
    Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung
    fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden
    spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
    ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine
    Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

    Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die
    Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
    Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
    1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
    und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
    Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".

    Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
    morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl.
    Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
    waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
    durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
    du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen
    durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
    fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal
    hilfreich.

    Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
    Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und
    zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.

    AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
    Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in
    dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller
    Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.

    Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT
    UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche
    herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?"
    oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so
    muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein
    Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine
    Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim
    bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung
    abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber
    entschieden bleiben. :)

    Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
    (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
    Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei
    CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als
    vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage
    ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn
    du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite
    Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du
    siehst es nie mehr wieder.

    Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
    anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere
    nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie
    allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das
    Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch
    den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf
    Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht
    voreilig entmuendigen.

    Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte
    Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen
    Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss
    ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen
    einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls -
    was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als
    Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
    Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr
    Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder
    nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;)
    Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
    eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
    telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
    Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
    ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas
    beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf
    die StPO!


    Zettel und Notizen

    Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
    *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere).
    Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des
    Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen
    Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten.
    Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden
    sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
    Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von
    computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen,
    sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte
    Durchsuchungsbeamte.
    Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
    machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
    Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
    du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
    was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.


    Das Durchsuchungsprotokoll

    Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach
    der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die
    verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.

    Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien,
    Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen
    meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich
    NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus
    der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das
    Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem
    zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.

    SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht,
    die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob
    die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst
    *beschlagnahmt* werden mussten.
    ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT
    FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
    Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
    aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
    Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
    ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!

    Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was
    du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner
    eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht,
    braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner
    nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier
    fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!

    Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs-
    befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der
    Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
    UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
    Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
    Verhaltens zuzulassen!

    Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles
    auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus
    einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
    Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den
    Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht
    immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf
    deiner Seite.

    Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance
    ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
    Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von
    drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden
    (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende
    fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend
    gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in
    Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter
    wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der
    Beschlagnahme" beantragen.
    Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
    beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
    vom Staatsanwalt.


    Nach der Durchsuchung

    Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben,
    deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen
    kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst.
    Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder.
    Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger
    fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles,
    Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird.
    Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also
    nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch
    vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein,
    dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser
    als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es
    zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten
    nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.

    Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
    Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst
    auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort
    bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
    Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens
    eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar
    wird aus der Landeskasse beglichen.

    Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch
    leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst
    du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause,
    z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit
    eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit
    allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig
    verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-
    kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine
    Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr-
    scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit.
    Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung
    deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige
    mentale Vorbereitung ist notwendig. :)

    Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
    mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
    keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
    moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher
    haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten
    Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort
    bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
    von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei
    keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen
    oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil
    ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
    finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen"
    mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden
    und nicht mit dir.

    Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh' nicht
    hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet
    hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem
    absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich
    keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen
    sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten
    einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc.
    werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die
    Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen
    naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts
    anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.

    Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
    wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke
    abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst -
    lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
    Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls
    meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ...
    Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-
    schrieben werden, dass man doch informiert werden will.

    Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im
    Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere
    gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben
    ein Update fuers naechste Magazin.




    *** Teil II - Praeventivmassnahmen ***


    Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man
    mal ueberraschend Besuch bekommt.

    * Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der
    Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition
    der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden,
    was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
    Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
    Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter
    Win95 allerdings nur im DOS Modus.
    Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de
    Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
    empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche
    kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort
    herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt
    wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder
    CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim
    Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten
    benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
    Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird,
    kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt
    wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen
    benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
    Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden,
    besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors
    haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
    entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
    Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe
    aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
    Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln

    * Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
    Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal
    schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
    Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute
    Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition
    schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
    Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-
    suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was
    sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann
    von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen.
    Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto
    besser fuer dich.

    * Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
    Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
    Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-
    phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder
    Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner
    Soundblaster ist hierfuer noetig.

    * Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere
    Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen,
    z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar
    soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein
    Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
    Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert
    wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf
    setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach
    bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem-
    naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet,
    und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-
    algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.
    Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei
    aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer
    sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
    vergessen.

    Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und
    deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst
    du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um
    an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.



    *** Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle ***


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    Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung
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    1. Keine Panik.

    2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs-
    befehl - schicke sie hoeflich weg.

    3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr
    im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau*
    durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen
    daran erinnern.

    4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
    telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

    5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
    werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt
    verweisen.

    5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer
    "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste
    der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
    unterschreiben.

    7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.





    *** Teil IV - Literaturliste ***


    * 'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so aehnlich), Taschenbuch
    besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)

    * Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-
    bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)

    * 'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt

    * 'Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation
    von Dr. Stephan Ackermann

    * Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den
    Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen.
    (gefunden in News oder FIDO)

    * 'Covering Your Tracks - Theory', von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3,
    Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt
    durchlesen.


    Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die 'Praeventiv-
    massnahmen' und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.

    ***

    Wenn auch DU irgendwanneinmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast,
    versuche ein Gedaechtnisprotokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und
    mit allen fuer uns interessanten Daten anzufertigen. Veroeffentliche diesen in
    der H/P/A Community, damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden
    koennen. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen,
    sondern aus Fehlern anderer.