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Susilein schrieb:
Hallo Gtrleo,
wie ist es weiter gegangen?
Hast Du schon einen Mahnbecheid vom Gericht erhalten?
.......Für einen Schadensersatzanspruch ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Abgemahnten hinsichtlich der Rechtsverletzung notwendig.
Das heißt, ohne Geständnis oder Beweis des betreffenden Files
auf der “Platte“ ist der Schadensersatz - allein - nicht durchsetzbar,
vor keinem Gerichtsstand in Deutschland.
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simon schrieb:
Drück dir auf jeden Fall die Daumen...;)
CNN-Int. schrieb:
Und wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
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