Daten Speicherung nach Straftat


  • gamez4all
  • 1658 Aufrufe 6 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Daten Speicherung nach Straftat

    Hallo,

    Ich habe vor einiger Zeit eine Straftat begangen. Ich wurde erwischt und verurteilt zu 80 Sozielstunden.

    Auf der Wache wurden auch alle Daten von mir aufgenommen.

    Wie Fingerabdrücke,Fotos, Körpergröße etc.
    Was alles weiß ich nicht mehr.


    Wie lange werden diese Daten gespeichert?

    Kann man nach eine bestimmten Zeit die Löschung der Daten beantragen?
  • Huhu gamez4all.
    Das ganze ist von einigen Faktoren abhängig..
    Erstmal bist du nicht Vorbestraft..das ist schon mal gut.
    Nun hängt es leider von der begangenen "Straftat" ab wie lange der Eintrag im BZR zb...anhaften bleibt.
    Weiterhin ist es interessant wie alt du bist.wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt! Wurde überhaupt verhandelt ? Oder Strafbefehl ?
    Da müsstest du schon etwas weiter ausholen mit paar kleinen Infos.
    Wurde eine DNA Probe genommen ?.Oder nur Lichtbilder FiAb ?
    Die Löschung..die du allerdings nicht selbst beantragen musst im BZR ist von einigen Faktoren abhängig ..
    Im Führungszeugnis selbst..sind deine Sozialstunden bzw dein Eintrag ausser für den öffentlichen Dienst..nicht relevant !

    Hinsichtlich der Speicherung erkennungsdienstlicher Merkmale gelten die §§ 483 ff StPO, die auf die Polizeigesetzte der Länder verweisen. Regelmäßig gilt folgendes: Die Polizei kann personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bekannt geworden sind, speichern, verändern und nutzen, soweit und solange dies zur Abwehr einer Gefahr und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Die erkennungsdienstlichen Unterlagen sind zu vernichten, wenn diese Voraussetzungen entfallen sind. Der Polizeivollzugsdienst hat in regelmäßigen Zeitabschnitten zu überprüfen, ob die Speicherung personenbezogener Daten erforderlich ist. Die Fristen dürfen bei Erwachsenen 10 Jahre nicht überschreiten. Bei Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches ( § 183 StGB) darf die Frist 20 Jahre nicht überschreiten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person künftig Straftaten dieser Art begehen wird. Die Ordnungsbehörden und die Polizei müssen den betroffenen Personen gebührenfrei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten geben. Ich rate Ihnen, zunächst Auskunft über die gespeicherten Daten zu Ihrer Person zu verlangen. Falls dies der Fall ist, sollten Sie prüfen lassen, ob nicht eventuell ein Löschungsanspruch besteht.

    Lieben Gruß
  • Hallo,

    Also ja ich war nicht vorbestraft. Es ging um Computerbetrug/Warenbetrug.
    Ich habe mir also wertvolle Sachen anonym gekauft ohne zu bezahlen.
    Da ich diese Sachen nicht bekommen habe oder nicht in der Hand hatte,
    wurde zwar diskutiert obs Versuchter Betrug oder ein durchgeführter. Jedoch wurde nach zweiterem Verurteilt glaube ich.

    Weiter möcht ich auch eigentlich nicht drauf eingehen.

    Verurteilt nach Jugendstarfrecht. Alter war 18 Jahre alt.

    DNA Probe wurde glaube ich nicht entnommen. Kann mich jedenfalls nicht an derartiges erinnern (1 Jahr her)
  • Dann mach dir mal keine Sorgen..Alles in Butter Aldeeer...
    DNA Probe könntest du dich eh drann erinnern ;) wenn dir einer mit nem Wattestäbchen im Mund rumgefummelt hätte....
    Also Easy ...Es passiert dir nichts..Insofern du deine Stunden im Altersheim abrackerst ;)
    Thread kannste closen eigentlich....
    Lieben Gruß


    Aber nun schön brav sein gelle !!!
    Nix mehr in der Bucht kaufen und nich bezahlen !!!!
    Sonst wirds später mal eng !!!!