Handy geklaut - Was tun?


  • dasbeast123
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  • Handy geklaut - Was tun?

    --- Closed ---
    What is this real life you're talking about,
    and where can i download it?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dasbeast123 ()

  • Ganz unten bei der Angebotsbeschreibung müsste es so einen link geben der sich "Diesen Artikel melden" nennt da kann man dann auch als grund gestohlenes Eigentum angeben....

    mfg
    Jür-gen
  • Beim selber mitbieten und kaufen mache ich mich strafbar.

    warum?

    Ansonsten kann die Polizei auch noch handeln, wenn das Angebot beendet ist, ebay speichert eh alle Daten bis in die Unendlichkeit.

    Aber wie bist du dir sicher das es dein Handy ist?

    mfg
    neo
  • Ja das frag ich mich auch, denn warum solltest du dich strafbar machen,
    du würdest höchstens dabei das Risiko haben, wenn du es ersteigerst und die
    IMEI-Nummer ist nicht mit deinem überein, dann müsstest du eben runterwürgen
    und das Handy bezahlen und behalten.

    Anderseits wenn die IMEI-Nummer stimmt, so wie du es bei der Polizei angezeigt hast,
    hättest du den Beweis auf der Hand und die Polizei könnte mit Sicherheit auf
    die Sache eingehen.

    Hoffe du konntest mir folgen ^^

    mfg
    nedal
  • wieso sollte er sich strafbar machen, wenn er dadurch beweisen kann, das das
    Handy seins war, so hätte er das doch 100% sicher und die Adresse von dem
    dazu.
    Aber wie ich schon sagte, besteht das Risiko darin, das er das Handy bezahlen
    muss, wenn die o,g, daten nicht überein stimmt.

    Ich wüßte auch nicht wie die Polizei damit vorgehen sollte wenn jetzt einer kommt
    und sagt, das ist mein Handy was da angeboten wird.

    lg,nedal
  • Danny525 schrieb:

    wenn er nix zu verbergen hat wird er sie dir auch geben


    Ach bitte nicht diese abgedroschenen Argumente, wenn man nichts zu verbergen hat :(. Mich nervt sowas schon gewaltig, wenn ich das von unseren Politikern höre und mit dieser Argumentation wieder unsere Verfassung ein Stück weiter ausgehölt wird. Wir leben in einen Rechtstaat. Hier ist jeder erstmal solange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das nennt man Unschuldsvermutung, auch wenn's manch einem nicht paßt.

    Aus der puren Tatsache, daß der Verkäufer die Daten nicht rausrückt kann man nicht den Rückschluß ziehen, daß er schuldig ist. Du hast eine Anschuldigung vorgebracht, damit stehst Du auch in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer ;). Wenn er mit Dir kooperriert, dann macht er das rein freiwillig und zeigt zumindest einen guten Willen den Fall aufzuklären.


    Da Präfix umgestellt:

    ~~~closed~~~


    Linda

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von linda ()