ich habe 2006 eine Software-CD bei ebay verkauft. Damals noch als gewerblicher Verkäufer. Der Käufer war zu blöd, die Beschreibung richtig zu lesen und hat um sein nicht existierendes Recht vor Gericht gekämpft. Das Gerichtsverfahren (schriftlich) läuft noch. Ist das nicht mittlerweile verjährt? Oder wie die Verjährung durch die Klage des Käufers gehemmt?
Danke im Voraus!
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