Auslandsbafög

  • Benötige Hilfe

  • ganesha04
  • 857 Aufrufe 6 Antworten

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  • Auslandsbafög

    Hi,
    ich habe mich an englischen unis beworben und habe mehrere conditional offers bekommen(d.h. ich habe einen schnitt gesagt bekommen den ich erreichem muss, um an der uni aufgenommen zu werden; falls ich den nicht erreiche habe ich Pech gehabt.)

    So nun habe ich vor Auslandsbafög zu beantragen.
    Das Problem ist, dass ich ja Auslandsbafög nicht beantragen kann, ohne einen sichere Studiumsplatz zu haben,oder ? Und bei der bafög homepage steht, dass man mindestens 6 monate im voraus auslandsbafög benatragen muss!

    Naja , und ich weiss ja erst mitte juni ob ich den verlangten schnitt erreicht habe oder nicht!

    Es wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.
    thx
  • 1. "Auslands - BAföG" - Ausbildungsförderung für Großbritannien, Irland und die Türkei

    Diese Behörde ist zuständig für Auslands-Bafög für UK

    2. Da gibts folgende Datei: bezreg-koeln.nrw.de/brk_intern…ng/faq/faq_studium_eu.pdf

    Der Bafög-Antrag sollte möglichst 6 Monate vor Studienbeginn eingereicht werden. Es ist so: Das ist kein muss, allerdings handelt es sich hier ja um eine Behörde und die braucht schon eine gewisse (lange) Zeit, bis eine Bewilligung vorliegt. Wenn du also im Juni einen Studienplatz sicher hast, kannst du ja postwendend die Materialien fertig machen (siehe FAQ) - insbesondere den Nachweis, dass du eingeschrieben bist - und dann wird irgendwann über deinen Antrag beschieden werden. Je früher du den Antrag stellen kannst, desto eher kannst du im Falle eines positiven Bescheids auch mit der Kohle rechnen :)

    Wie das allerdings alles genau im Haken sitzt, weiß ich leider auch nicht. Da kann aber evtl. die Behörde weiterhelfen. Vllt. einfach mal anrufen.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Vorher nen Antrag schicken ist kein Problem - zumindest mein Bafög-Amt fordert dann die Dokumente nach, die noch fehlen. Allerdings gilt die Mitwirkungspflicht im Verfahren: Wenn du nicht innerhalb von 4 Wochen die Unterlagen nachreichst, kann dir das Bafög gestrichen werden. Ergo: Ein zu früh gestellter Antrag kann dir somit leider auch den möglichen Bafäg-Anspruch zunichte machen. M.E. solltest du den Antrag stellen, sobald du die Unterlagen aus UK in den Händen hast. Wenn das im Juni der Fall ist: Stell den Antrag im Juni. Dann wird darüber beschieden - und in der Regel innerhalb von 1-3 Monaten bekommst du einen Bescheid.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Dann hat das warten nun ein Ende :)
    War einige Zeit nicht hier, deshalb seh ich's erst jetzt.

    Hab leider das letzte Schreiben meibes Bafög-Amtes nicht vorliegen, allerdings dürfte Rechtsgrundlage für meine Anmerkung §§ 46, 47 BAföG i.V.m. § 60 SGB I sein. Die Frist von 4 Wochen werden wohl regelmäßig als angemessene Frist für ein schnelles Verfahren gesetzt, wenngleich es wohl keine spezifische Regelung im Gesetz dazu gibt.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu