Selber Doof der einen Legastheniker seiner Rechtschreibfehler beurteilt.
Also schreib ich wie ich es kann.
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Ein Ministereid für die BRD. Bzw. für das Land NRW. hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetz wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Nun kann so en Minister dem Schwur nicht nach allen Seiten offen sein, dafür wird ihm ein Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt, allgemein auch die Blackbox genannt.
In der dann alles verschwindet, was einen Minister an seine Aufgabe und den Eid erinnern soll.
Wenn ZB. ich, ein Bürger dieser unserer Gesellschaftsordnung, durch Minister-mitarbeiter aus der Blackbox verarscht werde, und keiner in der Blackbox für eine Beschwerde zuständig sein will, dann ist das abdrängen durch nichtstun der Ministerialbeamten auch das nichtstun des Minister.
Welche Möglichkeit habe ich jetzt noch den Minister auf sein Fehlverhalten Hinzuweisen. Das er mit seinen Ministerialbeamten keineswegs gegen Jedermann gerechtigkeit übt.
Ausgangs-Fall betrifft: Mitarbeiter, des ehemaligen Straßenverkehrsminister Clement NRW die 1986 erklären, dass Straßenkünstler mit Zustimmung der Verfassungsrechtsprechung keine Kunstfreiheit in der Straßenöffentlichkeit einer Fußgängerzone erlaubt werden muß.
Behörde kann, muss diese Erlaubnis für Straßenkunst aber nicht nach Art.5 Abs.3 GG. erlauben.
Durch das indirekte Berufsverbot verarmt, weil erst zwanzig Jahre danach, die ministeriale Volksverdummung, durch das Bundesverwaltungsgericht Erkannt und aufgehoben wurde.
„auch Straßenkunst anspruch auf die verfassunghsgarantierte erlaubnisfreie Kunstfreiheit in der Straßenöffentlichkeit einer Fußgängerzone hat.“
Bin ich auf Künstlerhilfe angewiesen.
Denn zwanzig Jahre StraßenkunstBerufsverbot, machen einen Betroffenen Soziologisch und Psychlogisch Nackt.
Hier scheiter ich wieder in der Blackbox der mitarbeiter und persönliche Referendare des Kulturminister Nrw. Die erklären, Künstlerhilfe aus mitteln „der Deutschen Künstlerhilfe“ nicht jedem Arschloch von kulturpolitischen
Verlierer gewährt werden muss.
Beschwerde zwecklos, die Eingaben verschwinden auch hier alle in der nichtzuständigkeit der MinisterBlackbox
Man verlagert alles auf den Verursacher die Stadtbehörde Düsseldorf.
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Ergo schreib ich an die Ansprechpartner der vollmundigen Propaganda
– Künstlerstadt Düsseldorf.-
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Sehr geehrte Damen und Herren .
Betreff der unten angegebenen Sache, ist es mir sehr schwer gefallen, all die Demütigungen und Diskriminierungen durch die Stadtbehörde Düsseldorf im Nachhinein aufzuschreiben und noch mal durchleben zu müssen, alten Kram aufzuwärmen, für den sich niemand interessiert am wenigsten kulturpolitisch interessiert hat.
Sicher auf Straßenkunst kann die Stadt Düsseldorf, durch Erlaubnisvorbehalt gerne verzichten.
und wenn die Gerichtsbarkeit zustimmt, dass diesem behördlichen Erlaubnisvorbehalt, rechtens, nichts auszusetzen sei, weil es der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, dann kann Behörde, die Verantwortung zur Demokratie, hinter ein Systemtötendes Bundesverwaltungsgerichts-Urteil verstecken. Und den Straßenkünstler einen perversen Machtkampf demonstrieren.
Topic: „…. Was haben wir jetzt noch mit deiner Kunstfreiheit am Hut !?“ du hast alle Rechtsmittel ausgeschöpft und bist mit dem Anspruch auf Kunstfreiheit auf der Straße gescheitert.
Das heißt immer noch: der Straßenkunst keine Straßennutzungslaubnis, grundrechtlicher Art genehmigt werden muß. Wir können, müssen dir aber keine Erlaubnis erteilen.
Die Stadtbehörde Düsseldorf und der Landtag für NRW. erlauben sich sogar die Frechheit eine Garantiebestätigung, aus Karlsruhe, - (-1-BvR-183-81) – Die erlaubnisfreie Kunstfreiheit auch für die Straßenkunst gültig ist, die Zustimmung zu verweigern und niemand zeigt Mut zu helfen.
So hat es 30 Jahre verbraucht, das Bundesverwaltungsgericht gezwungen werden konnte. Anzuerkennen, dass auch Straßenkünstler ein Recht auf die Erlaubnisfreie Kunstfreiheit haben.
Heißt, Straßenkunst mit keinem, über jedes verhältnismäßige gehende Straßennutzungs-Erlaubnisdefinition aus der Kunstfreiheitsgarantie rausgedrängt werden darf.
Meint zum Ende das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: „…Schadensersatz muss die Stadt Düsseldorf dennoch nicht leisten, weil sich der Straßenkunstverbotsvorbehalt auf ordnungsgemäße Gerichtsurteile gestützt hat. Da muß es im Nachhinein niemand interessieren, ob die Gerichtsurteile vorher falsch waren.
Genau an diesem Punkt fängt die Missere von neuen an, nach dreißig Jahren verweigerter Selbsthilfe, von der Kunst auf der Straße leben zu wollen, um Kunst finanziell machen zu können, stehe ich ungewollt in der Reihe der Bittsteller um Künstlerhilfe.
hier aber dreht die Stadtbehörde Düsseldorf den Spieß um, meint das Kulturamt labidar: „… Hilfe an unschuldig in Not geratene Künstler können wir, aber müssen wir nicht gewähren, auch wenn sie schon seit 1981 auf der Warteliste der Künstlernothilfe stehen. Bitte haben sie Verständnis, dass da noch 300 andere notleidende Kunstschaffende auf Düsseldorfer Künstlerhilfe warten. Dieses Argument gilt heute noch, offensichtlich ist, seit 1981 keinem der 300 Wartenten, auf der demokratisch geführten Warteliste geholfen worden, hier nehme ich an, werden Hilfesuchende Kunstschaffende lediglich demokratisch verarscht.
Der daraus resultierenden allgemeinen Verarmung, bin ich in die dritte Phase der Düsseldorfer Behördengleichgültigkeit geraten.
Will das Sozialamt seit August 2003 keine Sozialhilfe mehr weiter gewähren und auch die gesetzlich zustehende Grundsicherung aus Altersgründen verweigern.
dem Bescheid mit Widerspruch gegen zu wirken, hat mich in die Predulje gebracht das Sozialamt seit August keine Miete mehr, aus dem Sozialhilfegesetz, an den Wohnungsvermieter weiter bezahlt hat.
Der Wohnungsvermieter nunmehr die Gelegenheit sieht, mich seiner Absicht, die Wohnung zu verkaufen, entmieten zu dürfen.
Da es einem Gericht letzlich egal ist, aus welchen Gründen keine Miete gezahlt wurde oder wird, stehe ich in absehbarer Zeit, nicht als Künstler, wohl aber als Obdachloser auf der Straße, Anlass, Sie um Hilfe anzuschreiben.
Wie ein Kultus Minister auf solche Ungerechtigkeit reagiert, habe ich bereits oben erklärt.
Mit Gruß
Der Bsucher
Ps:
Was das ganze Gejammer soll?
Wenn man das Gejammer auf soziologisch wiedergibt, ist es vielleicht möglich.
von privater Seite ein Preiswertes Wohnatelier angeboten wird.
Um mein Alterswerk „Unvollendeter Bilder“ vollenden zu können.
Dafür brauche ich Ruhe und Gelegenheit und kein Obdachlosen- oder Altersheim.