Arbeitslosengeld für 1 Monat

  • geschlossen

  • Geardi123
  • 5464 Aufrufe 9 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Arbeitslosengeld für 1 Monat

    Hi

    ich war noch nie Arbeitslos deshalb frag ich so blöd.

    Habe meine Ausbildung ende Juli fertig, und ab September (nach den

    Sommerferien) gehe ich wieder auf die Schule

    Jetzt meine Frage: Kann ich auf's Arbeitsamt maschieren, und sagen:

    Ich will nen Monat Arbeitslosengeld, aber keine Jobvorschläge...

    kann ich wärend meiner Schulzeit auch noch Arbeitslosengeld bekommen (eher

    nicht schätze ich)

    Bis wie viel € darf man als Schüler im nebenjob verdienen? auch 400€?

    oder kann man auch mehr verdienen und muss dann halt Steuern bezahlen?

    ihr seht, hab ned wirklich n plan:D

    Wann mus ich auf's Arbeitsamt 3 Monate voher oder am 1. Arbeitslosentag

    (hab beides schon gehört).
  • Arbeitslosengeld für 1 Monat

    Jetzt meine Frage: Kann ich auf's Arbeitsamt maschieren, und sagen:

    Ich will nen Monat Arbeitslosengeld, aber keine Jobvorschläge...

    Antwort: Nein,denn wenn Du Arbetslosengeld bekommst,mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Oder 1 Monat Arbeitslosengeld kassieren,sofort 4 Wochen krank melden ..... Arbeitunfäigkeitsbescheinigung Arbeitsamt schicken ::::aber nichts von Schule erzählen.

    Kann ich während meiner Schulzeit auch noch Arbeitslosengeld bekommen?
    Antwort:Nein,ArbeitslosengeldII beantragen...Voraussetzung Du bist 25 Jahre alt...ist wie Sozialhilfe.

    Bis wie viel € darf man als Schüler im Nebenjob verdienen? auch 400€?

    Oder kann man auch mehr verdienen und muss dann halt Steuern bezahlen?

    Antwort: 400€ ,oder mehr verdienen und Steuern zahlen,beim Lohnsteuerjahresausgleich,bekommst Du fast alle Steuern u.s.w. wieder zürück.

    Wann muss ich auf's Arbeitsamt 3 Monate vorher oder am 1. Arbeitslosentag?

    Antwort:3 Monate vorher,am 1. Arbeitslosentag bekommst Du 1 Woche Sperre...keine Kohle vom Arbeitsamt.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen......habe Erfahrungen was Arbeitsamt betrifft !!!

    MFG
    Mannheimer:drum::drum::drum::drum::drum:

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Mannheimer ()

  • Ja du kannst dich arbeitsuchend melden, wenn du vorher einen Ausbildungsplatz hattest. Aber du solltest nicht unbedingt betonen, dass du keine Jobangebote haben möchtest!
    3 Monate vorher solltest du zum Amt.
    In der Schulzeit kannst du dich nicht arbeitsuchend melden, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Als Schüler kannst du auch arbeiten und Geld verdienen, ist aber streng geregelt, weil deine schulischen Leistungen nicht darunter leiden dürfen.
    Die Höhe des Verdienstes hängt davon ab, wie du angemeldet wirst:
    Geringfügig bis 400€ oder kurzfristig Beschäftigt max. 50 Tage im Jahr oder 2 Monate zusammenhängend, da darft du auch mehr als 400€verdienen.
    Wenn du arbeitsuchend gemeldet bist, dann bis 165€, denn alles was darüber ist wird vom AL-Geld abgezogen.

    Das in Kurzform.
  • Seeehr geschickt...

    du hast nur für die Zeit in der du dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst Anspruch auf Unterstützung. Das bedeutet, wenn du keinen vollen Monat Arbeit suchend bist hast du lediglich Anspruch für die Tage an denen du Arbeit suchend warst. Solltest du das Amt wissentlich be********n wollen rate ich davon ab, denn die dürfen auch abstrafen => z.B. den Betrag den du "erschlichen" hast in doppelter Höhe zurückfordern.

    Wenn du die Schulbank drückst sind deine Eltern für dich im Regelfall zuständig.


    HG
  • Soweit ich das weis, bekommst du nach einer Ausbildung kein Arbeitslosengeld, da du ja kein Arbeitslosenversicherung bezahlt hast.
    Aber für diesen einen Monat solltest du dich schon Arbeitslos"suchend" melden, weil du für diesen Monat und danach Kindergeldanspruch hast.
    Und wenn du ab september wieder Schüler wirst, wird dich das Arbeitsamt bestimmt nicht mit Vorstellungsbescheiden zu Bombadieren.


    Gruß
    Paderborner
  • moin,

    auf jeden fall zum amt, arbeitslos/-suchend melden, denn auch 1 monat

    rentenversicherungsausfall - kann, muß aber nicht sehr entscheidend sein!!

    mfg
    ich bin, ich weiß nicht wer, ich komme, ich weiß
    nicht woher, ich gehe, ich weiß nicht wohin,
    mich wundert, daß ich so fröhlich bin.
  • Du hast nach der Ausbildung einen Anspruch auf ALG, wenn du Beriträge gezahlt hast (Abhängig von der Gehaltshöhe).

    Es ist völlig egal, ob du danach zur Schule gehst oder nicht. Du hast definitiv einen Anspruch für den einen Monat. Beim normalen ALG handelt es sich um eine "Versicherungsleistung" für die man über die Beiträge einen Leistungsanspruch erwirbt. Nicht zu verwechseln mit der Grundsicherung, welche als ALG2 bekannt ist.

    Angebote bekommst du eh nicht, da du beim Antrag schon gleich die Abmeldung mit einreichst. Beantrags also ALG ab dem Tag der bestandnen Prüfung und sagst direkt dabei, dass du ab Septmeber zur Schule gehst.

    Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Prüfung und nicht mit einem festen Datum. Trotzdem müssen die 3 Monate eingehalten werden.

    Auch während der Schulzeit kannst du ALG beziehen. Du musst halt nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. D.h. aber auch, dass du bei einem Jobangebot deine Schule hinwerfen "müsstest". Sonst ist das ALG ganz schnell wieder weg. Ist also nur bedingt zu empfehlen.

    Während der Schule kannst du auch einen Vollzeitjob machen wenn du möchtest. Es ist dabei auch prinzipiell völlig egal ob die Leistungen in der Schule drunter leiden. Ich gehe mal davon aus, dass du nach der Ausbildung einfach noch ABI o.ä. nachholen musst. Schulpflicht somit eh ist vorbei und du machst das freiwillig.
  • Hallo,

    ich war auch nur einen Monat Arbeitslos und hab dass Geld bekommen.

    Einfach Arbeitssuchend melden, mind. 3 Monate vorher wenn du weißt, dass dein Vertrag/Job/etc.. fertig bist. Anderfalls ist auch nicht so schlimm.

    Meldest dich da und läßt alles laufen.....

    Wenn du dann Job/Schule/etc...machst, sagst einfach du hast was und bist fertig und hast dann trozdem Geld kassiert.