Fahrradzubehör STVO=?

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  • Fahrradzubehör STVO=?

    Hallo Leute,

    ich will mir ein Corssrad kaufen, also so was: © CUBE-BIKES © OVERLAND
    Das Fahrrad hat ja kein Zubehör wie Lichter ect.
    Jetzt meine Frage: Was brauch ich alles unbedingt, damit ich legal auf der Straße fahren darf?
    Meines Wissens nach sind das:
    Katzenaugen
    Reflektor vorne/Hinten
    Licht vorne/hinten

    Brauch man noch was? Schutzblech?

    danke

    Stay tuned

    Edit: Hm mein Fahrrad würde mehr als 11 kg wiegen, kann ich trotzdem ein Batterielicht nehmen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von linda () aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt

  • eigentlich beide posts sind falsch. im einen ist ein link zu einem anderen forum -> laut forenrules verboten. im zwoten wurd mal schnell der edit-button übersehen. und ot ist im off-topic relativ latte. :D


    aber meines wissens nach muss ein fahrrad auch nicht zwingend ne klingel haben. was halt gegeben sein muss ist front und rück-strahler sowie katzenaugen in den speichen. allerdings müssen auch gelbe reflektoren in den pedalen vorhanden sein.

    ich würd dich jetzt mal spontan an die webseite des ADFC verweisen:
    ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
    da findest ne auflistung was notwendig ist.
    wenn du googlest, dann findest auch gesetzestexte dazu, die aber durchzulesen und richtig zu interpretieren ist umständlicher als einfach auf den ADFC zu hören. ;)
  • Solange du das dran hast, was du bereits genannt hast, also:
    - Katzenaugen
    - Reflektor vorne/Hinten
    - Licht vorne/hinten

    dürfte kein Polizist dich dafür anhalten. Vor allem nich im Sommer am Tage, da haben die (meisten) besseres zu tun. Schutzblech muss nicht. Ist ja deine Sache, ob du den Dreck gegen den Rücken geschleudert bekommst ;)

    MfG Scarecrow
    "Homer,du bist dumm wie ein Esel und zweimal so hässlich. Wenn ein Fremder dich anspricht und mitnehmen will, nimm die Chance wahr!" - (Abraham Simpson)
  • In Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 67, ist der gesetzliche Rahmen geregelt:

    Fahrräder müssen einen Dynamo, einen Scheinwerfer und ein Rücklicht als aktive Beleuchtung haben. Als passive Beleuchtungskomponenten sind Speichenstrahler (2 Stück je Laufrad), Pedalrückstrahler, ein Großflächen- und kleiner Rückstrahler (rot, nach hinten) sowie ein Frontreflektor (weiß, meistens im Scheinwerfer integriert) erforderlich.

    Ausnahmen gelten nur für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, die dann an Stelle von Scheinwerfer, Schlußleuchte und Lichtmaschine einen Batterie-Scheinwerfer und ein Batterie-Rücklicht tragen dürfen.
  • lol wegen sowas würd ich mir keinen stress machen. in was für einer welt leben wir?^^ wirst schon keine anzeige bekommen wegen fahren ohne betriebserlaubnis oder so n schmarrn^^

    wenn du das teil auf der strecke oder downhill nutzt, machst du denn scheiß eh ab.
    zur eigenen sicherheit kauf dir halt dann noch so ein batterielicht für hinten und vorne dazu und mach so reflektoraufkleber ran.