und zwar hatte ich 2002 eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das BtmG.
Die Verurteilung lag bei 1 Jahr und 8 Monate auf 2 Jahre Bewährung, nach Jugendstarfrecht natürlich da ich zu der Zeit noch 17 war.
Wie lange wird das wo gespeichert? Ich meine Führungzeugnis etc...
und sieht das die Polizei, wenn sie mich heute beim Autofahren anhalten?
Thx